Infoseite // GEZ und Abschaltung analoger Rundfunksignale?



Frage von Stefan Hundler:


Hallo!

Bei uns hier ist seit dem 6.12. der Analoge-Fernseh-Äther tot.
Nun frage ich mich natürlich ob wir in unserem Vereinsheim das TV-Gerät, was
*NUR* zum ansehen von "Sparteneigenen-Videos" war, weiterhin angemeldet
lassen müssen.

Früher (;tm) konnte man doch durch Kastration des Empfangsteil und einen
entsprechenden Beleg vom Fernsehfritzen den Gebühren entgehen. Darum hatte
sich aber bei uns nie jemand gekümmert, zudem ist der VDR über Koax
angeschossen.

Wie ist es nun *dank* DVB-T?
Wir haben zwar ein empfangfähiges Gerät wie im früheren Sinne, aber
Programme kommen natürlich nicht mehr rein.

Der Logik nach sollte man also nicht GEZ-Pflichtig sein. - Aber sein wann
greift da schon die Logik ... :-(;
Zudem kann ich es mit nicht vorstellen, dass die sich so einfach ein großes
Stück ihres Kuchens wegnehmen lassen.

Wie sieht es nun in der Realität aus?
Google liefert mir zwar einiges an "was-wäre-wenn"-Threads aber wie es nun
wirklich gehandhabt wird, habe ich nicht gefunden.

CU Stefan



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Antwort von Stefan Hundler:

Markus Courage schrieb im Newsbeitrag:

Moin!

>> Früher (;tm) konnte man doch durch Kastration des Empfangsteil und
>> einen entsprechenden Beleg vom Fernsehfritzen den Gebühren entgehen.
>> Darum hatte sich aber bei uns nie jemand gekümmert, zudem ist der
>> VDR über Koax angeschossen.

> Frisches GEZ-Seiten-Zitat:
> Was versteht man unter Rundfunkgeräten?
> Rundfunkgeräte sind alle Geräte, [...] Videorecorder.

2x Sorry, einmal sollte es nach drtt gehen ... zum anderen wird die Tage eh
der VDR gegen ein billig DVD getauscht. (;Hab vorhin nicht dran gedacht, dass
ein VDR auch empfangen kann - hier sind die schon seit 10 Jahren in Rente).

Wie sieht es also bei TV DVD aus?
Ich meine in "realo" ... nicht nach diesem Werbe-GEZ Geschwätz.

Kann man bei TV DVD im nur noch DVB-T-Sendegebiet sich legal GEZ entziehen?

CU Stefan



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Antwort von Rainer Ostmann:

"Stefan Hundler" schrieb

> Kann man bei TV DVD im nur noch DVB-T-Sendegebiet sich legal GEZ entziehen?

Wenn der TV kein DVB empfangen kann, und wirklich das
analoge Signal in Deinem Empfangsgebiet nicht mehr an-
kommt - dann musst Du auch nicht zahlen. Für was auch?

--
Gruß, Rainer

Bitte nur in der NG antworten. Meine hier angegebene Mail-
Adresse rufe ich nur selten ab. Falls es doch mal sein muss:
RpunktOstmannBindestrichDetmoldatgmxpunktnet ;-)



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Antwort von Jens Semmler:

Rainer Ostmann schreibte:

> "Stefan Hundler" schrieb
>
>> Kann man bei TV DVD im nur noch DVB-T-Sendegebiet sich legal GEZ entziehen?
>
> Wenn der TV kein DVB empfangen kann, und wirklich das
> analoge Signal in Deinem Empfangsgebiet nicht mehr an-
> kommt - dann musst Du auch nicht zahlen. Für was auch?

Zitat aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag §1 Abs.2:

|Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang
|bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten,
|wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand
|Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
|empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
|werden können.
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
Ich hab dir das wichtigste mal untergestrichelt. Also reicht der Besitz
oder das Bereithalten eine empfangstauglichen Gerätes als Gebühren-
pflicht aus. Ob du Programme empfangen kannst oder nicht spielt keine
Rolle. Du mußt also weiterhin Rundfunkgebühren zahlen.

Gruß, Jens


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Antwort von Rainer Ostmann:

"Jens Semmler" schrieb

> |Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang
> |bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten,
> |wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand
> |Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der
> ¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
> |empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen
> ¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
> |werden können.
> ¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
> Ich hab dir das wichtigste mal untergestrichelt. Also reicht der Besitz
> oder das Bereithalten eine empfangstauglichen Gerätes als Gebühren-
> pflicht aus.

Du hast es selber unterstrichen ...empgangen werden können"
Also, ohne Signal - kein Empfang. Mit dem Ferseher vom OP
kann *nichts* mehr empfangen werden.

Also reicht der Besitz hier nicht mehr aus. Es ist ja nicht
mehr empfangstauglich! Nix GEZ-Gebühren!

Ich kenne jemanden, der sich vorübergehend von seinen
GEZ-Gebühren befreien lassen hat - solange, bis er sich
eine Set-Top Box für DVB-T gekauft hat. Er stellte den An-
trag (;für vorraussichtlich 3 Monate) - und kam damit anstands-
los durch. Ist ja auch irgendwie logisch.

--
Gruß, Rainer

Bitte nur in der NG antworten. Meine hier angegebene Mail-
Adresse rufe ich nur selten ab. Falls es doch mal sein muss:
RpunktOstmannBindestrichDetmoldatgmxpunktnet ;-)



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Antwort von Stefan Hundler:

Jens Semmler schrieb im Newsbeitrag:

Hallo!

> Rainer Ostmann schreibte:
>> Wenn der TV kein DVB empfangen kann, und wirklich das
>> analoge Signal in Deinem Empfangsgebiet nicht mehr an-
>> kommt - dann musst Du auch nicht zahlen. Für was auch?

EBEN dies setzt Logik voraus ... diese gibt es die bei GEZ nicht. :-(;

> Zitat aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag §1 Abs.2:
[...]
> Also reicht der
> Besitz oder das Bereithalten eine empfangstauglichen Gerätes als
> Gebühren- pflicht aus. Ob du Programme empfangen kannst oder nicht
> spielt keine Rolle. Du mußt also weiterhin Rundfunkgebühren zahlen.

Hab ich dem mit einer Terrestrischen Klotze ein empfangtaugliches Gerät?

Ich meine nicht ... - das muß aber nichts heißen.

Wenn man aber früher die Empfangseinheit hat schrotten lassen, so mußte man
bzw. für dieses Gerät keine Gebühren mehr zahlen. Ein Anschluß eines
externen Empfängers via Scart war aber weiterhin technisch *möglich*. Man
hat also trotz TV-Gerät keine Gebühren zahlen müssen ... obwohl eben eine
Möglichkeit bestand.

Aber es bringt nichts, wenn man es von dieser Seite angeht ... man bräuchte
Fakten und keine Vergleiche.

CU Stefan



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Antwort von Rolald:

Hallo,

unter www.gez.de gibt es eine Kontakt-Adresse: info@gez.de .
Frag doch da mal und gib uns bescheid.

Gruß Roland



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Antwort von Bernhard Wohlgemuth:

Jens Semmler schrieb:

> Ich hab dir das wichtigste mal untergestrichelt. Also reicht der
> Besitz oder das Bereithalten eine empfangstauglichen Gerätes als
> Gebühren- pflicht aus.

Das geht zwar zugegebenermaßen in Richtung Haarspalterei, aber genau
diese Frage ist doch eigentlich spannend:

Wenn keinerlei analoge Ausstrahlung mehr stattfindet, darf ein TV-Gerät
mit Analogtuner dann noch als "empfangstauglich" gelten? Schließlich
ist "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" - nämlich den
Anschluss einer Settop-Box - eben kein Empfang (;mehr) möglich - oder?

Insofern konnte man anzweifeln, ob dem Wortsinn des Textes nach noch
von "Empfangstauglichkeit" eines TV-Gerätes gesprochen werden kann.

Gruß Bernhard


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Antwort von Jürgen He:

Stefan Hundler schrieb:

> [...]
> Der Logik nach sollte man also nicht GEZ-Pflichtig sein. - Aber
> sein wann greift da schon die Logik ... :-(;
> Zudem kann ich es mit nicht vorstellen, dass die sich so einfach
> ein großes Stück ihres Kuchens wegnehmen lassen.
>
> Wie sieht es nun in der Realität aus?
>

Melde das Gerät doch einfach mit der Begründung, dass am derzeitigen
Standort kein Empfang mehr möglich ist, ab. Dann wirst Du ja sehen, wie
die GEZ reagierrt und welche Begründungen sie liefert. Danach kann man
immer noch Haare spalten. :-)

Gruß, Jürgen



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Antwort von Alan Tiedemann:

Jens Semmler schrieb:
> Rainer Ostmann schreibte:
>> Wenn der TV kein DVB empfangen kann, und wirklich das
>> analoge Signal in Deinem Empfangsgebiet nicht mehr an-
>> kommt - dann musst Du auch nicht zahlen. Für was auch?
>
> Zitat aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag §1 Abs.2:
>
> |Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang
> |bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten,
> |wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand
> |Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der
> ¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
> |empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen
> ¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
> |werden können.
> ¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
> Ich hab dir das wichtigste mal untergestrichelt. Also reicht der Besitz
> oder das Bereithalten eine empfangstauglichen Gerätes als Gebühren-
> pflicht aus. Ob du Programme empfangen kannst oder nicht spielt keine
> Rolle. Du mußt also weiterhin Rundfunkgebühren zahlen.

Das ist ja toll. Im Umkehrschluß bedeutet das, daß die Rundfunkanstalten
zur Kosteneinsparung alle (;!) Sender abschalten dürfen und man trotzdem
noch Gebühren zahlen muß. *Das* wäre doch mal eine Alternative.

Ich denke, auch das obige Gesetz wurde nicht ganz ohne Nachdenken
geschrieben. Wenn man *gar keine* Programme empfangen kann, muß man auch
nicht zahlen. Der Paragraph soll nur regeln, daß jemand, der nur einen
Sender empfängt, trotzdem genausoviel zahlen muß wie jemand, der fünf
Sender empfangen kann.

DVB ist übrigens nicht "verschlüsselt".

Gruß,
Alan

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Antwort von Tom Berger:

Am Mon, 13 Dec 2004 15:52:07 0100 schrieb Rainer Ostmann:

>> Kann man bei TV DVD im nur noch DVB-T-Sendegebiet sich legal GEZ entziehen?
>
> Wenn der TV kein DVB empfangen kann, und wirklich das
> analoge Signal in Deinem Empfangsgebiet nicht mehr an-
> kommt - dann musst Du auch nicht zahlen. Für was auch?

Da es erstens analoges TV immer noch im Kabel gibt und zweitens auch
analoges TV mit einer rerrestrischen Antenne immer noch empfangen werden
kann (;die muss halt groß genug sein), stellt sich die Frage nicht.

Umgekehrt ist die Frage natürlich schon interessant: was macht man mit
einem analogen TV-Empfänger, wenn's nix zu empfangen gibt?

Tom Berger

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Antwort von Conrad Barrois:

Stefan Hundler wrote:

> Früher (;tm) konnte man doch durch Kastration des Empfangsteil und einen
> entsprechenden Beleg vom Fernsehfritzen den Gebühren entgehen. Darum hatte
> sich aber bei uns nie jemand gekümmert, zudem ist der VDR über Koax
> angeschossen.
>
> Wie ist es nun *dank* DVB-T?
> Wir haben zwar ein empfangfähiges Gerät wie im früheren Sinne, aber
> Programme kommen natürlich nicht mehr rein.
>
> Der Logik nach sollte man also nicht GEZ-Pflichtig sein. - Aber sein wann
> greift da schon die Logik ... :-(;

Mit Logik hat die Zwangsabgabe zur Finanzierung der ca. 57, europaweit
analog und digital verbeiteten, Fernseh- und 132 Radioprogramme und
ihrer üppigen Verwaltungen schon lange nichts mehr zu tun.
Aber wie ist eigentlich der Stand der Diskussion, dass PC-Besitzer
nun auch GEZ-pflichtig sind, weil sie die Webseiten der öR empfangen können?



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Antwort von Stefan Hundler:

Tom Berger schrieb im Newsbeitrag:

Moin!

> Da es erstens analoges TV immer noch im Kabel gibt und zweitens auch
> analoges TV mit einer rerrestrischen Antenne immer noch empfangen
> werden kann (;die muss halt groß genug sein), stellt sich die Frage
> nicht.

Und Du bist Dir *sicher*, dass dies so ist?

Was nun, wenn kein Kabelanschluß vorhanden ist?
Was, wenn kein Kabelanschluß verfügbar ist?
Und wie ist die Argumentation, wenn 2005 (;?) alle analogen Deutschlandweit
weg sind?

CU Stefan



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Antwort von Wolfgang Ottenweller:

"Bernhard Wohlgemuth" schrieb:

Hallo,

> Wenn keinerlei analoge Ausstrahlung mehr stattfindet, darf ein TV-Gerät
> mit Analogtuner dann noch als "empfangstauglich" gelten?

das kann man diskutieren wenn mal keine mehr stattfindet.

Mit einer GEZ-Gebühr darfst Du deine Glotze in ganz Deutschland betreiben,
Du kannst ihn also in den Kofferraum packen und fahren bis Du Empfang hast;
oder einfach kurz zum Nachbarn tragen der einen Kabelanschluß hat. So
extrapoliere ich die perverse Logik der GEZ.

Im besprochenen Fall würde ich den Tuner ausbauen. Und dann am besten gleich
per Einschreiben an die GEZ schicken. ;-)

Problem besteht doch nur weil man keinen TV-Monitor ohne Tuner kaufen kann,
jedenfalls nicht für den Preis eines Fernsehers. Und das Problem werden wir
nie los, bald hat jeder TV-Monitor einen eingebauten DVB-T-Tuner drin.:-(;(;

Gruß, Wolfgang



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Antwort von Rainer Ostmann:

"Stefan Hundler" schrieb

>> Da es erstens analoges TV immer noch im Kabel gibt und zweitens auch
>> analoges TV mit einer rerrestrischen Antenne immer noch empfangen
>> werden kann (;die muss halt groß genug sein), stellt sich die Frage
>> nicht.
>
> Und Du bist Dir *sicher*, dass dies so ist?
>
> Was nun, wenn kein Kabelanschluß vorhanden ist?

Da hat er wohl nicht dran gedacht.

> Was, wenn kein Kabelanschluß verfügbar ist?

Daran erst recht nicht.

> Und wie ist die Argumentation, wenn 2005 (;?) alle analogen Deutschlandweit weg sind?

