Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum News-Kommentare-Forum

Infoseite // Können KI-generierte Bilder, Klänge und Videos von jedermann frei genutzt werden?



Newsmeldung von slashCAM:



Die Rechtslage bei KI generierten Inhalten ist zwar keinesfalls eindeutig, jedoch gibt es immer wieder Einzelentscheidungen, die bereits einen zukünftigen Interpretations...



Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Können KI-generierte Bilder, Klänge und Videos von jedermann frei genutzt werden?


Space


Antwort von Frank Glencairn:

Umstritten bleibt, ob menschliches Prompting vielleicht wie ein Text als Sprachwerk geschützt werden könnte. Bestenfalls die Prompt, aber nicht das Ergebnis.

Wobei fraglich ist, wo wir hinkommen, wenn sich jeder dahergelaufene Depp eine Prompt wie "Ein Mann in einem roten Auto" schützen lassen kann. Seh ich jedenfalls nicht kommen.

Ich seh da aber auch kein Problem. Eine ganze Industrie hat Jahrzehnte von Bildern/Clips gelebt, die jeder benutzen konnte wie er wollte. Hat nie jemanden gejuckt.

Space


Antwort von Alex:

Wenn, dann könnte ich mir eher vorstellen, dass die Portale bzw. die Hersteller der Software, mit denen man KI produziert, das Urheberrecht auf die Erzeugnisse hat oder zumindest dieses gerne hätte.

Eine KI muss sich ja an Vorlagen bedienen. Demnach sind die Vorlagen der "Rohstoff" für die Software. Diese Vorlagen muss sich der Softwarehersteller lizenzieren lassen, um sie zu verwenden.
Jetzt braucht es noch ein paar Prompts und die Software spuckt ein nie dagewesenes, neues Produkt aus.

Aber je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr Widersprüche und Ungereimtheiten fallen mir ein.

Space


Antwort von -paleface-:

Mich würde ja mal interessieren, wie kann man seine eigene Ki machen bzw. füttern.

Und wie viele Daten braucht es da um ein gutes Ergebnis zu bekommen.

Als Beispiel, es gibt 10.000 Fotos von mir. Kann ich damit irgendwas machen?

Space


Antwort von Steelfox:

Wer verdient am Ende daran, nur noch der Hersteller der Software?
Wen man das ganze KI Zeug frei nutzen kann, wer bezahlt dann noch für die anderen Inhalte.
Gema, GVL etc können dann zumachen, VG Wort sicher auch. Mich wundert es, dass die alle so „still“ sind bei diesem Thema.

Space


Antwort von medienonkel:

-paleface- hat geschrieben:
Mich würde ja mal interessieren, wie kann man seine eigene Ki machen bzw. füttern.

Und wie viele Daten braucht es da um ein gutes Ergebnis zu bekommen.

Als Beispiel, es gibt 10.000 Fotos von mir. Kann ich damit irgendwas machen?
Klar, du kannst ein deepfake Modell von dir trainieren und dich in Bewegtbild deiner Wahl einbauen. Da reichen eigentlich 2000 Fotos, aber mit möglichst großer Varianz (Beleuchtung, Mimik). Und du musst ca. 200-300 Masken händisch anlegen.

Bei stable diffusion geht das auch. Mit sogenannten LoRas, die das Basis Modell dann auf z.B. dich optimieren. Da reichen schon 10-50 Bilder.

Irgendwie hab ich das mal hinbekommen.
Aber man kommt ja selten hinterher. Kaum checkt man was, ist es schon wieder obsolet.

Als Hobby-Autist mag ich das nicht.

Space


Antwort von MrMeeseeks:

Alex hat geschrieben:
Wenn, dann könnte ich mir eher vorstellen, dass die Portale bzw. die Hersteller der Software, mit denen man KI produziert, das Urheberrecht auf die Erzeugnisse hat oder zumindest dieses gerne hätte.

Eine KI muss sich ja an Vorlagen bedienen. Demnach sind die Vorlagen der "Rohstoff" für die Software. Diese Vorlagen muss sich der Softwarehersteller lizenzieren lassen, um sie zu verwenden.
Jetzt braucht es noch ein paar Prompts und die Software spuckt ein nie dagewesenes, neues Produkt aus.

Aber je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr Widersprüche und Ungereimtheiten fallen mir ein.
Ein Klavier hat 88 Tasten und selbst die schönsten Stücke sind nur eine Kombination daraus. Wenn eine KI also alle Töne einzeln nimmt und daraus etwas generiert, ist es im Grunde ein neues Werk.

Natürlich bedenklich wenn es damals ein Musikgenie wie Mozart brauchte und Heute jeder Seppel ohne Talent etwas ähnliches generieren kann.

Macht euch in jedem Fall darauf bereit mit so viel Müll zugeschüttet zu werden wie noch nie zuvor. Schon jetzt sind Videos mit KI Stimme eine absolute Plage auf YouTube.

Space


Antwort von Frank Glencairn:

Alex hat geschrieben:

Eine KI muss sich ja an Vorlagen bedienen. Demnach sind die Vorlagen der "Rohstoff" für die Software. Diese Vorlagen muss sich der Softwarehersteller lizenzieren lassen, um sie zu verwenden.
Nein, so funktioniert das nicht.
Viele denken man füttert da einfach ne Datenbank mit Millionen von Bildern, und auf Anfrage puzzled die AI dann ne Art Kollage daraus - tut sie natürlich nicht. Das sieht man schon daran das die Ai Bilder ausspucken kann, die niemand jemals vorher gemacht, geschweige denn gedacht hat.

Und wie schon in anderen Treads besprochen, die Trainingsdaten von frei verfügbarem Material unterliegen nicht dem Copyright, da muß also auch nix lizenziert werden.

Space


Antwort von Alex:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Alex hat geschrieben:
Eine KI muss sich ja an Vorlagen bedienen. Demnach sind die Vorlagen der "Rohstoff" für die Software. Diese Vorlagen muss sich der Softwarehersteller lizenzieren lassen, um sie zu verwenden.
Nein, so funktioniert das nicht.
Viele denken man füttert da einfach ne Datenbank mit Millionen von Bildern, und auf Anfrage puzzled die AI dann ne Art Kollage daraus - tut sie natürlich nicht. Das sieht man schon daran das die Ai Bilder ausspucken kann, die niemand jemals vorher gemacht, geschweige denn gedacht hat.
Von "einfach" hab ich nie geredet.

Ich bin mir sicher, du hast da mehr Einblick/Wissen als ich, aber was habe ich denn falsches geschrieben?

Ich sagte, dass man zum Erstellen (ich nehme das Beispiel Text to Image) folgendes braucht:
- Eine Software, die eigentliche "KI", die vom Hersteller/Portal programmiert wird
- Trainingsdaten ("Rohstoff"/Vorlagen) in Form von (möglichst vielen) Beispiel-Bildern, an der sich die KI per ML orientiert
- Ein paar Prompts eines Anwenders

= ein neues Produkt
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Und wie schon in anderen Treads besprochen, die Trainingsdaten von frei verfügbarem Material unterliegen nicht dem Copyright, da muß also auch nix lizenziert werden.
Trainingsdaten müssen in erster Linie natürlich lizenziert sein (braucht man bei copyrightfreiem Material logischerweise nicht).

Ich meinte damit lediglich, dass sich die Softwarekonzerne nicht einfach irgendwelcher Daten (z.B. private Clouds, á la Google/Apple Fotos etc.) ohne Zustimmung bedienen dürfen.

