Infoseite // Antwort von der GEZ (was: GEZ und Abschaltung analoger Rundfunksignale?)



Frage von Stefan Hundler:


Stefan Hundler schrieb im Newsbeitrag:

Moin!

Gestern ist eine (;anonym gehaltene) Antwort von denen gekommen. Die sind
folgender Meinung:

***
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen
Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.

Soweit Sie weder über einen Kabel- oder Satellitenempfang noch über ein
DVB-T- Zusatzgerät verfügen, können Sie Ihr Fernsehgerät nach den
gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages nur dann
abmelden, wenn Sie dieses entfernen (; bzw. das Rundfunkempfangsteil
ausbauen )
***

Naja ... dazu sage ich nur: http://www.brotspende.de

CU Stefan



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Antwort von Lars Mueller:

Stefan Hundler wrote:
> ***
> Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen
> Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.

Ja und? Eine Settop-Box kann man an jeden Lautsprecher, Kopfhörer oder
Beamer und an viele Computermonitore ohne besonderen Mehraufwand
anschließen. Der zusammenhang zum folgenden Abschnitt erschließt sich
mir daraus überhaupt nicht:

> Soweit Sie weder über einen Kabel- oder Satellitenempfang noch über ein
> DVB-T- Zusatzgerät verfügen, können Sie Ihr Fernsehgerät nach den
> gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages nur dann
> abmelden, wenn Sie dieses entfernen (; bzw. das Rundfunkempfangsteil
> ausbauen )
> ***

Was ändert sich an der Anschließbarkeit der Settop-Box, wenn man das
analoge Empfangsteil ausgebaut hat?

Gruß Lars


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Antwort von Stefan Hundler:

Lars Mueller schrieb im Newsbeitrag:

Moin!

> Stefan Hundler wrote:
>> ***
>> Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen
>> technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.
>
> Ja und? Eine Settop-Box kann man an jeden Lautsprecher, Kopfhörer oder
> Beamer und an viele Computermonitore ohne besonderen Mehraufwand
> anschließen. Der zusammenhang zum folgenden Abschnitt erschließt sich
> mir daraus überhaupt nicht:
>
>> Soweit Sie weder über einen Kabel- oder Satellitenempfang noch über
>> ein DVB-T- Zusatzgerät verfügen, können Sie Ihr Fernsehgerät nach den
>> gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages nur
>> dann abmelden, wenn Sie dieses entfernen (; bzw. das
>> Rundfunkempfangsteil ausbauen )
>> ***
>
> Was ändert sich an der Anschließbarkeit der Settop-Box, wenn man das
> analoge Empfangsteil ausgebaut hat?

Du hast aber schon verstanden, dass der Textteil den Du da quotest von der
GEZ und nicht von mir kommt? Du hast es nämlich etwas unglücklich aus dem
Zusammenhang gerupft.

Aber selbige Gedanken gingen mir wie Dir auch durch den Kopf.
Vielleicht sollte man zu Weihnachten ne Scheide Christstollen hinschicken.
Oder ne Hand voll Nüsse - sollen ja gut fürs Hirn sein.

CU Stefan



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Antwort von Rolf R. Kopp:

Lars Mueller schrieb:

>> Soweit Sie weder über einen Kabel- oder Satellitenempfang noch über ein
>> DVB-T- Zusatzgerät verfügen, können Sie Ihr Fernsehgerät nach den
>> gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages nur dann
>> abmelden, wenn Sie dieses entfernen (; bzw. das Rundfunkempfangsteil
>> ausbauen )
>> ***
>
>Was ändert sich an der Anschließbarkeit der Settop-Box, wenn man das
>analoge Empfangsteil ausgebaut hat?
>
Es gelten die "...gesetzlichen Bestimmungen..."; Fakten sind ohne jede
Bedeutung.

Die GEZ wird weder eine "vernünftige" Erklärung abgeben noch eine
"kundenfreundliche". Die wissen dort nicht einmal, was das Wort Kunde
überhaupt bedeutet.

Das weiß übrigend der Pförtner bei meinem Finanzamt auch nicht.

Grüße von Rolf



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Antwort von Lars Mueller:

Stefan Hundler wrote:

> Du hast aber schon verstanden, dass der Textteil den Du da quotest von der
> GEZ und nicht von mir kommt? Du hast es nämlich etwas unglücklich aus dem
> Zusammenhang gerupft.

Nein, war schon klar. Die machen es halt solange sie können. Nur diesen
Schwachsinn am Anfang hätten sie wohl besser weggelassen. Das paßt genau
gar nicht, bzw. damit wiedersprechen sie einer möglichen Argumentation,
daß es um das Empfangsteil geht, nur unnötig.

Gruß Lars


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Antwort von Martin D. Bartsch:

On Thu, 23 Dec 2004 20:17:42 0100, Rolf R. Kopp
wrote:

>Es gelten die "...gesetzlichen Bestimmungen..."; Fakten sind ohne jede
>Bedeutung.
>
>Die GEZ wird weder eine "vernünftige" Erklärung abgeben noch eine
>"kundenfreundliche". Die wissen dort nicht einmal, was das Wort Kunde
>überhaupt bedeutet.