Das wird nicht passieren. Mein Händler meinte, dass es hier
(;in NRW) noch bis 2010 dauern könnte, da DVB-T noch nicht
flächendeckend realisierbar sei. Hier in Detmold schätzt man
Sommer-2006 und dann gibt es noch eine mehrjährige Über-
gangsfrist.

Trotzdem braucht man für einen Fernseher, der nichts empfängt
auch nichts bezahlen. Das Argument, man könne den Fernseher ja
mitnehmen (;Nachbar mit Kabel-TV oder anderes Gebiet) zieht nicht,
da pro Haushalt abgerechnet wird, nicht pro TV-Gerät.

--
Gruß, Rainer

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Antwort von Stefan Hundler:

Wolfgang Ottenweller schrieb im Newsbeitrag:

Hallo!

>> Wenn keinerlei analoge Ausstrahlung mehr stattfindet, darf ein
>> TV-Gerät mit Analogtuner dann noch als "empfangstauglich" gelten?

> das kann man diskutieren wenn mal keine mehr stattfindet.

Dies mit dem Hintergrund
***
unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme
***
bei Anzahl0 wäre wieder eine Perversität der GEZ mehr.

Und *sollte* dies wirklich erst nach Abschalten aller terrestrischen
TV-Programme Diskussionswürdig sein, so kann man wohl davon ausgehen, dass
die min. einen Sender weit weg von irgendeine Zivilisation und mit wenigen
mW weitersenden lassen.

> Problem besteht doch nur weil man keinen TV-Monitor ohne Tuner kaufen
> kann, jedenfalls nicht für den Preis eines Fernsehers. Und das
> Problem werden wir nie los, bald hat jeder TV-Monitor einen
> eingebauten DVB-T-Tuner drin.:-(;(;

Naja ... die Hersteller mußte nur am Gehäuse eine Stelle markieren wo man
mittels 10er Bohrer das Empfangsteil zerstören kann ohne das man damit das
gesamte Gerät mitnimmt.
Oder eben die Empfangsteile für den Endkunden von außen ausziehbar
gestallten und dem Gerät gleich ein Einschreibebrief für die GEZ beilegen.
Das Problem ist, dass Geräte in vielen Ländern verkauft werden und nur wir
hier ein so akutes G E Z - Problem haben. :-(;

CU Stefan (;in einem Verein wo 200 EUR für die Jugendgruppe deutlich besser
angelegt wären.)



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Antwort von Carsten Heinrich:

Am Mon, 13 Dec 2004 17:48:41 0100 schrieb Jürgen He:

> Melde das Gerät doch einfach mit der Begründung, dass am derzeitigen
> Standort kein Empfang mehr möglich ist, ab. Dann wirst Du ja sehen, wie
> die GEZ reagierrt und welche Begründungen sie liefert. Danach kann man
> immer noch Haare spalten. :-)

Ich erinnere mich noch gut, als ein Bekannter sein defektes TV-Gerät
abmelden wollte. Die Abmeldung wurde mit der Begründung verweigert, das er
es ja schließlich reparieren lassen könnte. Erst der Hinweis, daß das Gerät
auf dem Sperrmüll gelandet ist, brachte nach dem ungefähr vierten Schreiben
Erfolg.

Gruß
Carsten

PS: in de.soc.recht.misc wurde das Thema auch schon zur Genüge behandelt.
Ergebnis dort: die Gebührenpflicht besteht weiterhin.


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Antwort von Tom Berger:

Am Mon, 13 Dec 2004 19:30:48 0100 schrieb Stefan Hundler:

> Und Du bist Dir *sicher*, dass dies so ist?

Ziemlich.

> Was nun, wenn kein Kabelanschluß vorhanden ist?

Dann kannst Du Dir einen legen lassen, oder Du kannst eine SAT-Schüssel
dranhängen und analoges Sat-TV empfangen.

> Und wie ist die Argumentation, wenn 2005 (;?) alle analogen Deutschlandweit
> weg sind?

Alle Kabelanschlüsse und alle Satelliten nur noch digital und nur noch
digitales terrestrischer Funk? Wenn Du dann an der polnischen,
österreichischen oder welcher Grenze auch kein analoges auslädnisches TV
mehr kriegst, dann kannst Du Dein Gerät abmelden.

Tom Berger

--
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Antwort von Tom Berger:

Am Mon, 13 Dec 2004 18:45:45 0100 schrieb Conrad Barrois:

> Aber wie ist eigentlich der Stand der Diskussion, dass PC-Besitzer
> nun auch GEZ-pflichtig sind, weil sie die Webseiten der öR empfangen können?

Das hat mit den Webseiten oder irgend welchen Angeboten des deutschen
öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet absolut nichts zu tun. Seitdem
Radioprogramme ins Internet gestreamt werden (;egal wo auf der Welt),
erfüllt jeder Internet-PC die jahrzehntealte Definition des
Rundfunkgebührenstaatsvertrags für den Begriff "Rundfunkempfänger". Es
genügt also z.B., dass Du über Internet Radio Nordkorea empfangen kannst.

Aus dem Grund sind laut RGebStV seit dem Jahr 2000 Internet-PCs extra
gebührenbefreit. Diese Befreiung ist nun nochmals verlängert worden, aber
ab 2006 soll damit leider Schluss sein.

Betroffen werden davon hauptsächlich Firmen sein, und deshalb wird erwogen,
dass für diese nur eine Gebühr pro Grundstück anfällt. Wie das genau sein
wird, steht heute aber noch völlig in den Sternen.

Tom Berger

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Antwort von Alan Tiedemann:

Tom Berger schrieb:
> Am Mon, 13 Dec 2004 19:30:48 0100 schrieb Stefan Hundler:
>> Was nun, wenn kein Kabelanschluß vorhanden ist?
>
> Dann kannst Du Dir einen legen lassen,

Und wenn man den nicht hat? Das ist ja immerhin nachweisbar - kein
Anschluß, keine Rechnung dafür.

> oder Du kannst eine SAT-Schüssel
> dranhängen und analoges Sat-TV empfangen.

Und wenn man keinen analogen Sat-Receiver hat?

>> Und wie ist die Argumentation, wenn 2005 (;?) alle analogen Deutschlandweit
>> weg sind?
>
> Alle Kabelanschlüsse

Die es längst nicht überall gibt.

> und alle Satelliten

Für die man grundsätzlich (;!) einen Receiver braucht - ein TV reicht nicht.

> nur noch digital und nur noch
> digitales terrestrischer Funk? Wenn Du dann an der polnischen,
> österreichischen oder welcher Grenze auch kein analoges auslädnisches TV
> mehr kriegst, dann kannst Du Dein Gerät abmelden.

Was hat denn bitte ausländisches (;!!!) TV mit der GEZ zu tun? Du
phantasierst.

Gruß,
alan

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Antwort von Lutz Bojasch:

Stefan Hundler wrote:

> Hallo!
>
> Bei uns hier ist seit dem 6.12. der Analoge-Fernseh-Äther tot.
> Nun frage ich mich natürlich ob wir in unserem Vereinsheim das TV-Ger=
ät, was
> *NUR* zum ansehen von "Sparteneigenen-Videos" war, weiterhin angemeldet=

> lassen müssen.

Hallo
natürlich! Es ist ein Fernseh-Empfänger. Ob der was tatsächlich e=
twas
empfangen kann oder nicht, spielt absolut keine Rolle. Ohne GEZ gehts,
wenn die Video-Geräte keinen(;!) Tuner haben und der TV Kasten nur ein
Monitor ist, also ebenfalls keinen Tuner besitzt.

> Früher (;tm) konnte man doch durch Kastration des Empfangsteil und ein=
en
> entsprechenden Beleg vom Fernsehfritzen den Gebühren entgehen. Darum =
hatte
> sich aber bei uns nie jemand gekümmert, zudem ist der VDR über Koax=

> angeschossen.

Ob das heute noch geht, das mit der Bestätigung vom Händler, weiß i=
ch
nicht, der müsste dann aber auch einen vorhanden Videorecorder "kastrui=
eren"

> Der Logik nach sollte man also nicht GEZ-Pflichtig sein. - Aber sein wa=
nn
> greift da schon die Logik ... :-(;
Eben!
> Zudem kann ich es mit nicht vorstellen, dass die sich so einfach ein gr=
oßes
> Stück ihres Kuchens wegnehmen lassen.
Eben!

> Wie sieht es nun in der Realität aus?

Wo kein Kläger, da kein Richter. Bei soviel Mitgliedern besteht aber di=
e
Gefahr, daß sich irgendwer mal gegenüber einem GEZ-Spitzel verquatsch=
t
und dann wird es in aller Regel sehr teuer. Meldet die Kiste an und
setzt das von der Vereinskasse ab, hofft derweilen, daß nicht auch die =

Gema anrückt ;)
Gruß Lutz


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Antwort von Lutz Bojasch:

Alan Tiedemann wrote:

> Jens Semmler schrieb:
>> Rainer Ostmann schreibte:
>>> Wenn der TV kein DVB empfangen kann, und wirklich das
>>> analoge Signal in Deinem Empfangsgebiet nicht mehr an-
>>> kommt - dann musst Du auch nicht zahlen. Für was auch?
>>
>> Zitat aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag §1 Abs.2:
>>
>> |Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfan=
g
>> |bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bere=
itgehalten,
>> |wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand
>> |Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der =

>> ¯¯¯¯¯¯¯¯=
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¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯=
¯¯¯¯¯¯¯¯
>> |empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt,=
empfangen
>> ¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯=
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯Â=
¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯=
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯Â=
¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯Â¯=
¯¯¯¯¯¯¯¯
>> |werden können.
>> ¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯=
¯¯¯

Hallo
ich habe die Kacke mit deinem UTF-Müll endgültig satt!

Plonk


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Antwort von Tom Berger:

Am Mon, 13 Dec 2004 20:00:36 0100 schrieb Stefan Hundler:

> Oder eben die Empfangsteile für den Endkunden von außen ausziehbar
> gestallten und dem Gerät gleich ein Einschreibebrief für die GEZ beilegen.
> Das Problem ist, dass Geräte in vielen Ländern verkauft werden und nur wir
> hier ein so akutes G E Z - Problem haben. :-(;

Du irrst Dich. Die meisten europäischen Staaten haben gebührenfinanzierten
ÖRR, und zumindest in UK sind die Kontrollen und Strafen drastischer als
bei uns. Der ÖRR ist ein ganz wesentliches bürgerrechtliches Instrument der
Kontrolle der Bürger über den Staat und für unsere freiheitliche Demokratie
absolut unverzichtbar.

Tom Berger

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Antwort von Alan Tiedemann:

Lutz Bojasch schrieb:
> ich habe die Kacke mit deinem UTF-Müll endgültig satt!
>
> Plonk

Brav. Immer anderen die Schuld geben, wenn man selber zu faul ist, um
0.0.1 (;!) Versionsnummern aufzurüsten ;-)

Alan

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Antwort von Rainer Ostmann:

"Alan Tiedemann" schrieb

>> ich habe die Kacke mit deinem UTF-Müll endgültig satt!
>>
>> Plonk
>
> Brav. Immer anderen die Schuld geben, wenn man selber zu faul ist, um
> 0.0.1 (;!) Versionsnummern aufzurüsten ;-)

Schade nur, dass er das nicht mehr lesen kann.
Du bist ja in seinem Filter....

--
Gruß, Rainer

Bitte nur in der NG antworten. Meine hier angegebene Mail-
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Antwort von Tom Berger:

Am Mon, 13 Dec 2004 20:14:10 0100 schrieb Alan Tiedemann:

> Was hat denn bitte ausländisches (;!!!) TV mit der GEZ zu tun? Du
> phantasierst.

Ich vermute eher, dass Du Dich nicht hinreichend informiert hast, bevor Du
hier recht erfolglos den Versuch gestartet hast, den Besserwisser zu
spielen.

Rundfunkgebühren bezahlt man nicht dafür, dass man irgend ein bestimmtes
Programm sehenkann oder darf, sondern ausschliesslich dafür, dass man ein
Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit hält. Was ein
Rundfunkempfangsgerät ist, steht im RGebStV, wann man es zum Empfang bereit
hält, steht ebenfalls drin. Die wenigen unklaren Punkte sind im Laufe der
Jahrzehnte fast allesamt ausprozessiert worden, so dass da kaum noch
Unsicherheit besteht.

Kurz: selbst wenn Du Dir einen Empfänger so hinlötest, dass Du garantiert
nix anderes empfangen kannst als Radio Nordkorea, dann musst Du dennoch
Rundfunkgebühren dafür löhnen.

Tom Berger

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Antwort von Tom Berger:

Am Mon, 13 Dec 2004 20:18:17 0100 schrieb Lutz Bojasch:

> Ob das heute noch geht, das mit der Bestätigung vom Händler, weiß ich
> nicht, der müsste dann aber auch einen vorhanden Videorecorder "kastruieren"

Natürlich geht das, wenn man absolut auf Nummer Sicher gehen will, aber
nötig ist das nicht. Es genügt, den Empfänger so weit kaputt zu machen,
dass er nicht mehr "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand"
empfangsbereit gemacht werden kann.

Diese schwammige Forumulierung bzgl des "besonderen zusätzlichen
technischen Aufwands" ist verschiedentlich von Gerichten behandelt worden.
Demnach gilt das Aufstellen und der Anschluss einer geeigneten Antenne als
geringfügiger Aufwand. Ein defektes Fernsehgerät gilt einem Urteil zufolge
als gebührenpflichtiges Empfangsgerät, wenn der Zeitwert höher ist als die
Reparaturkosten. Da heute wohl nur noch bei sehr teuren Geräten die
Reparaturkosten selbst kleiner Defekte unter dem Zeitwert liegen, dürfte
das wohl kaum noch eine Rolle spielen.

Ich würde einfach die Antennenbuchse am Fernseher zulöten und innen im
Fernseher die Antennenzuleitung durchtrennen, und schon wäre das kein
Empfangsgerät mehr. Wenn der GEZ das dann nicht reicht, dann muss sie mich
verklagen.

Tom Berger

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Antwort von Wolfgang Schmidhuber:

Wolfgang Ottenweller schrieb

>Problem besteht doch nur weil man keinen TV-Monitor ohne Tuner kaufen kann,
>jedenfalls nicht für den Preis eines Fernsehers. Und das Problem werden wir
>nie los, bald hat jeder TV-Monitor einen eingebauten DVB-T-Tuner drin.:-(;(;

ACK.

Ähnlich ist es, wenn Du via SAT nur Hörfunk nutzen willst.

--
Freundliche Grüße - Wolfgang Schmidhuber - www.wschmidhuber.de


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Antwort von Alan Tiedemann:

Tom Berger schrieb:
> Kurz: selbst wenn Du Dir einen Empfänger so hinlötest, dass Du garantiert
> nix anderes empfangen kannst als Radio Nordkorea, dann musst Du dennoch
> Rundfunkgebühren dafür löhnen.