Wird bestimmt trotzdem auch ohne Zustimmung gemacht, wer solls schon merken? ;-)

Space



Space


Antwort von Frank Glencairn:

Alex hat geschrieben:

Ich meinte damit lediglich, dass sich die Softwarekonzerne nicht einfach irgendwelcher Daten (z.B. private Clouds, á la Google/Apple Fotos etc.) ohne Zustimmung bedienen dürfen.
Das Training ist mit allen öffentlich zugänglichen Daten legal - also quasi jedes Bild im Netz. Das macht auch Adobe genau so.

Private Clouds etc. sind ja nicht "öffentlich zugänglich" - Daten an die man sowieso nicht ran kommt, sind also von vorne herein gar kein Thema.

Space


Antwort von Alex:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Das Training ist mit allen öffentlich zugänglichen Daten legal - also quasi jedes Bild im Netz. Das macht auch Adobe genau so.
Das bedeutet, dass auch die Fotos, die ich auf meiner Webseite gemacht habe, mit Copyright versehen habe, gesetzeskonform verwendet werden dürfen, um KIs zu füttern?
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Private Clouds etc. sind ja nicht "öffentlich zugänglich" - Daten an die man sowieso nicht ran kommt, sind also von vorne herein gar kein Thema.
Kann mir keiner erzählen, dass diese Daten noch von keinem verwendet wurden, Google und Apple sitzen diesbezüglich auf einem "Schatz" mit unbegrenztem Nachschub, ich glaube da juckt es schon ganz schön mal "reinzusehen".
Apple und Google gehen bestimmt nochmal anders damit um, aber, ich hab trotzdem meine Zweifel. :D

Space


Antwort von Frank Glencairn:

Alex hat geschrieben:

Das bedeutet, dass auch die Fotos, die ich auf meiner Webseite gemacht habe, mit Copyright versehen habe, gesetzeskonform verwendet werden dürfen, um KIs zu füttern?
Genau.
Alex hat geschrieben:

Kann mir keiner erzählen, dass diese Daten noch von keinem verwendet wurden, Google und Apple sitzen diesbezüglich auf einem "Schatz" mit unbegrenztem Nachschub, ich glaube da juckt es schon ganz schön mal "reinzusehen".
Da kann ich nichts dazu sagen, aber ganz ausschließen würde ich es nicht.

Space


Antwort von Alex:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Alex hat geschrieben:
Das bedeutet, dass auch die Fotos, die ich auf meiner Webseite gemacht habe, mit Copyright versehen habe, gesetzeskonform verwendet werden dürfen, um KIs zu füttern?
Genau.
cover4_new_1200x768.jpeg

Space


Antwort von Nathanjo:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Alex hat geschrieben:

Ich meinte damit lediglich, dass sich die Softwarekonzerne nicht einfach irgendwelcher Daten (z.B. private Clouds, á la Google/Apple Fotos etc.) ohne Zustimmung bedienen dürfen.
Das Training ist mit allen öffentlich zugänglichen Daten legal - also quasi jedes Bild im Netz. Das macht auch Adobe genau so.

Private Clouds etc. sind ja nicht "öffentlich zugänglich" - Daten an die man sowieso nicht ran kommt, sind also von vorne herein gar kein Thema.
Adobe sagt von sich, dass sie genau das nicht machen und als einzige nur Daten von ihrer Stock-Seite nehmen oder Public Domain Material. So viel Differenz muss sein. Das ist deren USP mit dem sie besonders am Enterprise Markt punkten wollen, auch mit dem Versprechen, dass sie die Verantwortung auf sich nehmen, sollte der rechtliche Hammer noch kommen.

In der Hinsicht ist es übrigens auch total irreführend zu sagen das Training an öffentlichen Daten sei "legal". Das ist ja alles noch gar nicht geklärt. OpenAI alleine hat ja in den USA genug klagen am Hals, da könnte noch eine fette rechtliche Keule kommen.

Space


Antwort von Frank Glencairn:

Nathanjo hat geschrieben:


Adobe sagt von sich, dass sie genau das nicht machen und als einzige nur Daten von ihrer Stock-Seite nehmen oder Public Domain Material. So viel Differenz muss sein. Das ist deren USP mit dem sie besonders am Enterprise Markt punkten wollen
Auf dem Papier vielleicht, die Realität sieht allerdings völlig anders aus.
In Wirklichkeit hat Adobe sogar die Konkurrenz abgegrast.
When Adobe Inc. released its Firefly image-generating software last year, the company said the artificial intelligence model was trained mainly on Adobe Stock, its database of hundreds of millions of licensed images. Firefly, Adobe said, was a “commercially safe” alternative to competitors like Midjourney, which learned by scraping pictures from across the internet.

But behind the scenes, Adobe also was relying in part on AI-generated content to train Firefly, including from those same AI rivals. In numerous presentations and public posts about how Firefly is safer than the competition due to its training data, Adobe never made clear that its model actually used images from some of these same competitors.


image_2024-05-06_111947671.png image_2024-05-06_112030275.png Nathanjo hat geschrieben:


In der Hinsicht ist es übrigens auch total irreführend zu sagen das Training an öffentlichen Daten sei "legal". Das ist ja alles noch gar nicht geklärt.
The Most Important Court Decision For Data Science and Machine Learning
Training algorithms on copyrighted data is not illegal, according to the United States 2nd Circuit Court...

A safe harbor for data mining is warranted because the use of data to develop functional AI technologies is fundamentally not an act of infringement.
The seminal Supreme Court copyright case Baker v. Selden distinguished a copyrighted work from its material form and showed that not all uses of a work’s material form are acts of copyright infringement.10 Copyright infringement requires not just copying of a work’s material form but also the unauthorized use of the work for its expressive purpose. Merely technical or non-communicative
uses are not uses of a work for its expressive purpose and therefore are not copyright infringement.

Likewise, to download copyrighted images and text for data mining is to make copies for a different purpose. Training a machine learning model with this copyrighted data does not infringe because the data are not redistributed
or recommunicated to the public. Copyright protects creative expression, but model training extracts unprotectable ideas and patterns from data. Thus, data mining uses of copyrighted works need not even be subject to a fair use analysis.
Copyright law distinguishes between creative expression and unprotectable ideas. In this Note, “data mining” will specifically refer to the mining of expressive data (i.e., literary works, photographs, video) for functional, or nonexpressive, purposes. Expressive applications of data mining (i.e., AIgenerated art, music, and literature) are outside of the scope of this analysis.
Due to an increasing interest in artificial intelligence technologies-
This Note argues that Congress should adopt a safe harbor for data mining
of copyrighted works because (1) it is fundamentally not an act of infringement
and (2) legal uncertainty currently exists with the fair use doctrine. The Note
presents the argument as follows. Part II explains how data mining implicates
copyright law and reviews how courts have applied the fair use doctrine unevenly in similar technological contexts. Next, Part III argues that data mining
is fundamentally not copyright infringement and that a safe harbor is needed
to clear up legal uncertainty that results from the fair use doctrine. Finally, Part
IV reviews data mining exceptions in foreign jurisdictions and outlines a legislative proposal for a safe harbor in U.S. copyright law.


Space


Antwort von MK:

Was ist mit den Kunststudenten die in den Galerien ihren Horizont erweitern, an wen zahlen die am Ende?

Space


Antwort von Nathanjo:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:

Auf dem Papier vielleicht, die Realität sieht allerdings völlig anders aus.
In Wirklichkeit hat Adobe sogar die Konkurrenz abgegrast.
When Adobe Inc. released its Firefly image-generating software last year, the company said the artificial intelligence model was trained mainly on Adobe Stock, its database of hundreds of millions of licensed images. Firefly, Adobe said, was a “commercially safe” alternative to competitors like Midjourney, which learned by scraping pictures from across the internet.