Gesetzliche Bestimmungen werden aber nicht von der GEZ gemacht. Und
Kundenfreundlichkeit ist keine Rechtfertigung gegen solche zu
verstoßen.



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Antwort von Rolf R. Kopp:

Martin D. Bartsch schrieb:

>On Thu, 23 Dec 2004 20:17:42 0100, Rolf R. Kopp
> wrote:
>
>>Es gelten die "...gesetzlichen Bestimmungen..."; Fakten sind ohne jede
>>Bedeutung.
>>
>>Die GEZ wird weder eine "vernünftige" Erklärung abgeben noch eine
>>"kundenfreundliche". Die wissen dort nicht einmal, was das Wort Kunde
>>überhaupt bedeutet.
>
>Gesetzliche Bestimmungen werden aber nicht von der GEZ gemacht. Und
>Kundenfreundlichkeit ist keine Rechtfertigung gegen solche zu
>verstoßen.
>
Dass die GEZ zum Vollzug von gesetzlichen Bestimmungen beauftragt ist,
wissen ja nun alle.

Vor Jahren war dies beim TÜV ebenso. Als zu Anfang der Neunziger der
Wettbewerb bei den ehemals hoheitlichen Aufgaben der KFZ-Prüfungen
eingeführt wurde, tauchte in den Führungsetagen des TÜV auch erstmals
der Begriff "Kundenorientierung" auf. Seitdem hat sich so manches dort
geändert.
Bei der GEZ ist so etwas wohl nicht zu erwarten, weil es keinen
Wettbewerb gibt.

In der Stadt Phoenix (;Az) wird vom Police Departement beim Arrestanten
nach seiner Freisetzung angefragt, ob er mit der Behandlung zufrieden
war. Das verstößt nicht gegen Gesetze, ist jedoch "kundenfreundlich".
Die Polizei als Dienstleister!

Untertänige Grüße von Rolf


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Antwort von Martin D. Bartsch:

On Fri, 24 Dec 2004 01:05:22 0100, Rolf R. Kopp
wrote:

>Dass die GEZ zum Vollzug von gesetzlichen Bestimmungen beauftragt ist,
>wissen ja nun alle.

Vollzug, nicht Ausgestaltung
>der Begriff "Kundenorientierung" auf. Seitdem hat sich so manches dort
>geändert.

Und jetzt wird die Schieblehre beim Reifenprofil messen schräg
gehalten?

>In der Stadt Phoenix (;Az) wird vom Police Departement beim Arrestanten
>nach seiner Freisetzung angefragt, ob er mit der Behandlung zufrieden
>war. Das verstößt nicht gegen Gesetze, ist jedoch "kundenfreundlich".
>Die Polizei als Dienstleister!

Ja, sehr gut, das erinnert mich an die Junglehrer in den 70ern, die
68er-Generation voller Verständnis, die man duzte, denen es auch
besonders leid tat, wenn man am Ende des Schuljahres eine 5 bekam.



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Antwort von Rolf R. Kopp:

Martin D. Bartsch schrieb:

>Ja, sehr gut, das erinnert mich an die Junglehrer in den 70ern, die
>68er-Generation voller Verständnis, die man duzte, denen es auch
>besonders leid tat, wenn man am Ende des Schuljahres eine 5 bekam.
>
Aus deinen völlig sinnentleerten Antworten zu meinen beiden Postings
schließe ich, dass es wohl das Fach Deutsch gewesen sein muss. Lesen
und Verstehen eines Textes gehört offenbar nicht zu deinen Stärken.

Oder willst du dich zanken? Dann sag das und die Sache ist erledigt.

Grüße von Rolf


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Antwort von Martin D. Bartsch:

On Fri, 24 Dec 2004 14:20:20 0100, Rolf R. Kopp
wrote:

>Aus deinen völlig sinnentleerten Antworten zu meinen beiden Postings
>schließe ich, dass es wohl das Fach Deutsch gewesen sein muss. Lesen
>und Verstehen eines Textes gehört offenbar nicht zu deinen Stärken.

Nun gut, also für die Verständnisschwächeren: Wenn es um die Umsetzung
gesetzlicher (;oder anderer, aber im Kontext erst einmal nicht
verhandelbarer) Vorschriften geht, kann eine sogenannte
Kundenorientierung irgendetwas zwischen nett und zynisch sein,sie
ändert aber nichts an den Maßnahmen. Deine Postings entsprechen der
Handlungsweise eines Kindes, das den Stuhl schlägt, weil es sich den
Kopf daran stieß.

(;Abgesehen davon habe ich eine konkrete Anfrage an die GEZ gestellt,
in Ankündigung meiner Rückkehr aus dem Ausland nach Deutschland, in
dem ich meiner Verunsicherung Ausdruck verlieh und um Aufklärung bat,
wie es denn mit der Gebührenpflicht in entsprechenden abgeschalteten
Regionen aussieht und da wir ja beinahe Kollegen sind, hoffe ich auf
eine kundenfreundliche und substantielle Antwort. Sollten wir diesen
Thread mit gegenseitigen Beleidigungen so lange am Leben halten
können, werde ich sie hier posten!)



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