Soso. Das kannst Du sicher auch durch einen entsprechenden Beleg
untermauern, ja?

Gruß,
Alan

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Antwort von Tom Berger:

Am Mon, 13 Dec 2004 21:52:33 0100 schrieb Alan Tiedemann:

> Tom Berger schrieb:
>> Kurz: selbst wenn Du Dir einen Empfänger so hinlötest, dass Du garantiert
>> nix anderes empfangen kannst als Radio Nordkorea, dann musst Du dennoch
>> Rundfunkgebühren dafür löhnen.
>
> Soso. Das kannst Du sicher auch durch einen entsprechenden Beleg
> untermauern, ja?

Warum nicht, wo Du mich schon so freundlich darum bittest:
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/rgebstv.htm

Tom Berger

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Antwort von Alan Tiedemann:

Tom Berger schrieb:
> Am Mon, 13 Dec 2004 21:52:33 0100 schrieb Alan Tiedemann:
>> Soso. Das kannst Du sicher auch durch einen entsprechenden Beleg
>> untermauern, ja?
>
> Warum nicht, wo Du mich schon so freundlich darum bittest:
> http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/rgebstv.htm

Gut, dann bleibt aber: Wenn nur noch DVB-T ausgestrahlt wird, kann mit
einem rein analogen TV nichts mehr empfangen werden. Also muß zumindest
*dafür* offenbar keine Rundfunkgebühr bezahlt werden:

"Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit
ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen,
unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme,
unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können."

Mit einem Analog-TV können "ohne besonderen zusätzlichen technischen
Aufwand" nunmal keine DVB-T-Sendungen empfangen werden.

Gruß,
Alan

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Antwort von Tom Berger:

Am Mon, 13 Dec 2004 22:24:11 0100 schrieb Alan Tiedemann:

> Gut, dann bleibt aber: Wenn nur noch DVB-T ausgestrahlt wird, kann mit
> einem rein analogen TV nichts mehr empfangen werden. Also muß zumindest
> *dafür* offenbar keine Rundfunkgebühr bezahlt werden:
>
> "Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit
> ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen,
> unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme,
> unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können."
>
> Mit einem Analog-TV können "ohne besonderen zusätzlichen technischen
> Aufwand" nunmal keine DVB-T-Sendungen empfangen werden.

Eine passende Antenne zu besorgen und anzuschliessen wurde aber bisher von
den Gerichten nicht als "besonderer zusätzlicher technischer Aufwand"
gewertet. Es gibt mW nur ältere Urteile dazu, die im Tenor aber problemlos
auch beispielsweise auf Sat-Empfangsanlagen passen.

Erst wenn absolut kein analoges Signal mehr ausgestrahlt wird, das im
Bereich des Empfängers empfangen werden könnte, dürfte so ein Gerät kein
Empfänger im Sinne des RGebStVs mehr sein.

Aber dann stellt sich wieder meine schon eingangs gestellte Frage: warum
sollte man sich wegen so eines Geräts denn überhaupt mit der GEZ
herumärgern? Wer stellt sich denn einen Fernsehempfänger ins Zimmer, der
nix mehr empfangen kann? Wegen des Nutzens als Monitor? Den kann man auch
schon haben, solange es noch analoge Signale gibt.

Tom Berger

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Antwort von Kalle:

Carsten Heinrich wrote:

>Am Mon, 13 Dec 2004 17:48:41 0100 schrieb Jürgen He:
>

>Ich erinnere mich noch gut, als ein Bekannter sein defektes TV-Gerät
>abmelden wollte. Die Abmeldung wurde mit der Begründung verweigert, das er
>es ja schließlich reparieren lassen könnte. Erst der Hinweis, daß das Gerät
>auf dem Sperrmüll gelandet ist, brachte nach dem ungefähr vierten Schreiben
>Erfolg.

Da hätte er schon nach der ersten Erfolg haben können:

Strafanzeige wegen Diebstahl (; Gebührenabzocke ohne Empfangsgerät
stellen ) bei der Staatsanwaltschaft und schon herscht Ruhe!

Zumal du dann auch die zu unrecht abgebuchten Beträge pfänden lassen
kannst.

Grüsse


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Antwort von Kalle:

"Stefan Hundler" wrote:

Die Volksverdummer sind sogar soweit gegangen, das du selbst in
gebieten die auch nach 2010 nicht per DVB-T versorgt werden und auch
kein analoges Fernsehn mehr empfangen kannst, bleibt die Gebührenab-
zocke, schließlich könntest du ja ....

Grüsse!


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Antwort von Kalle:

Tom Berger wrote:

>Der ÖRR ist ein ganz wesentliches bürgerrechtliches Instrument der
>Kontrolle der Bürger über den Staat und für unsere freiheitliche Demokratie
>absolut unverzichtbar.

Naja, zumindest für die Volksverdummung. Sonst eigendlich für nix. Die
werbefinanzierten Privaten haben da meist wesendlich mehr zu bieten.

Die Spanier haben es damals richtig gemacht, als man die Zwangsabzocke
einführen wollte haben viele Bürger die Glotze einfach vor die Tür
gestellt und siehe da die Politiker sind schnell umgefallen.

Grüsse!


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Antwort von Kalle:

Tom Berger wrote:

>Am Mon, 13 Dec 2004 18:45:45 0100 schrieb Conrad Barrois:

>Aus dem Grund sind laut RGebStV seit dem Jahr 2000 Internet-PCs extra
>gebührenbefreit. Diese Befreiung ist nun nochmals verlängert worden, aber
>ab 2006 soll damit leider Schluss sein.

Ab 1.1.2007 um genau zu sein.

Hast du mal versucht Internet Radio / TV übers Modem zu sehen? Geht
nicht und du wirst trotzdem abgezockt.

Infos: www.abgezockt.de

Grüsse!


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Antwort von Tom Berger:

Am Mon, 13 Dec 2004 23:38:31 0100 schrieb Kalle:

> Tom Berger wrote:
>
>>Der ÖRR ist ein ganz wesentliches bürgerrechtliches Instrument der
>>Kontrolle der Bürger über den Staat und für unsere freiheitliche Demokratie
>>absolut unverzichtbar.
>
> Naja, zumindest für die Volksverdummung. Sonst eigendlich für nix. Die
> werbefinanzierten Privaten haben da meist wesendlich mehr zu bieten.

Nun ja, immerhin hast Du eine Meinung.

Im deutschen Privatfernsehen gibt es keine vernünftigen Nachrichten, keine
politischen Magazine, keine Wissenschaftssendungen und erheblich weniger
Dokus als im ÖR Fernsehen. Es gibt im Privatfernsehen außerdem keine
klassische Musik, keine Opern, kein Theater, und es gibt, ja auch das muss
gesagt werden, denn offensichtlich ist Bedarf dafür da, auch keine
Volksmusiksendungen.

Das private Fernsehen hat einen einzigen Auftrag: mit dem Geschäftsmodell,
werbespezifische Zielgruppen zu ködern und an die Werbewirtschaft zu
verkaufen, Gewinne für die Investoren zu erwirtschaften. Dazu nutzt das
Privatfernsehen absolut schamlos jede menschliche Schwäche, insbesonders
die Neigung des Menschen, anstrengendes Denken zu vermeiden und möglichst
einfach zu kosnumierende Kost zu bevorzugen. Umgekehrt bedeutet das aber
auch, dass vom Privat-TV für diejenigen Gruppen der Gesellschaft, an denen
die Werbeindustrie kein Interesse hat, auch kein Programm angeboten wird.

Dabei ist das deutsche Privatfernsehen im internationalen Vergleich sogar
noch relativ gut, was ausschließlich der starken Konkurrenz des ÖRR zu
verdanken ist. In Ländern ohne starken ÖRR ist das kostenfrei empfangbare
TV maximal von der Qualität von 9Live. Für ein Bundle von Sendern, die in
der Summe etwa unseren großen privaten Sendern vergleichbar sind, bezahlt
man in den USA bereits mindestens so viel wie unsere GEZ-Gebühren, und für
das, was man bei uns insgesamt geboten bekommt, bezahlt man in den USA um
die 150 bis 200 US$ monatlich.

Letztlich aber ist die Frage der Qualität des Programms sogar nur sekundär.
Die eigentlich wichtige Aufgabe des ÖRR besteht darin, die
Meinungsführerschaft einzelner Gruppen oder Personen zu verhindern, wie sie
etwa in extremem Maß in der TV-Landschaft der USA zu finden ist.

Tom Berger

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Antwort von Alan Tiedemann:

Tom Berger schrieb:
> Am Mon, 13 Dec 2004 22:24:11 0100 schrieb Alan Tiedemann:
>> Mit einem Analog-TV können "ohne besonderen zusätzlichen technischen
>> Aufwand" nunmal keine DVB-T-Sendungen empfangen werden.
>
> Eine passende Antenne zu besorgen und anzuschliessen wurde aber bisher von
> den Gerichten nicht als "besonderer zusätzlicher technischer Aufwand"
> gewertet.

Soso. Ein DVB-T-Receiver ist also eine "passende Antenne". Naja, man
dreht sich die Begriffe gern so hin wie man sie gerne hätte ;-)

Und wer in Timbuktu wohnt, der bastelt sich eine Richtantenne auf einem
200 Meter hohen Mast mit einem abenteuerlichen Verstärker, damit er aus
den atmosphärischen Störungen noch das letzte Fitzelchen BRalpha
herausfiltern kann.

> Erst wenn absolut kein analoges Signal mehr ausgestrahlt wird, das im
> Bereich des Empfängers empfangen werden könnte, dürfte so ein Gerät kein
> Empfänger im Sinne des RGebStVs mehr sein.

Sag ich doch. Reichweiten von TV-Sendern lassen sich übrigens relativ
leicht ermitteln, die Bereiche sind in relativ feste Zonen aufgeteilt -
um Frequenzüberschneidungen und gegenseitige Störungen zu verhindern.

> Aber dann stellt sich wieder meine schon eingangs gestellte Frage: warum
> sollte man sich wegen so eines Geräts denn überhaupt mit der GEZ
> herumärgern? Wer stellt sich denn einen Fernsehempfänger ins Zimmer, der
> nix mehr empfangen kann? Wegen des Nutzens als Monitor? Den kann man auch
> schon haben, solange es noch analoge Signale gibt.

Es gibt DVD-Player, Videorecorder und Videokameras. Es gibt Videotheken,
Kaufcassetten und Kauf-DVDs.

Diese Geräte und Medien kann man mit einem Fernseher (;sic!) nutzen, ohne
auch nur eine Sekunde lang das Fernsehprogramm (;sic!) zu betrachten.
Warum sollte man für so eine Nutzung Rundfunk(;!)gebühren bezahlen wollen?

Gruß,
Alan

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Antwort von Tom Berger:

Am Tue, 14 Dec 2004 00:05:25 0100 schrieb Alan Tiedemann:

>> Eine passende Antenne zu besorgen und anzuschliessen wurde aber bisher von
>> den Gerichten nicht als "besonderer zusätzlicher technischer Aufwand"
>> gewertet.
>
> Soso. Ein DVB-T-Receiver ist also eine "passende Antenne". Naja, man
> dreht sich die Begriffe gern so hin wie man sie gerne hätte ;-)

Im Moment verdrehst nur Du etwas - scheint wohl ein Hobby von Dir zu sein.

Die Rede ist von einer Antenne, mit der man ein analoges Signal kriegt, das
man in den analogen Empfänger einspeisen kann. Wenn in Berlin terrestrisch
nur noch digital ausgestrahlt wird, dann kriegt man analoges TV immer noch
per Kabel, per Sat-Empfänger und mit einer etwas größeren Antenne aus
Brandenburg.

> Und wer in Timbuktu wohnt, der bastelt sich eine Richtantenne auf einem
> 200 Meter hohen Mast mit einem abenteuerlichen Verstärker, damit er aus
> den atmosphärischen Störungen noch das letzte Fitzelchen BRalpha
> herausfiltern kann.

Warum nicht. Ich habe aber keine Ahnung, welche gesetzlichen Vorschriften
in Mali gelten.

>> Aber dann stellt sich wieder meine schon eingangs gestellte Frage: warum
>> sollte man sich wegen so eines Geräts denn überhaupt mit der GEZ
>> herumärgern? Wer stellt sich denn einen Fernsehempfänger ins Zimmer, der
>> nix mehr empfangen kann? Wegen des Nutzens als Monitor? Den kann man auch
>> schon haben, solange es noch analoge Signale gibt.
>
> Es gibt DVD-Player, Videorecorder und Videokameras. Es gibt Videotheken,
> Kaufcassetten und Kauf-DVDs.
>
> Diese Geräte und Medien kann man mit einem Fernseher (;sic!) nutzen, ohne
> auch nur eine Sekunde lang das Fernsehprogramm (;sic!) zu betrachten.
> Warum sollte man für so eine Nutzung Rundfunk(;!)gebühren bezahlen wollen?

Keine Ahnung, warum man das will. Um für diese Nutzung keine
Rundfunkgebühren bezahlen zu müssen, muss man nicht warten, bis es keinen
analog zu empfangenden TV-Sender mehr gibt. Diese neue Frage ist also
völlig unabhängig von der hier gestellten Frage zu beantworten, ich hab'
die Antwort in diesem Thread aber dennoch schon gegeben.

Tom Berger

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Antwort von Alan Tiedemann:

Tom Berger schrieb:
> Am Tue, 14 Dec 2004 00:05:25 0100 schrieb Alan Tiedemann:
>> Soso. Ein DVB-T-Receiver ist also eine "passende Antenne". Naja, man
>> dreht sich die Begriffe gern so hin wie man sie gerne hätte ;-)
>
> Im Moment verdrehst nur Du etwas - scheint wohl ein Hobby von Dir zu sein.

Der Begriff der "Ironie" ist offenbar noch nicht bis zu Dir
vorgedrungen. Naja, Du bist ja momentan offenbar im Blutrausch ;-)

> Die Rede ist von einer Antenne, mit der man ein analoges Signal kriegt, das
> man in den analogen Empfänger einspeisen kann. Wenn in Berlin terrestrisch
> nur noch digital ausgestrahlt wird, dann kriegt man analoges TV immer noch
> per Kabel, per Sat-Empfänger und mit einer etwas größeren Antenne aus
> Brandenburg.

Und wenn das in Brandenburg abgeschaltet wird, kriegt man's mit einer
noch größeren Antenne aus Hamburg. Achnein, da ist es ja auch schon so
gut wie abgeschaltet, also muß man sich eine Richtfunkantenne basteln
und das Programm aus München empfangen...