But behind the scenes, Adobe also was relying in part on AI-generated content to train Firefly, including from those same AI rivals. In numerous presentations and public posts about how Firefly is safer than the competition due to its training data, Adobe never made clear that its model actually used images from some of these same competitors.
Also mindestens Adobe sagt die Daten stammen aus Adobe Stock und wurden halt von Menschen dort hochgeladen. Da es sich offenbar nicht um viel handelt, Training an AI-Daten eher inzestuös und kontraproduktiv ist und Adobe damit seine eigenen Versprechen (inklusive USP) in den Zweifel rückt, glaube ich Adobe. Die versuchen das Ganze im Gegensatz zu allen anderen anders zu lösen, auch wenn die auch nicht frei von Dummheiten sind. Das ist trotzdem etwas ganz anderes als wenn sie sich an LAION bedient hätten.
P.S.: Ich habe in meiner Position das Vergnügen mit Adobe-Verantwortlichen persönlich sprechen zu dürfen und hab die mit dem Thema auch gegrillt. Denen war das ganz schön peinlich, das war ihnen anzusehen.

The Most Important Court Decision For Data Science and Machine Learning
Training algorithms on copyrighted data is not illegal, according to the United States 2nd Circuit Court...

A safe harbor for data mining is warranted because the use of data to develop functional AI technologies is fundamentally not an act of infringement.
The seminal Supreme Court copyright case Baker v. Selden distinguished a copyrighted work from its material form and showed that not all uses of a work’s material form are acts of copyright infringement.10 Copyright infringement requires not just copying of a work’s material form but also the unauthorized use of the work for its expressive purpose. Merely technical or non-communicative
uses are not uses of a work for its expressive purpose and therefore are not copyright infringement.

Likewise, to download copyrighted images and text for data mining is to make copies for a different purpose. Training a machine learning model with this copyrighted data does not infringe because the data are not redistributed
or recommunicated to the public. Copyright protects creative expression, but model training extracts unprotectable ideas and patterns from data. Thus, data mining uses of copyrighted works need not even be subject to a fair use analysis.
Copyright law distinguishes between creative expression and unprotectable ideas. In this Note, “data mining” will specifically refer to the mining of expressive data (i.e., literary works, photographs, video) for functional, or nonexpressive, purposes. Expressive applications of data mining (i.e., AIgenerated art, music, and literature) are outside of the scope of this analysis.
Due to an increasing interest in artificial intelligence technologies-
This Note argues that Congress should adopt a safe harbor for data mining
of copyrighted works because (1) it is fundamentally not an act of infringement
and (2) legal uncertainty currently exists with the fair use doctrine. The Note
presents the argument as follows. Part II explains how data mining implicates
copyright law and reviews how courts have applied the fair use doctrine unevenly in similar technological contexts. Next, Part III argues that data mining
is fundamentally not copyright infringement and that a safe harbor is needed
to clear up legal uncertainty that results from the fair use doctrine. Finally, Part
IV reviews data mining exceptions in foreign jurisdictions and outlines a legislative proposal for a safe harbor in U.S. copyright law.
Ich kann nicht einordnen, wo dieser Text herkommt, aber was auch immer er deiner Meinung nach besagt, entschieden ist nichts bis viele weitere Urteile gesprochen wurden. Das wurde hier im Text von Slashcam besser beschrieben: Jedes Urteil hilft das Ganze mehr einzuordnen. Wenn OpenAI von der New York Times oder jemand anderem noch eine fette Watsche vor Gericht kassiert, kann sich das alles noch gravierend ändern. Ich bin da relativ agnostisch mit leichter Tendenz dazu, dass das nicht einfach erlaubt sein sollte. Wenn nicht aus anderen Gründen, dann allein aus dem Grund, dass sich riesige Firmen die Arbeit von Künstlern zu nutze machen, um dann geschlossene Systeme zu schaffen. "Training" oder "Inspiration" my ass. Wenn die damit Geld machen und damit andere vom Markt verdrängen, muss das ein Copyright-Thema sein. Open Source Projekten bin ich da eher offener gegenüber eingestellt. Und ganz zu Anfang war ich auch einer, der gesagt hat "es ist halt nur Training, kann man nicht verbieten", aber da hat sich meine Meinung etwas ausdifferenziert.

Space


Antwort von medienonkel:

MK hat geschrieben:
Was ist mit den Kunststudenten die in den Galerien ihren Horizont erweitern, an wen zahlen die am Ende?
Nachdem die Geister der alten Meister in die Studenten hineingefahren sind, sind diese künstlerisch befruchtet und lassen die Kunst sodann mit neuer jugendlicher Kraft erblühen.

Das sollte ja dann Gegenleistung genug sein.

Space



Space


Antwort von Frank Glencairn:

Nathanjo hat geschrieben:

Ich kann nicht einordnen, wo dieser Text herkommt, aber was auch immer er deiner Meinung nach besagt, entschieden ist nichts bis viele weitere Urteile gesprochen wurden. Das wurde hier im Text von Slashcam besser beschrieben: Jedes Urteil hilft das Ganze mehr einzuordnen. Wenn OpenAI von der New York Times oder jemand anderem noch eine fette Watsche vor Gericht kassiert, kann sich das alles noch gravierend ändern. Ich bin da relativ agnostisch mit leichter Tendenz dazu, dass das nicht einfach erlaubt sein sollte. Wenn nicht aus anderen Gründen, dann allein aus dem Grund, dass sich riesige Firmen die Arbeit von Künstlern zu nutze machen, um dann geschlossene Systeme zu schaffen. "Training" oder "Inspiration" my ass. Wenn die damit Geld machen und damit andere vom Markt verdrängen, muss das ein Copyright-Thema sein. Open Source Projekten bin ich da eher offener gegenüber eingestellt. Und ganz zu Anfang war ich auch einer, der gesagt hat "es ist halt nur Training, kann man nicht verbieten", aber da hat sich meine Meinung etwas ausdifferenziert.
Laien haben of Schwierigkeiten juristische Gegebenheiten richtig einzuschätzen, dazu kommen dann auch oft noch Missverständnisse darüber wie eine AI überhaupt funktioniert.

Viele glauben ja immer noch da würden einfach ne Menge Bilder gespeichert und dann auf Anfrage (Prompt) aus Versatzstücken dieser Bildern irgendwelche "automatischen Kollagen" zusammen gebastelt.

Aber eigentlich hatten wir das Thema schon hier geklärt: viewtopic.php?t=160525

Space


Antwort von Nathanjo:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Nathanjo hat geschrieben:

Ich kann nicht einordnen, wo dieser Text herkommt, aber was auch immer er deiner Meinung nach besagt, entschieden ist nichts bis viele weitere Urteile gesprochen wurden. Das wurde hier im Text von Slashcam besser beschrieben: Jedes Urteil hilft das Ganze mehr einzuordnen. Wenn OpenAI von der New York Times oder jemand anderem noch eine fette Watsche vor Gericht kassiert, kann sich das alles noch gravierend ändern. Ich bin da relativ agnostisch mit leichter Tendenz dazu, dass das nicht einfach erlaubt sein sollte. Wenn nicht aus anderen Gründen, dann allein aus dem Grund, dass sich riesige Firmen die Arbeit von Künstlern zu nutze machen, um dann geschlossene Systeme zu schaffen. "Training" oder "Inspiration" my ass. Wenn die damit Geld machen und damit andere vom Markt verdrängen, muss das ein Copyright-Thema sein. Open Source Projekten bin ich da eher offener gegenüber eingestellt. Und ganz zu Anfang war ich auch einer, der gesagt hat "es ist halt nur Training, kann man nicht verbieten", aber da hat sich meine Meinung etwas ausdifferenziert.
Laien haben of Schwierigkeiten juristische Gegebenheiten richtig einzuschätzen, dazu kommen dann auch oft noch Missverständnisse darüber wie eine AI überhaupt funktioniert.

Viele glauben ja immer noch da würden einfach ne Menge Bilder gespeichert und dann auf Anfrage (Prompt) aus Versatzstücken dieser Bildern irgendwelche "automatischen Kollagen" zusammen gebastelt.

Aber eigentlich hatten wir das Thema schon hier geklärt: viewtopic.php?t=160525
Also ich bin zwar kein Jurist, aber auch kein Laie. ;) Ich beschäftige mich damit hauptberuflich tatsächlich.

Space


Antwort von Frank Glencairn:

Alex hat geschrieben:

Trainingsdaten müssen in erster Linie natürlich lizenziert sein

Die KI-Redaktion: Was könnte ich denn als Autor*in dagegen tun, wenn ich merke, dass durch das Trainieren von KI-Modellen mein Urheberrecht verletzt wurde?

Dr. Oliver Scherenberg: „Verletzt“ klingt so, als sei die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken für das Trainieren von KI-Modellen unzulässig. Es wird manche Leute überraschen, aber das ist nicht der Fall, wenn die Werke öffentlich zugänglich sind – beispielsweise im Internet. Das deutsche Urheberrecht (basierend auf EU Gesetzgebung) erlaubt das sogenannte Text- und Data-Mining. Das ist die systematische Auswertung von Inhalten zu bestimmten Zwecken. Das gilt ausdrücklich auch für urheberrechtlich geschützte Werke. Als Urheber muss ich das also zunächst einmal dulden. Es gibt allerdings die rechtliche Möglichkeit zum Opt-Out, wenn das Data Mining für kommerzielle Zwecke erfolgt. Dieses Recht muss man als Rechteinhaber in maschinenlesbarer Form hinterlegen. Es funktioniert auch nicht rückwirkend. Das heißt, dass die Modelle, die bereits trainiert sind, nicht „entlernt“ werden können.

Space


Antwort von pillepalle:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Es gibt allerdings die rechtliche Möglichkeit zum Opt-Out, wenn das Data Mining für kommerzielle Zwecke erfolgt. Dieses Recht muss man als Rechteinhaber in maschinenlesbarer Form hinterlegen. Es funktioniert auch nicht rückwirkend. Das heißt, dass die Modelle, die bereits trainiert sind, nicht „entlernt“ werden können.
Mit den letzten Behauptungen liegt er garantiert falsch. Man muss ein Werk nicht kennzeichnen, damit es Urheberrechtsschutz genießt. Insofern muss da auch nichts maschinell hinterlegt werden. Es ist allerdings ein praktisches Problem nachzuweisen, dass das neu generierte Bild tatsächlich auf einer Kopie des eigenen beruht. Und natürlich kann eine KI nicht entlernt werden. Das befreit die Betreiber aber nicht davon das Urheberrecht zu wahren und ggf. Nutzungsgebühren zahlen zu müssen.

Man sollte sich auch darüber im klaren sein, daß man vielen Mulitmedia-Plattformen bei der Veröffentlichung der eigenen Bilder bereits die Nutzung des Materials einräumt. Wer also munter Bilder auf Facebook und Co. postet, darf sich nicht wundern wenn Facebook und Co. diese auch nutzen. Es gab ja schon erste Versuche der KI-Nutzung praktisch entgegenzuwirken, indem Verschlüsselungen in Bilder implementiert wurden, die eine KI Nutzung vermeiden sollen. Aber das Thema wird uns bestimmt noch eine Weile beschäftigen.

VG

Space


Antwort von Frank Glencairn:

pillepalle hat geschrieben:

Mit den letzten Behauptungen liegt er garantiert falsch. Man muss ein Werk nicht kennzeichnen, damit es Urheberrechtsschutz genießt. Insofern muss da auch nichts maschinell hinterlegt werden.
Das hat er ja auch nicht gesagt.

Zunächst mal generiert ja bekanntlich jedes Werk erst mal automatisch ein Urheberrecht.
Das ist aber gar nicht die Frage, sondern ob das Urheberrecht beim Training von AI überhaupt greift, was offensichtlich nicht der Fall ist, wenn du die Daten öffentlich zugänglich machst.
... wenn die Werke öffentlich zugänglich sind – beispielsweise im Internet. Das deutsche Urheberrecht (basierend auf EU Gesetzgebung) erlaubt das sogenannte Text- und Data-Mining. Das ist die systematische Auswertung von Inhalten zu bestimmten Zwecken. Das gilt ausdrücklich auch für urheberrechtlich geschützte Werke. Als Urheber muss ich das also zunächst einmal dulden. In a nut shell: Wenn du dein Zeug irgendwo öffentlich zugänglich hoch lädst, darf es auch benutzt werden. Wenn du das aus irgendeinem Grund absolut nicht willst, steht dir der Opt-Out Weg offen.

Aber eigentlich geht es hier ja darum, ob man AI-generiertes Material einfach runterlanden, und für eigene Zwecke nutzen kann, nicht um das AI Training.

Space


Antwort von pillepalle:

@ Frank

Das stimmt ja nicht. Wenn Du ein Bild hochlädst, bedeutet es nicht das es jeder nutzen darf. Es darf sich jeder herunterladen, aber es darf nicht jeder nutzen. Sonst könntest Du Dir munter die Bilder berühmter Künstler oder Stockagenturen herunterladen und sie nutzen :) Trainieren darf man seine KI mit allem was zugänglich ist, aber man darf die Ergebnisse davon dann trotzdem nicht nutzen. Und um dafür eine Lösung zu finden ringt man ja gerade.

Es macht aber z.B. einen Unterschied wo Deine Bilder zugänglich sind. Wenn die KI aber z.B. auf Social-Media Plattformen trainiert wird ist das was anderes, weil Du denen mit der Veröffentlichung ja bereits die Nutzung eingeräumt hast. AI generiertes Material genießt ja zur Zeit keinen Urheberrechtsschutz.

VG

Space


Antwort von Frank Glencairn:

pillepalle hat geschrieben:

Das stimmt ja nicht. Wenn Du ein Bild hochlädst, bedeutet es nicht das es jeder nutzen darf.
Sagt ja auch niemand - allerdings darf man es zum Training benutzen.
pillepalle hat geschrieben:

Trainieren darf man seine KI mit allem was zugänglich ist, aber man darf die Ergebnisse davon dann trotzdem nicht nutzen.
Warum sollte man die nicht nutzen dürfen?
Natürlich darf man die nutzen, aber man hat halt kein Urheberrecht/Copyright darauf.

Wie ich oben schon sagte, gibt es da ein massives technisches Verständnis-Problem wie AI tatsächlich unter der Haube funktioniert, sonst würden viele nicht immer noch denken, es würde sich dabei um "Kollagen" aus fremden Material handeln, und deshalb irgendwelche Lizenzansprüche daraus entstehen.

Space


Antwort von pillepalle:

Das man kein Urheberrecht auf KI generiertes Material hat hat liegt daran, dass sie nicht von einem Menschen, sondern von einer Maschine gerneriert wurden.

Nutzen heißt veröffentlichen. Zur Zeit wird das einfach gemacht, weil die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist. Genauso wie oft nicht klar ist womit die KI überhaupt trainiert wurde. Das ist vor allem ein praktisches Problem, denn Recht haben und sein Recht auch durchzusetzen sind zwei verschiedene paar Schuhe. Im Netz verselbstständigen sich Dinge eben schnell und deshalb ist es auch so schwer dafür eine Lösung zu finden die allen gerecht wird.