>> Und wer in Timbuktu wohnt, der bastelt sich eine Richtantenne auf einem
>> 200 Meter hohen Mast mit einem abenteuerlichen Verstärker, damit er aus
>> den atmosphärischen Störungen noch das letzte Fitzelchen BRalpha
>> herausfiltern kann.
>
> Warum nicht. Ich habe aber keine Ahnung, welche gesetzlichen Vorschriften
> in Mali gelten.

Das wäre doch, gelinde gesagt, ziemlich bescheuert, findest Du nicht auch?

>> Es gibt DVD-Player, Videorecorder und Videokameras. Es gibt Videotheken,
>> Kaufcassetten und Kauf-DVDs.
>>
>> Diese Geräte und Medien kann man mit einem Fernseher (;sic!) nutzen, ohne
>> auch nur eine Sekunde lang das Fernsehprogramm (;sic!) zu betrachten.
>> Warum sollte man für so eine Nutzung Rundfunk(;!)gebühren bezahlen wollen?
>
> Keine Ahnung, warum man das will.

Das mußt Du schon denen überlassen, die sich dafür entscheiden. Nicht
jeder ist der Meinung, das Fernsehprogramm sei eine gelungene
Unterhaltungsquelle.

> Um für diese Nutzung keine
> Rundfunkgebühren bezahlen zu müssen, muss man nicht warten, bis es keinen
> analog zu empfangenden TV-Sender mehr gibt.

Richtig. Da meldet man das Gerät einfach gar nicht erst an. Man
bescheißt ja niemanden.

> Diese neue Frage ist also
> völlig unabhängig von der hier gestellten Frage zu beantworten, ich hab'
> die Antwort in diesem Thread aber dennoch schon gegeben.

Daß die alleinige Empfangbarkeit von Radio Nordkorea einen dazu
verpflichtet, GEZ zu zahlen? Gesetzlich vielleicht, moralisch nein. Ich
würde so ein Gerät jedenfalls nicht anmelden. Zum Glück ist die
Rechtslage in Deutschland so, daß man mir das Gegenteil beweisen muß.
Ich habe neulich erst einen GEZler entsprechend zurechtgewiesen, der
meinte, mein Haus betreten zu dürfen. Er darf nicht.

Der Fernseher und das Radio sind trotzdem angemeldet - ich nutze beides.
Den Fernseher mehr als das Radio, aber trotzdem.

Wer aber beides *nicht* nutzen kann, der soll dafür auch nicht bezahlen
müssen.

Gruß,
Alan

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Antwort von Kalle:

Tom Berger wrote:

>Im deutschen Privatfernsehen gibt es keine vernünftigen Nachrichten, keine
Naja, im ÖR auch nicht, auch wenn die Tagesschau immer hochgehalten
wird, ist auch nur heiße Luft.

Zur restlichen Auflistung, das ist mir schnurz, mich interessieren
gute (;!) Spielfilme, evtl. gut gemachte Dokus (; also BBC! ). Ich würde
daher gerne Premiere abonieren, was ich aber wegen Zwangsgebühren für
Mist den ich nicht will, rechtlich nicht darf. Also verzichte ich
drauf, auch wenns Anfangs schwer fiel, aber meine Flimmerkiste habe
ich pünktlich zu meinem 18. abgeschaft.

Und das mit der Werbung ist ein schwaches Argument, im ÖR wird genau
so geworben, tlw. sogar agressiver, oder als "Umschlag" z.B. das
Wetter, vor / nach jedem "Event", und geschickter Markenplazierung im
Bild.

>Dabei ist das deutsche Privatfernsehen im internationalen Vergleich sogar
>noch relativ gut, was ausschließlich der starken Konkurrenz des ÖRR zu
>verdanken ist. In Ländern ohne starken ÖRR ist das kostenfrei empfangbare
>TV maximal von der Qualität von 9Live. Für ein Bundle von Sendern, die in

Diese Vergleiche sind sinnlos, denn in den USA ist Fernsehn ja als
nebenbei Unterhaltung, die Glotze läuft ja tlw. 24h ohne das jemand
davorhockt.

>der Summe etwa unseren großen privaten Sendern vergleichbar sind, bezahlt
>man in den USA bereits mindestens so viel wie unsere GEZ-Gebühren, und für
>das, was man bei uns insgesamt geboten bekommt, bezahlt man in den USA um
>die 150 bis 200 US$ monatlich.

Schon richtig, nur ich entscheide mich für einzelne Sender, ich muß
nicht zwangsweise anderen Mist mitnehmen, um die überhaupt sehen zu
dürfen.

>
>Letztlich aber ist die Frage der Qualität des Programms sogar nur sekundär.
>Die eigentlich wichtige Aufgabe des ÖRR besteht darin, die
>Meinungsführerschaft einzelner Gruppen oder Personen zu verhindern, wie sie
>etwa in extremem Maß in der TV-Landschaft der USA zu finden ist.

Tja, nur findet sie hier auch nicht mehr statt, denn nur mit dem
richtigen Parteibuch kannst du in den Anstalten was werden. In vielen
Sendungen kann man auch die poitische Richtung sehen, für die die
Programmverantwortlichen einstehen.

Grüsse!


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Antwort von Lutz Bojasch:

Rainer Ostmann wrote:

> "Alan Tiedemann" schrieb
>
>>> ich habe die Kacke mit deinem UTF-Müll endgültig satt!
>>>
>>> Plonk
>>
>> Brav. Immer anderen die Schuld geben, wenn man selber zu faul ist, um
>> 0.0.1 (;!) Versionsnummern aufzurüsten ;-)
>
> Schade nur, dass er das nicht mehr lesen kann.
> Du bist ja in seinem Filter....

Hallo
oops, das hatte ich vergessen, sri!
Gruß Lutz


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Antwort von Lutz Bojasch:

Tom Berger wrote:

> Am Mon, 13 Dec 2004 20:18:17 0100 schrieb Lutz Bojasch:
>
>> Ob das heute noch geht, das mit der Bestätigung vom Händler, weiß=
ich
>> nicht, der müsste dann aber auch einen vorhanden Videorecorder "kast=
ruieren"
>
> Natürlich geht das, wenn man absolut auf Nummer Sicher gehen will, ab=
er
> nötig ist das nicht. Es genügt, den Empfänger so weit kaputt zu m=
achen,
> dass er nicht mehr "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand"=

> empfangsbereit gemacht werden kann.

Hallo
naja, dann geht sowas auch heute noch. Ich hatte mal eine Zeitlang in
einer "Radio/TV -Bude" gearbeitet und da bekamen wir auch von Zeit zu
Zeit Geräte bei denen der ganze Empfänger stillgelegt werden musste. =

Bestätigt wurde das dann mit einem kleinen Schreiben von uns. Manchmal =

musste auch nur das UKW-Teil bei Rundfunkgeräten blockiert werden, wenn=

die Radios für Knackis waren, die sollten keine Möglichkeit haben,
Polizeifunk zu hören oder so.
Gruß Lutz


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Antwort von Tom Berger:

Am Tue, 14 Dec 2004 00:58:51 0100 schrieb Alan Tiedemann:

>> Im Moment verdrehst nur Du etwas - scheint wohl ein Hobby von Dir zu sein.
>
> Der Begriff der "Ironie" ist offenbar noch nicht bis zu Dir
> vorgedrungen. Naja, Du bist ja momentan offenbar im Blutrausch ;-)

Doch, ich erkenne Ironie durchaus. Unbd wenn sie mir nicht passt, dann
beantworte ich sie gerne mit Sarkasmus, wie Du siehst :-)

> Und wenn das in Brandenburg abgeschaltet wird, kriegt man's mit einer
> noch größeren Antenne aus Hamburg. Achnein, da ist es ja auch schon so
> gut wie abgeschaltet, also muß man sich eine Richtfunkantenne basteln
> und das Programm aus München empfangen...

Tja, irgend wann ist es halt doch einfacher, den Scheiss-Empfänger in der
Kiste unbrauchbar zu machen oder auszubauen, wenn man Ärger mit der GEZ
vermeiden will. Oder man nimmt den Ärger in Kauf und lässt die Frage von
einem Richter klären.

>> Warum nicht. Ich habe aber keine Ahnung, welche gesetzlichen Vorschriften
>> in Mali gelten.
>
> Das wäre doch, gelinde gesagt, ziemlich bescheuert, findest Du nicht auch?

Dass es in Mali Gesetze gibt? Nein, das hoffe ich sogar :-)

>>> Diese Geräte und Medien kann man mit einem Fernseher (;sic!) nutzen, ohne
>>> auch nur eine Sekunde lang das Fernsehprogramm (;sic!) zu betrachten.
>>> Warum sollte man für so eine Nutzung Rundfunk(;!)gebühren bezahlen wollen?
>>
>> Keine Ahnung, warum man das will.
>
> Das mußt Du schon denen überlassen, die sich dafür entscheiden. Nicht
> jeder ist der Meinung, das Fernsehprogramm sei eine gelungene
> Unterhaltungsquelle.

Du hast mich schon wieder falsch verstanden. Lies Deine Frage und meine
Antwort darauf: ich weiss nicht, warum jemand Gebühren für einen Monitor
bezahlen will, mit dem man nix empfangen kann.

>> Um für diese Nutzung keine
>> Rundfunkgebühren bezahlen zu müssen, muss man nicht warten, bis es keinen
>> analog zu empfangenden TV-Sender mehr gibt.
>
> Richtig. Da meldet man das Gerät einfach gar nicht erst an. Man
> bescheißt ja niemanden.

Nun, das bringt die Gefahr mit sich, dass das Gerät dann doch als
gebührenpflichtiger Empfänger betrachtet wird und man - für nix und wieder
nix - kräftig nachzahlen muss. Und Du hast die Frage schon gestellt: wer
will das schon?

>> Diese neue Frage ist also
>> völlig unabhängig von der hier gestellten Frage zu beantworten, ich hab'
>> die Antwort in diesem Thread aber dennoch schon gegeben.
>
> Daß die alleinige Empfangbarkeit von Radio Nordkorea einen dazu
> verpflichtet, GEZ zu zahlen? Gesetzlich vielleicht, moralisch nein.

Sowohl als auch. Der ÖRR sichert Freiheit und Demokratie auch für
diejenigen, die ihn nicht konsumieren, und dafür wird eben auf recht
pauschale Weise eine Gebühr erhoben. Pauschalen haben für einzelne Nutzer
eines Angebots manchmal Vorteile, manchmal Nachteile.

Aber auch hier hast Du wohl wieder was falsch verstanden: meine in diesem
Thread schon gegebene Antwort war: mache den Empfänger so unbrauchbar, dass
Du ihn ohne technische Maßnahmen nicht mehr reaktivieren kannst. Dann hast
Du einen empfängerlosen Monitor, den auch die GEZ als solchen akzeptieren
muss.

> Ich
> würde so ein Gerät jedenfalls nicht anmelden. Zum Glück ist die
> Rechtslage in Deutschland so, daß man mir das Gegenteil beweisen muß.

Nun, wenn Du der GEZ auf Anfrage eine falsche Auskunft gibst, um der
Gebührenpflicht zu entgehen, dann ist das nicht mehr nur eine
Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat (;Betrug).

> Ich habe neulich erst einen GEZler entsprechend zurechtgewiesen, der
> meinte, mein Haus betreten zu dürfen. Er darf nicht.

Ja und?

> Der Fernseher und das Radio sind trotzdem angemeldet - ich nutze beides.
> Den Fernseher mehr als das Radio, aber trotzdem.

Warum wollte der GEZler denn dann überhaupt bei Dir rein?

> Wer aber beides *nicht* nutzen kann, der soll dafür auch nicht bezahlen
> müssen.

Tja, nun wird aber aus Vereinfachungsgründen die Rundfunkgebühr nicht nach
Nutzung, sondern nach vorhandenen Geräten bemessen. Das ist Gesetz, und
daran hat man sich erst mal zu halten.

Tom Berger

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Antwort von Tom Berger:

Am Tue, 14 Dec 2004 09:01:04 0100 schrieb Lutz Bojasch:

> Hallo
> naja, dann geht sowas auch heute noch. Ich hatte mal eine Zeitlang in
> einer "Radio/TV -Bude" gearbeitet und da bekamen wir auch von Zeit zu
> Zeit Geräte bei denen der ganze Empfänger stillgelegt werden musste.
> Bestätigt wurde das dann mit einem kleinen Schreiben von uns.

AFAIK ist das auch heute noch so - die GEZ verlangt das wohl. Einen
Rechtsanspruch auf einen solchen Schrieb hat sie aber nicht, und deshalb
würde ich die Kosten dafür nicht übernehmen. Ich würde den Empfänger selber
unbrauchbar machen, und wenn die GEZ mir das nicht glaubt, dann darf sie
das gerne auf eigene Kosten prüfen lassen.

Tom Berger

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Antwort von Thomas Beyer:

Tom Berger schrieb...

> > Daß die alleinige Empfangbarkeit von Radio Nordkorea einen dazu
> > verpflichtet, GEZ zu zahlen? Gesetzlich vielleicht, moralisch nein.
>
> Sowohl als auch. Der ÖRR sichert Freiheit und Demokratie auch für
> diejenigen, die ihn nicht konsumieren, und dafür wird eben auf recht
> pauschale Weise eine Gebühr erhoben. Pauschalen haben für einzelne Nutzer
> eines Angebots manchmal Vorteile, manchmal Nachteile.

Das Modell der subventionierten Planwirtschaft passt nicht in die der
kapitalistischen Welt. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen sich der
Kritik stellen, abgehalfterte Politiker jahrelang unter ihren Fittichen
mit überhöhten Gehältern durchzufüttern, Gelder auf vielfache Art und
Weise zu verschwenden und ihren eigentlichen Anspruch der unabhängigen,
freien Meinungsäußerung (;mit dem sie ihre Existenz rechtfertigen), immer
weiter aus dem Mittelpunkt verschwinden zu lassen.

In den fetten Jahren des Überflusses, als der mündige Bürger
zähneknirschend zur Kenntnis nahm das es da eine Art der Kopfsteuer gab,
welche im Falle der Uneinsichtigkeit (;warum erinnert mich die
Argumentation der Ö/R immer an das "auf ewig festgeschriebende Recht des
Gutsherrn der ersten Nacht" respektive der Kirche mit ihren Dogmen)
unausweichlich bis zur letzten Gerichtsinstanz durchgeboxt wurde, konnte
man wohl noch jenseits aller vernünftigen Grundlagen argumentieren.