VG

Space


Antwort von Frank Glencairn:

pillepalle hat geschrieben:


Nutzen heißt veröffentlichen. Zur Zeit wird das einfach gemacht, weil die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist.
Was genau soll denn da nicht "geklärt" sein? Für mich klingt das ziemlich eindeutig:
Das deutsche Urheberrecht (basierend auf EU Gesetzgebung) erlaubt das sogenannte Text- und Data-Mining. Das ist die systematische Auswertung von Inhalten zu bestimmten Zwecken. Das gilt ausdrücklich auch für urheberrechtlich geschützte Werke.

Space



Space


Antwort von pillepalle:

Auswerten ist aber nicht Nutzen. Das sind zwei verschiedene Dinge.

VG

Space


Antwort von Frank Glencairn:

Nutzen für AI Training, und Nutzen (veröffentlichen/verwerten) des AI generierten Materials, sind ebenfalls zwei verschiedene Dinge die nichts miteinander zu tun haben.

Und genau das hab ich mit "technischem Verständnis-Problem" gemeint.
Wie ich oben schon sagte, gibt es da ein massives technisches Verständnis-Problem wie AI tatsächlich unter der Haube funktioniert, sonst würden viele nicht immer noch denken, es würde sich dabei um "Kollagen" aus fremden Material handeln, und deshalb irgendwelche Lizenzansprüche daraus entstehen.

Space


Antwort von pillepalle:

Du darfst die tollsten Bilder mit einer KI generieren, auch mit urheberrechtlich geschütztem Material. Du darfst sie streng genommen nur nicht veröffentlichen. Ich verfolge das Thema nicht super intensiv, bin mir aber relativ sicher, dass es uns noch eine ganze Weile beschäftigen wird.

VG

Space


Antwort von Frank Glencairn:

Warum in aller Welt sollte ich die nicht veröffentlichen dürfen?

Space


Antwort von pillepalle:

Weil das eine Nutzung darstellt. Und dafür bedarf es der Einwilligung des Urhebers. Es geht hier ja nicht um tatsächliche Neukreationen, sondern um Fälle wo eindeutig eine bestimmte Vorlage kopiert wurde. Aber das Ganze ist vor allem ein praktisches Problem, denn wirklich schützen können sich die Urheber davor nicht. Man hat zwar im Prinzip das Recht, kann es aber nicht durchsetzen bzw etwas dagegen machen. Deshalb war ja eine erste Idee die Bilder technisch zu schützen und sie irgendwie für die KI unbrauchbar zu machen. Zur Zeit macht man es einfach bis irgendwann die Rechslage eindeutig geklärt sein wird.

VG

PS: Bei dem Thema geht es ja vor allem um den Schutz des geistigen Eigentums und das Urheber eine gerechte Entlohnung dafür erhalten. Sonst profitieren große Unternehmen von der Leistung vieler Kleiner (der Urheber der Werke mit denen die KI trainiert wurde). Sie nutzen quasi Deine Bilder, geben dir aber nix dafür und lassen Dich dann aber später dafür bezahlen, wenn Du die KI nutzen möchtest.

Space


Antwort von dienstag_01:

pillepalle hat geschrieben:
Weil das eine Nutzung darstellt. Und dafür bedarf es der Einwilligung des Urhebers. Es geht hier ja nicht um tatsächliche Neukreationen, sondern um Fälle wo eindeutig eine bestimmte Vorlage kopiert wurde. Aber das Ganze ist vor allem ein praktisches Problem, denn wirklich schützen können sich die Urheber davor nicht. Man hat zwar im Prinzip das Recht, kann es aber nicht durchsetzen bzw etwas dagegen machen. Deshalb war ja eine erste Idee die Bilder technisch zu schützen und sie irgendwie für die KI unbrauchbar zu machen. Zur Zeit macht man es einfach bis irgendwann die Rechslage eindeutig geklärt sein wird.

VG
Ich glaube, das ist genau umgekehrt. Man muss (maschinenlesbar) Data-Mining widersprechen, sonst ist es erlaubt.

Space


Antwort von Frank Glencairn:

pillepalle hat geschrieben:
Weil das eine Nutzung darstellt. Und dafür bedarf es der Einwilligung des Urhebers. Es geht hier ja nicht um tatsächliche Neukreationen, sondern um Fälle wo eindeutig eine bestimmte Vorlage kopiert wurde.
Und nochmal, aufgrund von technischen Missverständnissen glaubst du noch immer, AI würde Kollagen aus fremdem Material machen.
Macht sie natürlich nicht, weil AI halt so nicht funktioniert - aber leider verstehen das viele nicht.

Space


Antwort von pillepalle:

@ dienstag

Ich bin eben der Meinung das Data-Mining die Veröffentlichung nicht beinhaltet. Aber falls das der Fall sein sollte, wo sind dann die Tools mit denen die Urheber dem Data-Mining maschinenlesbar widersprechen können? Man schafft eine neue Rechsgrundlage, bietet aber keine praktisch umsetzbare Lösung dafür? :)

@ Frank

Es geht nicht um Kollagen. Es ist völlig wurscht was dabei herauskommt. Es nutzt aber das Material anderer Urheber.

VG

Space


Antwort von dienstag_01:

pillepalle hat geschrieben:
@ dienstag

Ich bin eben der Meinung das Data-Mining die Veröffentlichung nicht beinhaltet. Aber falls das der Fall sein sollte, wo sind dann die Tools mit denen die Urheber dem maschinenlesbaren Data-Mining widersprechen können? Man schafft eine neue Rechsgrundlage, bietet aber keine praktisch umsetzbare Lösung dafür? :)

@ Frank

Es geht nicht um Kollagen. Es ist völlig wurscht was dabei herauskommt. Es nutzt aber das Material anderer Urheber.

VG
Ich bekomme eigentlich nur die Diskussion mit, dass kI-generierte Bilder kenntlich gemacht werden müssen/sollen, da geht es also ausschließlich um Veröffentlichung.

Space



Space


Antwort von Frank Glencairn:

pillepalle hat geschrieben:


Es geht nicht um Kollagen. Es ist völlig wurscht was dabei herauskommt. Es nutzt aber das Material anderer Urheber.
Aber nicht zur Erzeugung der Bilder per se - AI funktioniert nunmal völlig anders als du denkst.

Ich hab vor ner Weile nen Artikel darüber geschrieben, vielleicht hilft dir das:

https://sites.google.com/view/frankglen ... s-a-primer

Space


Antwort von Frank Glencairn:

dienstag_01 hat geschrieben:

Ich bekomme eigentlich nur die Diskussion mit, dass kI-generierte Bilder kenntlich gemacht werden müssen/sollen, da geht es also ausschließlich um Veröffentlichung.
Ja, im Prinzip sind das alles völlig verschiedene Diskussionen.

1. Darf öffentliches Material zum Training benutzt werden
2. Welche Rechte habe ich an AI-generiertem Material
3. Darf ich es überhaupt veröffentlichen
4. Soll/muss AI Material als AI Material gekennzeichnet werden

Space


Antwort von pillepalle:

Ihr seid schneller als ich antworten kann :)

Das KI generierte Bilder kein Urheberrechtsschutz genießen bedeutet nur, das sie prinzipiell jeder wiederverwerten kann. Also auch nochmal irgendwo veröffentlichen. Und damit es keine Missverständnisse gibt, muss man eben kennzeichnen wenn ein Bild KI generiert ist.

Die andere Frage ist die, ob große Unternehmen vom geistigen Eigentum vieler kleiner Urheber profitieren dürfen, ohne sie dafür zu entlohnen. Denn am Ende profitieren sie von deren Arbeit. Und letzteres ist meiner Meinung nach noch nicht eindeutig geklärt. Wenn sich die Gesetzeslage so verändert haben sollte, dass man in maschinenlesbarer Form widersprechen muss, dann muss es auch Möglichkeiten geben dies praktisch umzusetzen.

VG

Space


Antwort von Frank Glencairn:

pillepalle hat geschrieben:

PS: Bei dem Thema geht es ja vor allem um den Schutz des geistigen Eigentums und das Urheber eine gerechte Entlohnung dafür erhalten. Sonst profitieren große Unternehmen von der Leistung vieler Kleiner (der Urheber der Werke mit denen die KI trainiert wurde). Sie nutzen quasi Deine Bilder, geben dir aber nix dafür und lassen Dich dann aber später dafür bezahlen, wenn Du die KI nutzen möchtest.
Abgesehen von der technischen Unmöglichkeit zu berechnen welchen Anteil (wenn überhaupt) irgendeines deiner Fotos an einem AI generierten Bild hatte - aber selbst bei einer Schätzung besteht noch das Problem der Zahlungsmöglichkeit - selbst bei trainings-Modellen die über Jahre in Gebrauch sind, würden wir hier von einer Summe von unter einem Cent insgesamt reden, sowas kann man nicht mal überweisen.

Also die Hoffnung das dir jemand irgendwas substanzielles für das Training an deinem Handy Schnappschuß bezahlt, geht IMHO gegen Null.

Die Firmen profitieren übrigens hauptsächlich von der Rechenleistung, die sie dir verkaufen, die Trainingsmodelle selbst spielen da nur ne untergeordnete Rolle. Wobei selbst das wiederum relativ ist, da aktuell überhaupt keine Firma in dem Bereich profitabel ist, die zahlen alle noch drauf. Das kann noch Jahre dauern bis da die ersten echten operativen Gewinne einzufahren sind - zumal der Trend sowieso hin zu spezialisierten, selbst trainierten Modellen geht.
pillepalle hat geschrieben:

Wenn sich die Gesetzeslage so verändert haben sollte, dass man in maschinenlesbarer Form widersprechen muss, dann muss es auch Möglichkeiten geben dies praktisch umzusetzen.
Soweit ich weiß geht der Opt-Out jetzt schon.

Für GPT zum Beispiel so: User-agent: GPTBotDisallow: /

Oder für Bilder: https://iptc.org/news/exclude-images-fr ... rd-2023-1/

Und da gibt's noch andere Möglichkeiten für den opt-out wenn man das unbedingt will, allerdings hat man halt am Ende auch nix davon.

Space


Antwort von pillepalle:

@ Frank

Wenn die Tools tatsächlich funktionieren hat man sehr wohl etwas davon. Nämlich das die eigenen Werke nicht für KI generierte Bilder verwendet werden. Und ich bin mir ziemlich sicher das viele davon auch Gebrauch machen würden, denn es gibt nicht wenige die nicht gut finden wie es bisher läuft. Und den Wert einer Nutzung legt in der Regel der Urheber fest, in Streitfällen entscheiden Gerichte darüber. Aber generell zu sagen, Deine Arbeit ist nur ein paar Cent Wert, ist etwas zu kurz gedacht.

VG

Space


Antwort von dienstag_01:

Prinzipiell ist es ja so, dass eine KI nicht reversible ist. Welche Bilder da im Zweifel zur Analyse herangezogen wurden, kann man im Nachhinein nicht mehr erkennen.
Allerdings lässt sich aus einem Autobild im Munch-Stil schließen, dass da Munch-Bilder im Datenbestand waren. Die Aufregung um diese Bilder (Gemälde/Stile) ist ja noch nicht so lange her, inzwischen gibt es die gar nicht mehr (oder bin ich nicht auf dem Laufenden).
Ich denke, wenn es um Urheberrecht geht, geht es immer um den zweiten Punkt, die Wiedererkennbarkeit. Und da denke ich, dass man da im Vorfeld widersprechen muss, sonst sind die Bilder verwendbar.
Ansonsten klagen.

Space


Antwort von pillepalle:

@ dienstag

Klar, außer über die Wiedererkennbarkeit hat man als Außernstehender ja ohnehin keine echte Kontrollmöglichkeit.

VG

Space


Antwort von Frank Glencairn:

pillepalle hat geschrieben:

Wenn die Tools tatsächlich funktionieren hat man sehr wohl etwas davon. Nämlich das die eigenen Werke nicht für KI generierte Bilder verwendet werden.
Das hab ich gemeint mit "du hast nix davon" - in dem Sinne von: Dir zahlt sowieso keiner was, egal ob du dein Material jetzt "schützt" oder nicht. Das heißt am Ende stehst du genauso mit gar nix da, wie vorher auch.

Das einzige mag die mentale Berfriedigung sein, Open AI mal so richtig gezeigt zu haben wo der Hammer hängt ;-)
pillepalle hat geschrieben:
Und den Wert einer Nutzung legt in der Regel der Urheber fest..
Die kostenlose Nutzung zum Training hat der Gesetzgeber (EU) ja bereits festgelegt, da hat der Urheber nichts mehr zu melden, die AI Ergebnisse haben - schon rein technisch - nichts mit den ursprünglichen Werken für das Training zu tun, und gelten daher als völlige Neuschöpfung, da ist also auch nichts abzusahnen.
pillepalle hat geschrieben:
Aber generell zu sagen, Deine Arbeit ist nur ein paar Cent Wert, ist etwas zu kurz gedacht.
Umnd "deine Arbeit" geht es hier ja auch nicht, sondern bestenfalls um den Anteil deiner Arbeit an der ganzen Nummer, und selbst dieser Anteil ist - wiederum schon rein technisch - eher zweifelhaft, wenn nicht gar gegen null.

Also deine Hoffnung da irgendwie Geld abgreifen zu können, würde ich an deiner Stelle nicht zu hoch hängen.

Space


Antwort von pillepalle:

@ Frank

Es geht nicht darum ob ich Geld abgreifen kann. Ich habe noch nie viel im Netz gepostet. Aber das Munch Beispiel von dienstag zeigt ja sehr Wohl das der Urheber etwas davon hat. Nämlich keine dämlichen Munch-Plagiate. Ganz allgemein kann es ohnehin nur pauschale Vergütungslösungen geben, denn wie Du schon richtig gesagt hast, wird man (außer in eindeutigen Fällen) kaum nachvollziehen können wie groß der Anteil davon tatsächlich war.

VG

Space



Space


Antwort von Frank Glencairn:

pillepalle hat geschrieben:

Aber das Munch Beispiel von dienstag zeigt ja sehr Wohl das der Urheber etwas davon hat. Nämlich keine dämlichen Munch-Plagiate.
Abgesehen davon daß der Man tot ist, und deshalb natürlich gar nix davon hat - selbst wenn er leben würde, hätte er nichts davon.

Erstens gibt es kein Copyright auf einen Malstil - jeder kann im Stil von van Gogh, Picasso, Rembrandt oder eben auch Munch so lange malen bis er blau im Gesicht ist, trotzdem ist und bleibt das immer völlig legal.

Zweitens hat ja nicht jemand versucht echte Munch Bilder nachzumachen (was ja digital sowieso völlig sinnlos wäre), sondern das waren Parodien, Memes oder Verarschungen wenn du so willst.

Nichts von dem würde Munch (wenn er noch leben würde) irgendwas bringen. Mit oder ohne AI.

Space


Antwort von pillepalle:

@ Frank

Wie gesagt, nicht jeder möchte seine Arbeit irgendwo verwurstet sehen. Es geht auch nicht immer nur um's Finanzielle. Wenn z.B. eine politische Partei, oder irgend jemand den Du überhaupt nicht magst, mit der Kopie deines Werks hausieren geht, passt dir das vielleicht einfach nicht.

VG

Space


Antwort von medienonkel:

Eine Kopie ist eine Kopie und kein Plagiat und schon gar keine Kollage.
Man muss auch ein wenig zwischen Umgangs- und Jurasprech differenzieren.