Wir schreiben aber das Jahr 2004, in dem die Bundesrepublik in ihren
ökonomischen Grundfesten erbebt, in der sich viele Leute bald nicht mehr
die bestmögliche ärztliche Grundversorgung leisten können, in der >5
Millionen Kinder von Sozialfürsorge leben und die Inkassounternehmen die
GEZ seit Monaten benachrichtigen, dass sie schon eh genug mit
wichtigeren Eintreibungen zu tun haben, so daß säumige GEZ-Zahler gar
nicht mehr "bearbeitet" werden können.

MfG,
Thomas


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Antwort von Tom Berger:

Am Tue, 14 Dec 2004 13:12:26 0100 schrieb Thomas Beyer:

> Das Modell der subventionierten Planwirtschaft passt nicht in die der
> kapitalistischen Welt.

Nun, es gibt einiges in unserer Gesellschaft, das sich Deinem
Primitiv-Kapitalismus nicht beugt. So wird ganz sicher auch weiterhin das
Schulsystem nicht privatisiert werden, und der Biologieunterricht wird beim
Thema "menschliche Ernährung" wohl auch weiterhin nicht von McDonalds
gesponsort.

> Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen sich der
> Kritik stellen, abgehalfterte Politiker jahrelang unter ihren Fittichen
> mit überhöhten Gehältern durchzufüttern,

Du kolportierst unhaltbare Stammtischparolen. Die Rundfunkräte sind nur zu
einem kleinen Teil - da allerdings im Proporz der jeweiligen
Landtagswahlergebnisse - durch Parteipolitiker besetzt. Da die Tätigkeit
des Rundfunkrats aber ehrenamtlich ist und keinerlei Einkommen damit
verbunden ist, sind diese Posten nicht sonderlich begehrt und eignen sich
ganz bestimmt nicht als Verschiebebahnhof für unbrauchbare Politiker.

> Gelder auf vielfache Art und
> Weise zu verschwenden

Wie könntest Du denn diese Behauptung verifizieren? Dass es im ÖRR wie in
jeder anderen Organisation auch Leerlauf und Verschwendung gibt, ist völlig
unbestritten. Aber wir können ja mal auf die Schnelle eine überschlägige
Rechnung anstellen, um das Maß an Verschwendung im ÖRR mit dem im privaten
Rundfunk zu vergleichen: der ÖRR hatte 2003 gute 6 Milliarden zur
Verfügung, der private Rundfunk knappe 5 Milliarden. Lassen wir mal die
Radiosender weg (;dazu fehlen mir die Zahlen), dann konnte der ÖRR damit 15
TV-Vollprogramme bestreiten, das Privatfernsehen (;ohne Premiere und 9Live,
die haben kaum Werbeeinnahmen) konnte 13 Vollprogramme füllen. Unter den 13
privaten Vollprogrammen befinden sich allerdings so kostengünstig zu
betreibende Sender wie Viva, MTV, Tele5 und zwei Sportsender. Die
Mehrkosten von 1 Milliarde für den ÖRR sind deshalb für das wesentlich
gehaltvollere Informationsangebot auch alleine aus qualitativer Sicht voll
gerechtfertigt.

Tom Berger

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Antwort von Alan Tiedemann:

Tom Berger schrieb:
> Am Tue, 14 Dec 2004 00:58:51 0100 schrieb Alan Tiedemann:
>> Richtig. Da meldet man das Gerät einfach gar nicht erst an. Man
>> bescheißt ja niemanden.
>
> Nun, das bringt die Gefahr mit sich, dass das Gerät dann doch als
> gebührenpflichtiger Empfänger betrachtet wird

Von wem?

> und man - für nix und wieder
> nix - kräftig nachzahlen muss. Und Du hast die Frage schon gestellt: wer
> will das schon?

Eben, daher meldet man das Gerät gar nicht erst an. Und da die GEZ das
Haus nicht betreten darf und auch sonst keinerlei Hinweise auf
TV-Empfang gegeben sind (;keine Schüssel, keine Antenne, kein
Kabelvertrag) können die einen mal kreuzweise.

Kurz: *die* müssen dem *Besitzer* beweisen, *daß* er "das Gerät zum
Empfang" bereithält. Ohne Schüssel, Kabel oder DVB-T-Receiver ist das
nicht möglich, und weiter geht's dann für die GEZ nicht.

Es ist in Deutschland nämlich grundsätzlich noch so, daß man *nicht*
seine "Unschuld" beweisen muß, sondern daß einem die "Schuld" (;in diesem
Fall die "Bringschuld" zur Zahlung der GEZ) nachgewiesen werden muß.

>> Daß die alleinige Empfangbarkeit von Radio Nordkorea einen dazu
>> verpflichtet, GEZ zu zahlen? Gesetzlich vielleicht, moralisch nein.
>
> Sowohl als auch. Der ÖRR sichert Freiheit und Demokratie auch für
> diejenigen, die ihn nicht konsumieren, und dafür wird eben auf recht
> pauschale Weise eine Gebühr erhoben. Pauschalen haben für einzelne Nutzer
> eines Angebots manchmal Vorteile, manchmal Nachteile.

Richtig. Und wenn das Gerät "nicht zum Empfang bereit" ist, muß man
nicht zahlen. Nach Deiner Argumentation müßte ja auch derjenige zahlen,
der *gar kein* Gerät hat (;"die ihn nicht konsumieren"), und das wäre ja
nun vollkommen sinnlos.

> Aber auch hier hast Du wohl wieder was falsch verstanden: meine in diesem
> Thread schon gegebene Antwort war: mache den Empfänger so unbrauchbar, dass
> Du ihn ohne technische Maßnahmen nicht mehr reaktivieren kannst. Dann hast
> Du einen empfängerlosen Monitor, den auch die GEZ als solchen akzeptieren
> muss.

Also reicht ein Analog-TV in einem DVB-T-Gebiet.

q.e.d.

>> Ich
>> würde so ein Gerät jedenfalls nicht anmelden. Zum Glück ist die
>> Rechtslage in Deutschland so, daß man mir das Gegenteil beweisen muß.
>
> Nun, wenn Du der GEZ auf Anfrage eine falsche Auskunft gibst, um der
> Gebührenpflicht zu entgehen, dann ist das nicht mehr nur eine
> Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat (;Betrug).

Auch das wäre erstmal zu beweisen. Und da das Gerät ja offenbar nicht
für den Empfang taugt, ist das vom Standpunkt einer Privatperson her
nichtmal Betrug, denn die Antwort wurde ja nach bestem Wissen und
Gewissen gegeben - kein DVB-T-Receiver, kein "Empfang".

q.e.d.

>> Der Fernseher und das Radio sind trotzdem angemeldet - ich nutze beides.
>> Den Fernseher mehr als das Radio, aber trotzdem.
>
> Warum wollte der GEZler denn dann überhaupt bei Dir rein?

Frag mich was leichtes. Ich weiß es nicht.

Wahrscheinlich wollte er nachsehen, ob hier noch irgendwelche anderen
Leute wohnen. Das Haus ist groß.

>> Wer aber beides *nicht* nutzen kann, der soll dafür auch nicht bezahlen
>> müssen.
>
> Tja, nun wird aber aus Vereinfachungsgründen die Rundfunkgebühr nicht nach
> Nutzung, sondern nach vorhandenen Geräten bemessen. Das ist Gesetz, und
> daran hat man sich erst mal zu halten.

Richtig. Und wenn das Gerät nichts empfangen kann, muß man nicht zahlen.
Auch das ist Gesetz.

Ein Analog-TV in einem reinen DVB-T-Gebiet empfängt nichts.

wzbw

Gruß,
Alan

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Antwort von Thomas Beyer:

Tom Berger schrieb...

> > Das Modell der subventionierten Planwirtschaft passt nicht in die der
> > kapitalistischen Welt.
>
> Nun, es gibt einiges in unserer Gesellschaft, das sich Deinem
> Primitiv-Kapitalismus nicht beugt.

Meine Oma hat den Kaiser, die weimarer Republik, Adolf, Pieck und
Nachfolger (;für unsere Altbundesgermanen: DDR) und nun die BRD in ihrem
Leben mitgemacht, zwei Männer dabei verloren, wurde dreimal enteignet
und lebt immer noch. Welches simple Gemüt will da behaupten, dass der
gegenwärtige Status Quo von Staat eine Konstante wäre?

> So wird ganz sicher auch weiterhin das
> Schulsystem nicht privatisiert werden,

Hast Du ne Ahnung :-). Die Bildungselite respektive Vermögende haben
sich schon längst vom normalen Bildungssystem verabschiedet, und wenn
das mit Pisa so weitergeht, wird "unser" gegenwärtiges Bildungssystem
bald Geschichte sein.

> und der Biologieunterricht wird beim
> Thema "menschliche Ernährung" wohl auch weiterhin nicht von McDonalds
> gesponsort.

Nicht? Frag mal einen Ernährungswissenschafter betreffs Fehlernährung
heutiger Jugendlicher. Image ist alles.

[Rest gesnippt, weil Du statt nachzudenken im Gegenzug auch nur
zugebissen hast mit Standardargumenten]

Als in der DDR aufgewachsener Bürger dieses Landes bin vielleicht
hinterfragender als Jemand, der nichts anderes in seinem Leben
kennengelernt hat. Ich mach mich aber jetzt mal vom Acker, weil ich
diese ewigen Diskussionen, die zu nichts führen, restlos satt habe.
Meine Meinung kennst Du ja nun, Du darfst die Deinige weitervertreten.
Treffen wir uns am Stammtisch in vierzig Jahren wieder und schauen, wie
sich die Sache entwickelt hat.

MfG,
Thomas



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Antwort von Tom Berger:

Am Tue, 14 Dec 2004 13:52:23 0100 schrieb Alan Tiedemann:

>> Nun, das bringt die Gefahr mit sich, dass das Gerät dann doch als
>> gebührenpflichtiger Empfänger betrachtet wird
>
> Von wem?

Von der GEZ, wem sonst?

> Eben, daher meldet man das Gerät gar nicht erst an. Und da die GEZ das
> Haus nicht betreten darf und auch sonst keinerlei Hinweise auf
> TV-Empfang gegeben sind (;keine Schüssel, keine Antenne, kein
> Kabelvertrag) können die einen mal kreuzweise.

Nun, wie gut hast Du Deine Ex-Freundin unter Kontrolle? Oder Deine
Nachbarn. Oder der GEZler sieht mal von außen an Deinem Fenster, wie's drin
flimmert. In all diesen Fällen wird die GEZ eine Zwangsanmeldung vornehmen,
gegen die Du Dich natürlich wehren kannst. Die Erfolgsaussichten Deiner
Abwehr beurteile ich nicht sonderlich positiv.

> Kurz: *die* müssen dem *Besitzer* beweisen, *daß* er "das Gerät zum
> Empfang" bereithält. Ohne Schüssel, Kabel oder DVB-T-Receiver ist das
> nicht möglich, und weiter geht's dann für die GEZ nicht.

Da fehlt Dir einfach die Phantasie. Die GEZ-Kontrolleure ermitteln in
Deutschland eine bis anderthalb Millionen Schwarzseher, und die haben
allesamt gewusst, dass sie den Kontrolleur nicht in die Wohnung lassen
müssen.

> Es ist in Deutschland nämlich grundsätzlich noch so, daß man *nicht*
> seine "Unschuld" beweisen muß, sondern daß einem die "Schuld" (;in diesem
> Fall die "Bringschuld" zur Zahlung der GEZ) nachgewiesen werden muß.

Da bist Du auf dem falschen Dampfer - die Unschuldsvermutung gilt nur im
Strafrecht. Nehmen wir den Fall an, dass Dich Deine Ex bei der GEZ
verpfeift. Die GEZ nimmt dann eine Zangsanmeldung vor und schickt Dir einen
Gebührenbescheid. Wenn Du dagegen nichts unternimmst, dann kommt der
Gerichtsvollzieher und holt sich das Geld, ohne dass der auch nur einen
Blick auf Deinen Fernseher wirft. Du musst Dich also gegen den
Gebührenebescheid wehren, und dann kommt diese Sache vor Gericht, wo der
Richter darüber entscheidet, ob Dein Gerät ein Empfangsgerät im Sinne des
RGebStVs ist oder nicht.

> Richtig. Und wenn das Gerät "nicht zum Empfang bereit" ist, muß man
> nicht zahlen. Nach Deiner Argumentation müßte ja auch derjenige zahlen,
> der *gar kein* Gerät hat (;"die ihn nicht konsumieren"), und das wäre ja
> nun vollkommen sinnlos.

Wie kommst Du auf dieses schiefe Brett? Nach meiner Argumentation muss
bezahlen, wer ein Empfangsgerät zum Empfang bereit hält. Und da gibt es,
wie hier, strittige Fragen, die notfalls nur vor Gericht entschieden werden
können. Und wer will dieses Risiko schon eingehen?

Mein Rat ist deshalb: mach den Empfänger unbrauchbar, wenn Du das Gerät nur
noch als Monitor nutzen willst. Das kostet nix und Du bist auf der sicheren
Seite. Alles andere kann potentiell viel Ärger und Kosten verursachen.

>> Aber auch hier hast Du wohl wieder was falsch verstanden: meine in diesem
>> Thread schon gegebene Antwort war: mache den Empfänger so unbrauchbar, dass
>> Du ihn ohne technische Maßnahmen nicht mehr reaktivieren kannst. Dann hast
>> Du einen empfängerlosen Monitor, den auch die GEZ als solchen akzeptieren
>> muss.
>
> Also reicht ein Analog-TV in einem DVB-T-Gebiet.
>
> q.e.d.

Du hast einen analogen Empfänger in einem DVB-T-Gebiet. Ob ein Gericht das
Legen eines Kabelanschlusses oder den Anschluss einer analogen SAT-Anlage
genau so sieht wie das Installieren einer analogen Antenne, kannst Du ja
gerne ausprobieren, wenn Du ein Prozesshansel bist und daran Spaß hast. In
einer NG anderen Leuten aber genau diesen Rat zu geben, ist schon
einigermaßen verantwortungslos.

> Auch das wäre erstmal zu beweisen. Und da das Gerät ja offenbar nicht
> für den Empfang taugt, ist das vom Standpunkt einer Privatperson her
> nichtmal Betrug, denn die Antwort wurde ja nach bestem Wissen und
> Gewissen gegeben - kein DVB-T-Receiver, kein "Empfang".
>
> q.e.d.

Große Analogantenne, Kabelanschluss, SAT-Anlage = Empfang.

Und nun?

>> Tja, nun wird aber aus Vereinfachungsgründen die Rundfunkgebühr nicht nach
>> Nutzung, sondern nach vorhandenen Geräten bemessen. Das ist Gesetz, und
>> daran hat man sich erst mal zu halten.
>
> Richtig. Und wenn das Gerät nichts empfangen kann, muß man nicht zahlen.
> Auch das ist Gesetz.