Der Punkt ist doch aber auch, dass die Kollage, die eine "KI" wie Frank andauernd anführt ja eben nicht erstellt, rechtlich absolut einwandfrei wäre. Urheberrechtlich gesehen.

Da ein komplett neues Werk geschaffen wird. Da gibt's seit ein paar Jahren neben dem ominösen und schwammigen Zitatrecht den Begriff Pastiche Recht, welches die Nutzung von Material auch ohne Lizenz ermöglicht. Der Ami nennt das weiter gefasst fair use.

Die Nutzungsrechte tritt man oft an die Plattformen ab, auf denen veröffentlicht wird. Immerhin übergibt man seine Daten an eine entfernte EDV => da werden Daten nicht im eigenen Büro elektronisch verarbeitet. Dabei entstehen zwangsweise neue Daten. Diese gehören sicher nicht mehr dem Ersteller der Daten, sondern dem Verarbeiter.
Deswegen halte ich EDV immer noch für einen so schönen Begriff.

Art und Weise der Verarbeitung ist oft Betriebsgeheimnis (Algorithmus), so auch, was dabei eigentlich rauskommt.

Zum Beispiel ein trainiertes Neuronales Netz. Und was das ist, kann man sich hier sehr sympathisch und simpel erklären lassen:


Space


Antwort von Frank Glencairn:

pillepalle hat geschrieben:
Wenn z.B. eine politische Partei, oder irgend jemand den Du überhaupt nicht magst, mit der Kopie deines Werks hausieren geht..
Wie jetzt schon zigfach gesagt, macht die AI aber nun mal keine Kopien, sondern Neuschöpfungen.

Space


Antwort von pillepalle:

medienonkel hat geschrieben:
Die Nutzungsrechte tritt man oft an die Plattformen ab, auf denen veröffentlicht wird.
Darum geht's ja auch nicht. Sondern um die Fälle wo man die Nutzungsrechte nicht abgibt, sie aber trotzdem genutzt werden.

@ Frank

Es sagt auch niemand etwas gegen die Neuschöpfungen, wenn es welche sind (also nicht zu ähnlich einem Original). Im übrigen haben die Gerichte ja gerade erst entschieden dass eine Maschine nichts schöpfen kann. Daher gibt es auch kein Urheberrecht auf KI generierte Bilder. Es geht darum das jemand etwas dagegen haben kann das sein geistiges Eigentum zum Training einer KI genutzt wird. Also einer Möglichkeit die eigenen Daten für eine KI nicht nutzbar zu machen. Bisher wurde es eben einfach genutzt und man hatte keine Kontrolle darüber. Weil es eben im Nachhinein schwer nachweisbar ist.

VG

Space


Antwort von medienonkel:

pillepalle hat geschrieben:
medienonkel hat geschrieben:
Die Nutzungsrechte tritt man oft an die Plattformen ab, auf denen veröffentlicht wird.
Darum geht's ja auch nicht. Sondern um die Fälle wo man die Nutzungsrechte nicht abgibt, sie aber trotzdem genutzt werden.

@ Frank

Es sagt auch niemand etwas gegen die Neuschöpfungen, wenn es welche sind (also nicht zu ähnlich einem Original). Im übrigen haben die Gerichte ja gerade erst entschieden dass eine Maschine nichts schöpfen kann. Daher gibt es auch kein Urheberrecht auf KI generierte Bilder. Es geht darum das jemand etwas dagegen haben kann das sein geistiges Eigentum zum Training einer KI genutzt wird. Also einer Möglichkeit die eigenen Daten für eine KI nicht nutzbar zu machen. Bisher wurde es eben einfach genutzt und man hatte keine Kontrolle darüber. Weil es eben im Nachhinein schwer nachweisbar ist.

VG
Die Antwort ist eigentlich ganz simpel:
Du stellst deine Werke eben nicht öffentlich aus und musst dein Showreel, deine Fotos und sonstigen bisherigen Arbeiten einfach durch ein Passwort schützen. Das änderst du am besten täglich und schickst es jedem potentiellen Kunden im Idealfall verschlüsselt zu. Natürlich nicht per Gmail, die scannen ja alles.
Weil man den Grattlern ja nie trauen darf, einfach noch ein Wasserzeichen quer durchs Bild, künstlich noch ordentlich verrauscht und möglichst mit vielen Fehlfarben...

Ich finde die Diskussion schwierig. Ich habe mal nen Fotopreis gewonnen. Kurz danach gabs in fast jedem München Imagefilm ein Bild, das mich auffällig an mein Foto erinnert hat.
Finde ich das schlimm?
Nein. Vor allem, wenn man bedenkt, dass das Foto einfach nur ein Schnappschuss war, weil ich da ein neues Objektiv ausprobiert habe.
Legendär, 650 Euro in 2 Sekunden gemacht ;-)

Ist doch ganz normal, das für gut befundene Dinge nachgemacht werden bzw. als Basis für was Neues dienen.

Außerdem müsste der sich Beschwerende ja wiederum erstmal nachweisen, dass das Werk wirklich seiner geistigen Schöpfung entsprang. Was, wenn es da Einflüsse gab? Kommt dann der Nächste daher?

Irgendwann sind wir dann bei den Nachfahren der Sumerer denen einfällt, sie könnten Tantiemen auf das Prinzip "Schrift" erheben.

Und bitte nie vergessen, dass das Internet, wie wir es heute kennen für keinen Privatmenschen bezahlbar wäre, würden wir nicht ständig mit unseren Daten, unserem Verhalten und eben auch Veröffentlichungen die Großkonzerne dahinter füttern.
Das ist der Deal. Ansonsten muss man sich dieser Öffentlichkeit eben einfach entziehen.

Space


Antwort von Frank Glencairn:

Ja, mir kommt das auch immer ein bisschen kleinkariert vor, wenn jemand meint er müsse es denen "da oben" mal so richtig zeigen, indem er seine Werke "schützt".

Von mir aus können die mein Zeug scannen, trainieren und verwursten, is mir völlig schnuppe.
Ich hab ja nix davon, wenn sie es nicht machen.

Space


Antwort von dienstag_01:

Diese Diskussion gibt es ja schon ewig.
Es ist vielleicht manchmal bissel schwer für Leute, die nicht von ihrem selbstkreierten Content leben müssen, die Empfindlichkeiten derer die das betrifft nachzuvollziehen.
Und richtig ärgerlich wird es dann, wenn es einen kleinen No-Name betrifft, deren/dessen Werk von Leuten ungefragt und unbezahlt verwendet wird, die es besser wissen müssten und genug Geld haben.
Sehe ich allerdings bei KI im Moment auch nicht als Problem. Da aber niemand weiß, wo das noch hingeht, kann ich eine gewisse Grundskepsis verstehen. Und den Wunsch nach Schutz.

Space


Antwort von Frank Glencairn:

dienstag_01 hat geschrieben:

Und richtig ärgerlich wird es dann, wenn es einen kleinen No-Name betrifft, deren/dessen Werk von Leuten ungefragt und unbezahlt verwendet wird, die es besser wissen müssten und genug Geld haben.
Sowas ist halt auch immer schwierig.
Ich meine, wenn jemand sagt er will von "den großen AI Firmen" seinen Teil vom Kuchen abhaben, weil die ein paar Bilder für das Training benutzt haben, muß sich dann auch fragen lassen, wie viel er denn selbst erst mal dafür zahlen will.

Da die ja alle noch über Jahre Verluste machen werden, ist da erst mal nix mit Gewinn.

Da ist dann meistens recht schnell Schluss mit dem Stück vom Kuchen, weil die Verluste will man ja dann doch nicht mit tragen, sondern nur die Gewinne abschöpfen, und das gewünschte Kuchenstück soll zur Einbahnstraße werden.

It's complicated.

Space



Space


Antwort von pillepalle:

medienonkel hat geschrieben:
Die Antwort ist eigentlich ganz simpel:
Du stellst deine Werke eben nicht öffentlich aus und musst dein Showreel, deine Fotos und sonstigen bisherigen Arbeiten einfach durch ein Passwort schützen.
Aber das kann ja nicht die Lösung sein :) Bisher waren die Werke jedenfalls auch geschützt, wenn man sie im Netz veröffentlichte. Sonst könnte ja niemand mehr irgendetwas zeigen und das Netz wäre der Wilde-Westen.

Die Frage war ja nur, ob man die Dateien im Netz elektronisch Markieren muss um Urheberrechtsschutz zu genießen. Meiner Meinung nach muss man das nicht, aber es wird eben schwer zu beweisen, dass die eigenen Bilder für KI generiertes Material verwendet wurden, wenn es nicht gerade sehr eindeutig ist. Also vor allem ein praktisches Problem für das es noch keine wirkliche Lösung gibt.


VG

Kleine 'off topic' Anekdote: Hatte in letzter Zeit gelegentlich einen Bluescreen am Rechner und schon alles mögliche ausprobiert. Natürlich erstmal die Speicher und Festpallten in Verdacht, weil ich davon relative viele im System habe, aber die scheinen Ok zu sein. Dann die Treiber aktualisiert, Systemdateien repariert, usw. Das einzige was ich nicht gemacht hatte war ein Bios Update. Hatte tatsächlich auch ein Uraltes drauf und dachte mir das mal eben mit der Utility Software von ASUS zu aktualisieren. Und prompt fuhr die Kiste nicht mehr hoch... Fehlercode F2 auf der LED Anzeige des Mainboards. Also Handbuch vom Mainboard heruntergeladen, gesehen dass der Code F2 für ein Fehlerhaftes/Defektes Bios steht. Den CMOS zurückgesetzt, aber ohne Erfolg. Zum Glück gab's noch die Möglichkeit es via USB Flash Update und einer auf dem Mainboard versteckten BIOS-Flashback-Taste neu zu laden. Die Datei musste vorher aber noch umbenannt werden, damit es funktioniert. Jetzt läuft die Kiste zum Glück wieder, aber ich habe mich schon das Mainboard ausbauen sehen... kein Rechner wäre zur Zeit echt blöd gewesen. Hoffe das alte Bios war der Grund für die Bluescreens. Mal abwarten...

Space


Antwort von BildTon:

"Also bleibt als endgültige Frage: Wie viel muss ein Mensch konkret an einem KI-Bild verändern, damit er doch die Urheberschaft für sich beanspruchen kann? "

Wenn ich es richtig verstanden habe verdienen zum Beispiel Musiker kaum noch etwas mit ihrer urheberrechtlich geschützten Musik, sondern vor allem Dingen mit Veranstaltungen und Konzerten.

Vielleicht ist die Frage nach dem Urheberrecht heutzutage für eventuelle Einnahmen gar nicht mehr so relevant wie früher?

Space


Antwort von Frank Glencairn:

pillepalle hat geschrieben:

Die Frage war ja nur, ob man die Dateien im Netz elektronisch Markieren muss um Urheberrechtsschutz zu genießen. Meiner Meinung nach muss man das nicht ...
Die Fragestellung ist schon falsch, weil dein Urheberrecht durch die Nutzung deiner Daten zum Training gar nicht berührt wird - jedenfalls sieht das der Gesetzgeber so.

Worum es also eigentlich geht ist nicht das Urheberrecht, sondern die Möglichkeit eines opt-out aus dem Training, was aber juristisch halt ne völlig andere Baustelle ist.

Hier noch ein recht interessanter Podcast zum Thema:
Willkommen bei THE FUTURE OF FILMMAKING - drei Profis: eine Editorin, ein Regisseur und ein Producer sprechen miteinander und mit vielen weiteren Filmemachern über die Zukunft des Filmemachens. Von künstlicher Intelligenz über intelligente Kunst, von bröselndem Business und großartigen Geschäfts-Gelegenheiten. Inklusive der Frage, ob Kaffeeautomaten bald Drehbuchautoren ersetzen - wir nehmen alles auseinander und setzen es neu zusammen. Für Branchenprofis und andere Filmfreunden - Fluxkompensator auf 2032 und los! https://www.filmmakingfuture.com/episod ... ithmen-auf

Space


Antwort von klusterdegenerierung:

Lustig aufjeden Fall, Adobe KI mag Bärte! :-)

Nachdem ich eben ein paar Büroszenen ohne spezifisches Aussehen für Männer gepromtet habe, kamen ausnahmslos nur Männer mit schwarzen Haaren und schwarzen Bärten zustande!

Ist der Sitz der KI in Dubai? :-))

Space


Antwort von Frank Glencairn:

Bekanntes Problem


image_2024-05-08_130241849.png

Space


Antwort von Frank Glencairn:

Weil viel immer noch denken, die AI würde ihre Bilder runterladen und dann Kollagen daraus erstellen, hier mal ganz gut erklärt wie das ganze in Wirklichkeit funktioniert:




Space


Antwort von Alex:

https://imago.org/committees/authorship ... atography/

ChatGPTs Zusammenfassung in kurz: In der Ära von Big Data könnte KI menschliche Kreativität ersetzen, was Fragen nach dem Schutz von Autoren aufwirft. Eine Lösung könnte ein Vergütungssystem sein, das Autoren und die KI-Industrie unterstützt. Regulatorische Maßnahmen sind erforderlich, um faire Vergütung sicherzustellen. Es ist wichtig, die menschliche Kreativität zu schützen und zu fördern, während wir die Auswirkungen von KI berücksichtigen.

Space


Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum News-Kommentare-Forum

Antworten zu ähnlichen Fragen //


Bewegte Objekte in Videos können dank neuer KI nur per Beschreibung maskiert werden
KI-generierte Bilder: Google will Authentizitäts-Check und Kennzeichnung einführen
Auch Kameras können das Ziel von Malware werden -- Vorsicht bei offenen WLAN-Netzen
Achtung beim Gebrauchtkauf! Kameradaten können digital manipuliert werden.
Adobe Premiere genutzt Clips identifizieren
Und hier die bessere Sundance 2024 Auswertung: Welche Kamera wurde weshalb genutzt?
KI-generierte Videos: Was geht mit Runway? Pizza-Magic, Katzen und mehr
Top 8 AI-generierte Weihnachts-Videos
Handy Filme und Bilder werden in Premiere CS 6 um 90 Grad verdreht an gezeigt.
Stable Diffusion XL: KI-Bilder werden fotorealistischer
Professionelle KI-Sprecher für Jedermann? MARVEL.ai
Bald für jedermann: Kostenlose Bildgenerierung per KI auf dem Heim-PC
KI erzeugt zeitlich konsistente Anime-Animation - mit Tools für Jedermann
Microsoft mit generativen KI-Modellen für jedermann im Browser - Bing Image Creator
Adobe Generative Fill - KI-Bildergänzung in Photoshop, einfach für jedermann!
Midjourney öffnet mit erweitertem Inpainting neue KI-Möglichkeiten für Jedermann
restplätze frei | filmcamp_019 | 08. bis 11. August 2019 in Mainz
Altes Thema neu aufgelegt: GEMA freie MUsik nicht GEMA frei?




slashCAM nutzt Cookies zur Optimierung des Angebots, auch Cookies Dritter. Die Speicherung von Cookies kann in den Browsereinstellungen unterbunden werden. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mehr Infos Verstanden!
RSS Suche YouTube Facebook Twitter slashCAM-Slash