Nein, das ist so genau nicht Gesetz. Nach dem RgebStV ist auch ein
Empfänger, mit dem man nix empfangen kann, ein gebührenpflichtiger
Empfänger, wenn das Gerät "ohne besonderen zusätzlichen technischen
Aufwand" empfangsbereit gemacht werden kann.

Das ist eine schwammige Formulierung, die von Fall zu Fall der Auslegung
bedarf. Ich weiss, dass ein Gericht das Anbringen und Anschliessen einer
analogen Antenne nicht als so großen Aufwand betrachtet hat, dass das Gerät
dadurch kein Empfänger mehr wäre.

> Ein Analog-TV in einem reinen DVB-T-Gebiet empfängt nichts.

Tja, Du kannst Dir das ja gerne von einem Richter bestätigen lassen. Aber
jammere mir hinterher nicht die Ohren voll, wenn Du damit durchfällst und
dann ein paar Jahre Gebühren nachbezahlen darfst.

Tom Berger

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Antwort von Lothar Rosengarten:

Tom Berger writes:

>>> Aber auch hier hast Du wohl wieder was falsch verstanden: meine in diesem
>>> Thread schon gegebene Antwort war: mache den Empfänger so unbrauchbar, dass
>>> Du ihn ohne technische Maßnahmen nicht mehr reaktivieren kannst. Dann hast
>>> Du einen empfängerlosen Monitor, den auch die GEZ als solchen akzeptieren
>>> muss.
>>
>> Also reicht ein Analog-TV in einem DVB-T-Gebiet.
>>
>> q.e.d.
>
> Du hast einen analogen Empfänger in einem DVB-T-Gebiet. Ob ein Gericht das
> Legen eines Kabelanschlusses oder den Anschluss einer analogen SAT-Anlage

oder den Erwerb eines DVB-T Receivers, oder eines Videorecorders, oder
eines Fernsehers

> genau so sieht wie das Installieren einer analogen Antenne, kannst Du ja
> gerne ausprobieren, wenn Du ein Prozesshansel bist und daran Spaß
> hast.

Das dieses Faß aufgemacht wird glaube ich nicht. Den Aufwand einen DVB-T
empfangsfähigen Fernseher mit Zimmerantenne zu beschaffen könnte man mit
dem Aufwand für Erwerb und Installation einer SAT-Anlage nämlich
durchaus vergleichen.

So gesehen hätte dann jeder der in der Lage ist sich einen Fernseher zu
kaufen, ein empfangfähiges Gerät.

Auch der Erwerb eines Videorecorders ist vom Aufwand, dem Kauf eines
DVB-T Receivers vergleichbar. Also wäre Empfänger zerstören auch nicht
mehr drin. Videorecorder kaufen und Scart-Kabel, schon hast Du ein
empfangfähiges Gerät. Der Aufwand ist der gleiche den man benötigt um
einen analog TV im DVB-T Gebiet in ein empfangfähiges Gerät zu
verwandeln.

Ich wiederhols zu Sicherheit nochmal:

So gesehen hätte dann jeder der in der Lage ist sich einen Fernseher zu
kaufen, ein empfangfähiges Gerät.

Unfug? Genau!

> In
> einer NG anderen Leuten aber genau diesen Rat zu geben, ist schon
> einigermaßen verantwortungslos.

Bezüglich der Prozessrisiken hast Du Recht, auch wenn jeder Mensch der
bei Bewußtsein ist im Usenet keine verbindliche Rechtsberatung
erwartet. Aber Deine Argumentation streut den Leuten den Sand von der
andern Seite in die Augen.

LotharR


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Antwort von Kalle:

Tom Berger wrote:

>Nun, wie gut hast Du Deine Ex-Freundin unter Kontrolle? Oder Deine
>Nachbarn. Oder der GEZler sieht mal von außen an Deinem Fenster, wie's drin
>flimmert. In all diesen Fällen wird die GEZ eine Zwangsanmeldung vornehmen,
>gegen die Du Dich natürlich wehren kannst. Die Erfolgsaussichten Deiner
>Abwehr beurteile ich nicht sonderlich positiv.
>
Sehr positiv sogar:

bei mir Flimmern: Monitor (; PC ), Studiomonitor mit DVD-Player / Profi
VDR ohne Emfangsteile, der Beamer. Alles Geräte ohne
Rundfunkempfangsteile!

Die Zwangsanmeldung: Antwort Strafanzeige wegen Diebstahl und
Urkundenfälschung mit 100% Aussicht auf Gewinn deinerseits, und daraus
resultierend gerichtliches Mahnverfahren ggf. mit Vollzug.

Selbst die Antennenanlage im Garten sagt nix aus, schau mal bei einem
Funkamateur vorbei, dort gibts ganze "Gärten"

Am besten wäre natürlich die Zwangsanmeldung schon für Babys und
Haustiere aller Art.

Grüsse!


Space


Antwort von Kalle:

Lothar Rosengarten
wrote:

>Ich wiederhols zu Sicherheit nochmal:
>
>So gesehen hätte dann jeder der in der Lage ist sich einen Fernseher zu
>kaufen, ein empfangfähiges Gerät.
>
Nicht zu vergessen, das gute alte Telefon der Telebim, schließlich
könntest du ja auch per Telefon am Fernsehen teilnehmen (; per Call in
)

Grüsse!


Space


Antwort von Stefan Hundler:

Lothar Rosengarten
schrieb im Newsbeitrag:

Moin!

> Den Aufwand einen
> DVB-T empfangsfähigen Fernseher mit Zimmerantenne zu beschaffen
> könnte man mit dem Aufwand für Erwerb und Installation einer
> SAT-Anlage nämlich durchaus vergleichen.
>
> So gesehen hätte dann jeder der in der Lage ist sich einen Fernseher
> zu kaufen, ein empfangfähiges Gerät.

Wenn man schon dies einem TV-Besitzer unterstellt, wieso unterstellt man
nicht *jedem* die Möglichkeit einen Fernseher zu besitzen? "Installation"
eines TVs ist geringer bis gleich eines dvb-t /-s Gerätes. Und für eine
billich Glotze sind die Kosten etwa gleich hoch ...

Also Zwangsabgabe für jeden - JETZT! :-(;

CU Stefan



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Antwort von Heiko Gilles:

Tom Berger writes:

> Dann kannst Du Dir einen legen lassen, oder Du kannst eine SAT-Schüssel
> dranhängen und analoges Sat-TV empfangen.

Mit der Argumentation sind auch nicht vorhandene Fernsehgeräte
GEZ-Pflichtig. Wenn man keinen Fernseher hat, kann man sich ja
einfach einen kaufen...

--
Heiko


Space


Antwort von Alan Tiedemann:

Tom Berger schrieb:
> Am Tue, 14 Dec 2004 13:52:23 0100 schrieb Alan Tiedemann:
>> Von wem?
>
> Von der GEZ, wem sonst?

Soso.

>> Eben, daher meldet man das Gerät gar nicht erst an. Und da die GEZ das
>> Haus nicht betreten darf und auch sonst keinerlei Hinweise auf
>> TV-Empfang gegeben sind (;keine Schüssel, keine Antenne, kein
>> Kabelvertrag) können die einen mal kreuzweise.
>
> Nun, wie gut hast Du Deine Ex-Freundin unter Kontrolle? Oder Deine
> Nachbarn.

Wieso? Üble Nachrede ist ein Straftatbestand.

> Oder der GEZler sieht mal von außen an Deinem Fenster, wie's drin
> flimmert.

In dem Falle hat er bei mir bereits Hausfriedensbruch begangen, indem er
unbefugt mein Grundstück betreten hat. Außerdem: flimmern tut's auch von
DVD.

> In all diesen Fällen wird die GEZ eine Zwangsanmeldung vornehmen,
> gegen die Du Dich natürlich wehren kannst. Die Erfolgsaussichten Deiner
> Abwehr beurteile ich nicht sonderlich positiv.

Wieso? Ich fülle das Abmeldeformular bei meiner Bank aus, schicke es ab
und fertig. Im Wiederholungsfalle würde ich allerdings Anzeige gegen
Unbekannt stellen wegen Dokumentenfälschung bzw. Verleumdung.

Wie gesagt: wenn ich nicht GEZ zahlen würde, was ich tue, da ich einen
"empfangsbereiten" TV und ein Radio habe und das auch nutze.

>> Kurz: *die* müssen dem *Besitzer* beweisen, *daß* er "das Gerät zum
>> Empfang" bereithält. Ohne Schüssel, Kabel oder DVB-T-Receiver ist das
>> nicht möglich, und weiter geht's dann für die GEZ nicht.
>
> Da fehlt Dir einfach die Phantasie.

Phantasie nützt der GEZ leider gar nichts. Fakten müssen her. Und die
können durchaus unmöglich zu beschaffen sein.

> Die GEZ-Kontrolleure ermitteln in
> Deutschland eine bis anderthalb Millionen Schwarzseher, und die haben
> allesamt gewusst, dass sie den Kontrolleur nicht in die Wohnung lassen
> müssen.

Und wie haben die das dann gemacht? "Meßwagen"? Mach Dich nicht
lächerlich ;-)

>> Es ist in Deutschland nämlich grundsätzlich noch so, daß man *nicht*
>> seine "Unschuld" beweisen muß, sondern daß einem die "Schuld" (;in diesem
>> Fall die "Bringschuld" zur Zahlung der GEZ) nachgewiesen werden muß.
>
> Da bist Du auf dem falschen Dampfer - die Unschuldsvermutung gilt nur im
> Strafrecht. Nehmen wir den Fall an, dass Dich Deine Ex bei der GEZ
> verpfeift. Die GEZ nimmt dann eine Zangsanmeldung vor und schickt Dir einen
> Gebührenbescheid. Wenn Du dagegen nichts unternimmst, dann kommt der
> Gerichtsvollzieher und holt sich das Geld, ohne dass der auch nur einen
> Blick auf Deinen Fernseher wirft.

Gerichtsvollzieher != GEZ. Ein Freund von mir ist Jurist, daher weiß
ich, daß der Besuch eines Gerichtsvollziehers nicht unbedingt mit der
Rechtmäßigkeit der Forderung einhergehen muß.

> Du musst Dich also gegen den
> Gebührenebescheid wehren,

Indem ich einfach das Abmeldeformular ausfülle und abschicke.

> und dann kommt diese Sache vor Gericht,

Wo lebst Du denn bitte?

> wo der
> Richter darüber entscheidet, ob Dein Gerät ein Empfangsgerät im Sinne des
> RGebStVs ist oder nicht.

Was er im Falle eines nicht empfangsbereiten Geräts dann zu einem Urteil
*gegen* mich umwandelt? Mach Dich nicht... aber das hatten wir schon.

Wohlgemerkt: Wir reden hier von jemandem, der eben *kein* TV oder Radio
empfangen kann, weil er bspw. wegen DVB-T gar nicht die technische
Möglichkeit dazu hat.

Daß jemand, der einen voll empfangsfähigen TV und womöglich Kabel oder
Sat hat, GEZ zahlen muß, auch wenn er die ÖR meidet, ist natürlich klar.

>> Richtig. Und wenn das Gerät "nicht zum Empfang bereit" ist, muß man
>> nicht zahlen. Nach Deiner Argumentation müßte ja auch derjenige zahlen,
>> der *gar kein* Gerät hat (;"die ihn nicht konsumieren"), und das wäre ja
>> nun vollkommen sinnlos.
>
> Wie kommst Du auf dieses schiefe Brett? Nach meiner Argumentation muss
> bezahlen, wer ein Empfangsgerät zum Empfang bereit hält. Und da gibt es,
> wie hier, strittige Fragen, die notfalls nur vor Gericht entschieden werden
> können. Und wer will dieses Risiko schon eingehen?

Ich würde es tun. DVB-T kann ohne Empfänger nicht empfangen werden. Ganz
simpel.

> Mein Rat ist deshalb: mach den Empfänger unbrauchbar,

Oder kaufe gar nicht erst einen.

> wenn Du das Gerät nur
> noch als Monitor nutzen willst. Das kostet nix und Du bist auf der sicheren
> Seite. Alles andere kann potentiell viel Ärger und Kosten verursachen.

Der Gutachter vor Gericht kostet sicher auch Geld. Und Otto
Normalverbraucher wird nicht in der Lage sein, den Tuner aus seinem TV
so unbrauchbar zu machen, daß er nicht mehr nutzbar gemacht werden kann.

Aber bei DVB-T spart er sich einfach die Anschaffug eines entsprechenden
Empfängers (;Hint: "Receiver" heißt "Empfänger"), meldet den TV ab und
hat seine Ruhe. Da kann noch so oft die Ex-Freundin oder der neidische
Nachbar eine "Zwangsanmeldung" vornehmen - die GEZ guckt dann in die Röhre.

>> Also reicht ein Analog-TV in einem DVB-T-Gebiet.
>>
>> q.e.d.
>
> Du hast einen analogen Empfänger in einem DVB-T-Gebiet.

Und somit kein (;!) empfangsbereites Gerät.

> Ob ein Gericht das
> Legen eines Kabelanschlusses oder den Anschluss einer analogen SAT-Anlage
> genau so sieht wie das Installieren einer analogen Antenne, kannst Du ja
> gerne ausprobieren, wenn Du ein Prozesshansel bist und daran Spaß hast.

???

> In einer NG anderen Leuten aber genau diesen Rat zu geben, ist schon
> einigermaßen verantwortungslos.

Ich finde Deine Wortwindereien viel verantwortungsloser.

>> q.e.d.
>
> Große Analogantenne,

Muß nachgewiesen werden.

> Kabelanschluss, SAT-Anlage = Empfang.

Habe ich nie bestritten.

> Und nun?

Lerne lesen.

>> Richtig. Und wenn das Gerät nichts empfangen kann, muß man nicht zahlen.
>> Auch das ist Gesetz.
>
> Nein, das ist so genau nicht Gesetz. Nach dem RgebStV ist auch ein
> Empfänger, mit dem man nix empfangen kann, ein gebührenpflichtiger
> Empfänger, wenn das Gerät "ohne besonderen zusätzlichen technischen
> Aufwand" empfangsbereit gemacht werden kann.

Die Anschaffung eines weiteren Empfängers (;!) ist ein besonderer
zusätzlicher technischer Aufwand. Der Empfänger im TV ist in einem
reinen DVB-T-Gebiet, ohne Kabel, ohne Sat, ohne DVB-T-Empfänger,
funktionslos.

> Das ist eine schwammige Formulierung, die von Fall zu Fall der Auslegung
> bedarf. Ich weiss, dass ein Gericht das Anbringen und Anschliessen einer
> analogen Antenne nicht als so großen Aufwand betrachtet hat, dass das Gerät
> dadurch kein Empfänger mehr wäre.

Richtig. Eine analoge Antenne ist aber kein Empfänger. Ein
DVB-T-Receiver *ist* ein Empfänger.

>> Ein Analog-TV in einem reinen DVB-T-Gebiet empfängt nichts.
>
> Tja, Du kannst Dir das ja gerne von einem Richter bestätigen lassen.

Warum sollte ich? Ich zahle GEZ, weil ich das Angebot - über Sat - nutze.

> Aber
> jammere mir hinterher nicht die Ohren voll, wenn Du damit durchfällst und
> dann ein paar Jahre Gebühren nachbezahlen darfst.

So lange gibt es DVB-T noch gar nicht.

Außerdem neigst Du zu maßlosen Übertreibungen und hast bestimmt schon
hektische Flecken im Gesicht :-)

Gruß,
Alan

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Antwort von Alan Tiedemann:

Lothar Rosengarten schrieb:
> Ich wiederhols zu Sicherheit nochmal:
>
> So gesehen hätte dann jeder der in der Lage ist sich einen Fernseher zu
> kaufen, ein empfangfähiges Gerät.
>
> Unfug? Genau!

Ack ;-) Danke für das schöne Beispiel!

> Bezüglich der Prozessrisiken hast Du Recht, auch wenn jeder Mensch der
> bei Bewußtsein ist im Usenet keine verbindliche Rechtsberatung
> erwartet. Aber Deine Argumentation streut den Leuten den Sand von der
> andern Seite in die Augen.

Sozusagen von hinten. Sehr schmerzhaft ;-)

Gruß,
Alan

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Antwort von Tom Berger:

Am 14 Dec 2004 15:43:16 0100 schrieb Lothar Rosengarten:

> oder den Erwerb eines DVB-T Receivers, oder eines Videorecorders

Das sind alles eigenständige Empfänger, an die man Monitor und Lautsprecher
anschliessen kann.

> Das dieses Faß aufgemacht wird glaube ich nicht. Den Aufwand einen DVB-T
> empfangsfähigen Fernseher mit Zimmerantenne zu beschaffen könnte man mit
> dem Aufwand für Erwerb und Installation einer SAT-Anlage nämlich
> durchaus vergleichen.

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Bleibt immer noch der Anschluss ans
Kabel und die größere analoge Antenne.

> So gesehen hätte dann jeder der in der Lage ist sich einen Fernseher zu
> kaufen, ein empfangfähiges Gerät.

Nein, denn da gibt es immer noch relevante Unterschiede.

>> In
>> einer NG anderen Leuten aber genau diesen Rat zu geben, ist schon
>> einigermaßen verantwortungslos.
>
> Bezüglich der Prozessrisiken hast Du Recht, auch wenn jeder Mensch der
> bei Bewußtsein ist im Usenet keine verbindliche Rechtsberatung
> erwartet. Aber Deine Argumentation streut den Leuten den Sand von der
> andern Seite in die Augen.

Nein. Wer meinen Rat befolgt, hat keine Kosten und ist garantiert auf der
sicheren Seite.

Tom Berger

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Antwort von Tom Berger:

Am Tue, 14 Dec 2004 17:32:15 0100 schrieb Alan Tiedemann:

>> Nun, wie gut hast Du Deine Ex-Freundin unter Kontrolle? Oder Deine
>> Nachbarn.
>
> Wieso? Üble Nachrede ist ein Straftatbestand.

"Mein Ex-Freund hat 'nen Fernseher, den er nicht bei der GEZ angemeldet
hat" ist für Dich üble Nachrede? Naja, übel ist es schon ...

>> Oder der GEZler sieht mal von außen an Deinem Fenster, wie's drin
>> flimmert.
>
> In dem Falle hat er bei mir bereits Hausfriedensbruch begangen, indem er
> unbefugt mein Grundstück betreten hat. Außerdem: flimmern tut's auch von
> DVD.

Du bist in dem Fall zur Auskunft verpflichtet (;siehe RGebStV: tatsächliche
Anhaltspunkte). Du kannst dann lügen und hoffen, dass es nicht heraus
kommt, weil Du dann auch noch 'ne Strafanzeige am Hals hast, oder Du sagst,
was Sache ist, und hast dann mindestens wieder das Prozessrisiko.

>> In all diesen Fällen wird die GEZ eine Zwangsanmeldung vornehmen,
>> gegen die Du Dich natürlich wehren kannst. Die Erfolgsaussichten Deiner
>> Abwehr beurteile ich nicht sonderlich positiv.
>
> Wieso? Ich fülle das Abmeldeformular bei meiner Bank aus, schicke es ab
> und fertig. Im Wiederholungsfalle würde ich allerdings Anzeige gegen
> Unbekannt stellen wegen Dokumentenfälschung bzw. Verleumdung.

Die Abmeldung würde nicht akzeptiert -> Prozessrisiko

>> Da fehlt Dir einfach die Phantasie.
>
> Phantasie nützt der GEZ leider gar nichts. Fakten müssen her. Und die
> können durchaus unmöglich zu beschaffen sein.

Sicher. So gesehen darfst Du natürlich auch nach Herzenlust morden, solange
Du Dich nicht erwischen lässt.

>> Die GEZ-Kontrolleure ermitteln in
>> Deutschland eine bis anderthalb Millionen Schwarzseher, und die haben
>> allesamt gewusst, dass sie den Kontrolleur nicht in die Wohnung lassen
>> müssen.
>
> Und wie haben die das dann gemacht? "Meßwagen"? Mach Dich nicht
> lächerlich ;-)

Warum sollte ich mich lächerlich machen? Ich habe nichts von Messwagen
erzählt, sondern einfach nur die Zahl der pro Jahr erwischten Schwarzseher
genannt.

> Gerichtsvollzieher != GEZ. Ein Freund von mir ist Jurist, daher weiß
> ich, daß der Besuch eines Gerichtsvollziehers nicht unbedingt mit der
> Rechtmäßigkeit der Forderung einhergehen muß.

Die GEZ schicktz Dir den Gebührenbescheid, wenn Du dem nicht widersprichst
und nicht bezahlst, dann kommt der Gerichtsvollzieher bzw. der städtische
Vollzugsbeamte.

> Wohlgemerkt: Wir reden hier von jemandem, der eben *kein* TV oder Radio
> empfangen kann, weil er bspw. wegen DVB-T gar nicht die technische
> Möglichkeit dazu hat.

Tja, er kann aber eben doch analog empfangen. In Berlin etwa wurden von den
geschätzten etlichen Millionen analogen Fernsehgeräten bisher nur einige
hunderttausend DVB-T Boxen o.ä. ersetzt - die anderen empfangen munter
weiter analoges TV, obwohl es nach Deiner Lesart sowas ja gar nicht mehr
gibt.

> Ich würde es tun. DVB-T kann ohne Empfänger nicht empfangen werden. Ganz
> simpel.

Na, dann empfängst Du halt was anderes als DVB-T. Du hast ja noch reichlich
Auswahl.

>> Du hast einen analogen Empfänger in einem DVB-T-Gebiet.
>
> Und somit kein (;!) empfangsbereites Gerät.

Du wiederholst Dich. IMO ist es ein empfangsbereites Gerät, und ich
vermute, dass die GEZ das noch einen Tick schärfer sieht als ich.

>> Große Analogantenne,
>
> Muß nachgewiesen werden.

Nöö, es genügt, dass Du eine anschliessen *kannst*.

> Außerdem neigst Du zu maßlosen Übertreibungen und hast bestimmt schon
> hektische Flecken im Gesicht :-)

Wo übertreibe ich maßlos? Dass ein Richter das anderes sehen könnte als Du?
Was ist daran übertrieben? Es gibt mindestens ein Urteil, das sich auf die
*Möglichkeit* des Kaufs, der Installation und des Anschlusses einer
analogen Antenne bezieht und das deshalb ein Fernsehgerät in einer
antennenlosen Wohnung als gebührenpflichtig erkannt hat. Aber sicher hatte
der Richter dabei auch ganz hektische Flecken im Gesicht.

Tom Berger

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Antwort von Carsten Heinrich:

Am Tue, 14 Dec 2004 17:18:43 0100 schrieb Heiko Gilles:

> Tom Berger writes:
>
>> Dann kannst Du Dir einen legen lassen, oder Du kannst eine SAT-Schüssel
>> dranhängen und analoges Sat-TV empfangen.
>
> Mit der Argumentation sind auch nicht vorhandene Fernsehgeräte
> GEZ-Pflichtig. Wenn man keinen Fernseher hat, kann man sich ja
> einfach einen kaufen...

Genau das habe ich bei dem Spruch auch gedacht. Man könnte ja so dreist
sein und trotz Abmeldung einen Fernseher kaufen. Also: Gebührenpflicht für
alle, die es noch aus eigener Kraft in den $FERNSEHLADEN schaffen (;obwohl,
der Rest könnte sich den Fernseher ja liefern lassen ;) ). Wann kommt
eigentlich der Metzger und will pauschal Geld dafür haben, daß ich ja Wurst
und Fleisch bei ihm kaufen könnte ?

Gruß
Carsten


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Antwort von Lothar Rosengarten:

Tom Berger writes:

> Am 14 Dec 2004 15:43:16 0100 schrieb Lothar Rosengarten:
>
>> oder den Erwerb eines DVB-T Receivers, oder eines Videorecorders
>
> Das sind alles eigenständige Empfänger, an die man Monitor und Lautsprecher
> anschliessen kann.

Und welche Auswirkung hat das auf den daran anschließbaren Analog-TV?

>> Das dieses Faß aufgemacht wird glaube ich nicht. Den Aufwand einen DVB-T
>> empfangsfähigen Fernseher mit Zimmerantenne zu beschaffen könnte man mit
>> dem Aufwand für Erwerb und Installation einer SAT-Anlage nämlich
>> durchaus vergleichen.
>
> Vielleicht, vielleicht auch nicht. Bleibt immer noch der Anschluss ans
> Kabel und die größere analoge Antenne.

Also wenn Kabel legen kein erheblicher technischer Aufwand ist... und
die große Antenne ist auch eher ein ziemlich schmal Strohalm an dem Du
Dich klammerst.

>> So gesehen hätte dann jeder der in der Lage ist sich einen Fernseher zu
>> kaufen, ein empfangfähiges Gerät.
>
> Nein, denn da gibt es immer noch relevante Unterschiede.

Wenn man Analog-TVs im DVB-T Gebiet prinzipiell als empfangsfähig
ansieht ist der nicht mehr vorhanden, weil ein Analog-TV zum Empfang
aufzurüsten der gleiche Aufwand ist wie bei einen Monitor.

>>> In
>>> einer NG anderen Leuten aber genau diesen Rat zu geben, ist schon
>>> einigermaßen verantwortungslos.
>>
>> Bezüglich der Prozessrisiken hast Du Recht, auch wenn jeder Mensch der
>> bei Bewußtsein ist im Usenet keine verbindliche Rechtsberatung
>> erwartet. Aber Deine Argumentation streut den Leuten den Sand von der
>> andern Seite in die Augen.
>
> Nein. Wer meinen Rat befolgt, hat keine Kosten und ist garantiert auf der
> sicheren Seite.

Richtig, ich erinnere mich, GEZ ist umsonst.

LotharR


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Antwort von Ralf Fontana:

Alan Tiedemann schrieb:

>Wohlgemerkt: Wir reden hier von jemandem, der eben *kein* TV oder Radio
>empfangen kann, weil er bspw. wegen DVB-T gar nicht die technische
>Möglichkeit dazu hat.

Wohlgemerkt: Der Gesetzgeber hat bereits eindeutig geklärt das es für
die Gebührenpflicht einzig und alleine relevant ist ob man ein Gerät
zum Empfang bereithält und nicht ob es da auch tatsächlich was zu
empfangen gibt.

Und ich bleibe dabei: Diese Newsgroup ist der falsche Ort um über die
phiolosophischen Implikationen der bekannten und nachweisbaren Fakten
zu diskutieren. Schade das vier Alle auch im Jahr 2004 noch auf
Trollpostings hereinfallen. Ein Test für die nächste Viren-Email?

--
Der Macintosh war schon mausbedienbar, als ein PC-Benutzer auf die Aufforderung
"Können Sie mal ein zweites Fenster öffnen?" noch mit "Nein, nicht bei minus 15 Grad!" antwortete.
(;Wolf-Dieter Roth in Telepolis)


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Antwort von Tom Berger:

Am 14 Dec 2004 21:31:01 0100 schrieb Lothar Rosengarten:

>>> oder den Erwerb eines DVB-T Receivers, oder eines Videorecorders
>>
>> Das sind alles eigenständige Empfänger, an die man Monitor und Lautsprecher
>> anschliessen kann.
>
> Und welche Auswirkung hat das auf den daran anschließbaren Analog-TV?

Dass Du für den z.B. auch nochmal Gebühren bezahlen musst, wenn Du eine
Firma hast, in der diese Geräte stehen. In der Firma Fernseher mit
eingebautem Empfänger und Videorekorder mit eingebautem Empfänger = 2 x
Rundfunkgebühren

>> Vielleicht, vielleicht auch nicht. Bleibt immer noch der Anschluss ans
>> Kabel und die größere analoge Antenne.
>
> Also wenn Kabel legen kein erheblicher technischer Aufwand ist... und
> die große Antenne ist auch eher ein ziemlich schmal Strohalm an dem Du
> Dich klammerst.

Ich klammere mich an gar nichts. Ich kenne die Rechtslage und einige
Gerichtsurteile dazu, und ich habe daraus folgernd eine Methode gezeigt,
mit der man allem Ärger aus dem Wege gehen kann. Wer gerne Ärger hat, der
muss meinem Rat nicht folgen ...

>> Nein, denn da gibt es immer noch relevante Unterschiede.
>
> Wenn man Analog-TVs im DVB-T Gebiet prinzipiell als empfangsfähig
> ansieht ist der nicht mehr vorhanden, weil ein Analog-TV zum Empfang
> aufzurüsten der gleiche Aufwand ist wie bei einen Monitor.

Kommt drauf an, ob ein Gericht das genau so sieht. In anderen, durchaus
vergleichbaren Fällen haben Gerichte zugunsten der GEZ geurteilt.

>> Nein. Wer meinen Rat befolgt, hat keine Kosten und ist garantiert auf der
>> sicheren Seite.
>
> Richtig, ich erinnere mich, GEZ ist umsonst.

Ah, Du willst nur trollen. Sag' das doch gleich ...

Zur Erinnerung an Mitleser: es geht hier darum, dass ein Fernsehgerät mit
analogem Empfänger in einem DVB-T Gebiet ohne terrestrische analoge
Funkausstrahlung als reiner Monitor genutzt werden soll, ohne GEZ bezahlen
zu müssen. Da es auch in diesen Gebieten immer noch analoges TV gibt
(;Millionen von gez-zahlenden Nutzern analoger TV-Geräte in Berlin beweisen
es), dürfte die GEZ diese Geräte als gebührenpflichtig betrachten. Mein Rat
war deshalb, den sowieso nutzlos gewordenen Empfangsteil im Fernseher
unbrauchbar zu machen. Manche Trolle aber meinen, man sollte die Leute
lieber ins offene Messer laufen lassen ...

Tom Berger

--
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Antwort von Alan Tiedemann:

Tom Berger schrieb:
> Ah, Du willst nur trollen. Sag' das doch gleich ...

Wer hier wohl trollt.

> Zur Erinnerung an Mitleser: es geht hier darum, dass ein Fernsehgerät mit
> analogem Empfänger in einem DVB-T Gebiet ohne terrestrische analoge
> Funkausstrahlung als reiner Monitor genutzt werden soll, ohne GEZ bezahlen
> zu müssen. Da es auch in diesen Gebieten immer noch analoges TV gibt
> (;Millionen von gez-zahlenden Nutzern analoger TV-Geräte in Berlin beweisen
> es),

man Kabelanschluß. Analoge Antennengucker gab es nur noch rund 100.000,
und von denen sind IIRC die meisten auf DVB-T umgestiegen.

Brandenburg wird übrigens auch demnächst digitalisiert, dann können die
wenigen verbleibenden Berliner Analogantennengucker ganz gemütlich ihre
GEZ kündigen.

> dürfte die GEZ diese Geräte als gebührenpflichtig betrachten. Mein Rat
> war deshalb, den sowieso nutzlos gewordenen Empfangsteil im Fernseher
> unbrauchbar zu machen. Manche Trolle aber meinen, man sollte die Leute
> lieber ins offene Messer laufen lassen ...

Und unbrauchbar macht man das wie? Genau: man lötet daran rum. Auch kein
so prickelnder Tip, vor allem wenn man ihn in der Öffentlichkeit gibt.

Zwei Probleme:
1. In einem TV liegen auch nach einiger Zeit noch tödliche Spannungen
vor, wenn man Pech hat.
2. Die GEZ muß einen "Eigenumbau" durchaus nicht automatisch akzeptieren
- da kommen dann ggf. noch relativ hohe Kosten für einen Gutachter dazu.

Also: einfach abmelden. Auf die Frage, ob man ein "empfangsbereites"
Gerät hat, wahrheitsgemäß mit "nein" antworten. Fertig.

Gruß,
Alan

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Antwort von Alan Tiedemann:

Tom Berger schrieb:
> Am Tue, 14 Dec 2004 17:32:15 0100 schrieb Alan Tiedemann:
>> Wieso? Üble Nachrede ist ein Straftatbestand.
>
> "Mein Ex-Freund hat 'nen Fernseher, den er nicht bei der GEZ angemeldet
> hat" ist für Dich üble Nachrede? Naja, übel ist es schon ...

Eben. Vor allem dann, wenn es nicht der Wahrheit entspricht.

>> Wieso? Ich fülle das Abmeldeformular bei meiner Bank aus, schicke es ab
>> und fertig. Im Wiederholungsfalle würde ich allerdings Anzeige gegen
>> Unbekannt stellen wegen Dokumentenfälschung bzw. Verleumdung.
>
> Die Abmeldung würde nicht akzeptiert -> Prozessrisiko

Mit welcher Begründung? Beweis durch Behauptung? *lol*

>> Phantasie nützt der GEZ leider gar nichts. Fakten müssen her. Und die
>> können durchaus unmöglich zu beschaffen sein.
>
> Sicher. So gesehen darfst Du natürlich auch nach Herzenlust morden, solange
> Du Dich nicht erwischen lässt.

Ich muß mich aber jetzt nicht argumentativ auf dieses Bierzeltniveau
hinabbegeben, oder?

>> Gerichtsvollzieher != GEZ. Ein Freund von mir ist Jurist, daher weiß
>> ich, daß der Besuch eines Gerichtsvollziehers nicht unbedingt mit der
>> Rechtmäßigkeit der Forderung einhergehen muß.
>
> Die GEZ schicktz Dir den Gebührenbescheid, wenn Du dem nicht widersprichst

Genau das tut man ja.

> und nicht bezahlst, dann kommt der Gerichtsvollzieher bzw. der städtische
> Vollzugsbeamte.

Wer es so weit kommen läßt hat IMHO eh verloren.

>> Wohlgemerkt: Wir reden hier von jemandem, der eben *kein* TV oder Radio
>> empfangen kann, weil er bspw. wegen DVB-T gar nicht die technische
>> Möglichkeit dazu hat.
>
> Tja, er kann aber eben doch analog empfangen. In Berlin etwa wurden von den
> geschätzten etlichen Millionen analogen Fernsehgeräten bisher nur einige
> hunderttausend DVB-T Boxen o.ä. ersetzt - die anderen empfangen munter
> weiter analoges TV, obwohl es nach Deiner Lesart sowas ja gar nicht mehr
> gibt.

man Kabelanschluß. In Berlin gibt es nur ca. 100.000 Leute ohne.

Du drehst Dir die Wahrheit auch immer so hin, wie Du sie gerne hättest,
oder?

>> Ich würde es tun. DVB-T kann ohne Empfänger nicht empfangen werden. Ganz
>> simpel.
>
> Na, dann empfängst Du halt was anderes als DVB-T. Du hast ja noch reichlich
> Auswahl.

Zum Beispiel? Ohne Kabel, ohne Sat? Atmosphärisches Rauschen? *lol*

>>> Du hast einen analogen Empfänger in einem DVB-T-Gebiet.
>>
>> Und somit kein (;!) empfangsbereites Gerät.
>
> Du wiederholst Dich. IMO

Ja, IYO.

> ist es ein empfangsbereites Gerät, und ich
> vermute, dass die GEZ das noch einen Tick schärfer sieht als ich.

Die kann das gerne so sehen - ich würde das Gerät einfach abmelden. Fettich.

>> Muß nachgewiesen werden.
>
> Nöö, es genügt, dass Du eine anschliessen *kannst*.

Kommt auf den Aufwand an. Wenn Analog-TV nur noch aus 100 km Entfernung
mit einer 3-Meter-Richtantenne Richtung Süden empfangbar ist, die
Wohnungsfassade aber nach Norden zeigt, dürfte selbst der unbedarfteste
Richter dem Mieter zustimmen.

>> Außerdem neigst Du zu maßlosen Übertreibungen und hast bestimmt schon
>> hektische Flecken im Gesicht :-)
>
> Wo übertreibe ich maßlos?

Beispielsweise mit Deiner Antennen-Nummer. Und der Mordvergleich ist
auch nicht von Pappe.

> Dass ein Richter das anderes sehen könnte als Du?

Das kann Dir auch passieren, wenn Du auf einer Bananenschale ausrutscht.

> Was ist daran übertrieben? Es gibt mindestens ein Urteil, das sich auf die
> *Möglichkeit* des Kaufs, der Installation und des Anschlusses einer
> analogen Antenne bezieht und das deshalb ein Fernsehgerät in einer
> antennenlosen Wohnung als gebührenpflichtig erkannt hat.

Dein Vergleich hinkt so stark, daß er schon zwei Beinprothesen braucht.

> Aber sicher hatte
> der Richter dabei auch ganz hektische Flecken im Gesicht.

Damals gab es noch kein DVB-T. Schon vergessen?

Mannmannmann...

Alan

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Antwort von Lothar Rosengarten:

Tom Berger writes:

> Zur Erinnerung an Mitleser: es geht hier darum, dass ein Fernsehgerät mit
> analogem Empfänger in einem DVB-T Gebiet ohne terrestrische analoge
> Funkausstrahlung als reiner Monitor genutzt werden soll, ohne GEZ bezahlen
> zu müssen.

Genau.

> Da es auch in diesen Gebieten immer noch analoges TV gibt
> (;Millionen von gez-zahlenden Nutzern analoger TV-Geräte in Berlin beweisen
> es), dürfte die GEZ diese Geräte als gebührenpflichtig betrachten.

Wenn sie analog empfangen können ist das sehr vernünftig.

> Mein Rat
> war deshalb, den sowieso nutzlos gewordenen Empfangsteil im Fernseher
> unbrauchbar zu machen.

Hingegen ist ein Empfangsteil mit dem ohne erheblichen technischen
Aufwand nichts empfangen kann nicht empfangsfähig.

Wieso kaputt machen was sowieso nicht geht?

> Manche Trolle aber meinen, man sollte die Leute
> lieber ins offene Messer laufen lassen ...

Andere hingegen glauben zur Klärung von Streitfragen hinsichtlich der
Rundfunkgebühren wäre der Standpunkt der GEZ der verbindliche.

Meine Ansicht über die rechtlichen Risiken war ja schon zu lesen. Womit
dann für mich dazu hier auch alles gesagt ist.

LotharR


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Antwort von Ulrich Bock:

Thomas Beyer schrieb:

> Meine Oma hat den Kaiser, die weimarer Republik, Adolf, Pieck und
> Nachfolger (;für unsere Altbundesgermanen: DDR) und nun die BRD in ihrem
> Leben mitgemacht, zwei Männer dabei verloren, wurde dreimal enteignet
> und lebt immer noch. Welches simple Gemüt will da behaupten, dass der
> gegenwärtige Status Quo von Staat eine Konstante wäre?

Darf ich das für meine Signatur verwenden?

Uli


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Antwort von Thomas Beyer:

Alan Tiedemann schrieb...

> Mannmannmann...

Plz don't feed any more.

Gruss,
Thomas


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Antwort von Thomas Beyer:

Ulrich Bock schrieb...

> Thomas Beyer schrieb:
>
> > Meine Oma hat den Kaiser, die weimarer Republik, Adolf, Pieck und
> > Nachfolger (;für unsere Altbundesgermanen: DDR) und nun die BRD in ihrem
> > Leben mitgemacht, zwei Männer dabei verloren, wurde dreimal enteignet
> > und lebt immer noch. Welches simple Gemüt will da behaupten, dass der
> > gegenwärtige Status Quo von Staat eine Konstante wäre?
>
> Darf ich das für meine Signatur verwenden?

Huch, im Ernst? Wenn man davon absieht, dass ich wie immer beim Denken
schon zu schnell weitergeschrieben habe (;"Weimarer Republik" wird gross
geschrieben) ... Ack ;-)

Grüsse,
Thomas


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Antwort von Lutz Bojasch:

Ulrich Bock wrote:

> Thomas Beyer schrieb:
>
>> Meine Oma hat den Kaiser, die weimarer Republik, Adolf, Pieck und
>> Nachfolger (;für unsere Altbundesgermanen: DDR) und nun die BRD in ih=
rem
>> Leben mitgemacht, zwei Männer dabei verloren, wurde dreimal enteigne=
t
>> und lebt immer noch. Welches simple Gemüt will da behaupten, dass de=
r
>> gegenwärtige Status Quo von Staat eine Konstante wäre?
>
> Darf ich das für meine Signatur verwenden?

;) da musst Du aber intelligent raffen denn der Text ist zu lang
gruß Lutz


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Antwort von Dirk Behrsing:

"Carsten Heinrich" schrieb

> > Melde das Gerät doch einfach mit der Begründung, dass am
derzeitigen
> > Standort kein Empfang mehr möglich ist, ab. Dann wirst Du ja
sehen, wie
> > die GEZ reagierrt und welche Begründungen sie liefert. Danach kann
man
> > immer noch Haare spalten. :-)
>
> Ich erinnere mich noch gut, als ein Bekannter sein defektes TV-Gerät
> abmelden wollte. Die Abmeldung wurde mit der Begründung verweigert,
das er
> es ja schließlich reparieren lassen könnte. Erst der Hinweis, daß
das Gerät
> auf dem Sperrmüll gelandet ist, brachte nach dem ungefähr vierten
Schreiben
> Erfolg.

wo ist euer Problem?
Die GEZ ist eine stinknormale Firma, kein staatlicher Betrieb.
Wie kommt ihr dazu einen Grund für die Abmeldung anzugeben?
Wenn ich ein Zeitungsabo kündige, muss ich auch keinen Grund nennen
wenn die Kündigung fristgerecht ist.
Die Deutschen haben einen Höllenrespekt/-angst vor der GEZ, ohne dass
es irgendeinen Grund dafür gäbe und das nutzen die natürlich aus.

Nochmal:
Die GEZ hat nicht mehr Rechte als der EDEKA Markt nebenan. Es ist kein
Fall bekannt, wo die GEZ Mitarbeiter (;übrigens Selbständige auf
Honorarbasis) gegen das Einverständnis des Mieters in die Wohnung
gelangt sind. Das ganze Gelaber von wegen Polizei,
Hausdurchsuchungsbefehl, Messpeilwagen usw. ist Schwachsinn.

Insofern was die ursprüngliche Frage betrifft, ich würde einfach
abmelden und damit Schluss.
Sollen doch die Juristen die Sache unter sich klären, ich halte mich
da an so unwichtige Sachen wie Logik und gesunden Menschenverstand
(;nur bei Nicht-Bildzeitungslesern).

Dirk



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Antwort von Tom Berger:

Am Wed, 15 Dec 2004 10:44:32 0100 schrieb Dirk Behrsing:

> wo ist euer Problem?
> Die GEZ ist eine stinknormale Firma, kein staatlicher Betrieb.

Nicht ganz. Die GEZ ist eine "nicht selbstständig rechtsfähige
öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft".

> Wie kommt ihr dazu einen Grund für die Abmeldung anzugeben?

Weil es das Gesetzt vorschreibt:
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/rgebstv.htm#p3

Tom Berger

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Antwort von Dirk Behrsing:

"Tom Berger" schrieb

> > Die GEZ ist eine stinknormale Firma, kein staatlicher Betrieb.
>
> Nicht ganz. Die GEZ ist eine "nicht selbstständig rechtsfähige
> öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft".

Ups, so genau kenn ich mich jetzt nicht aus damit, ist aber doch wohl
richtig, dass die keine weitergehenden Befugnisse gegenüber normalen
Personen haben als eine "normale" Firma oder?
(;Abgesehen von meiner Auskunfstpflicht !wenn! ich ein Empfangsgerät
besitzen würde)

> > Wie kommt ihr dazu einen Grund für die Abmeldung anzugeben?
>
> Weil es das Gesetzt vorschreibt:
> http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/rgebstv.htm#p3

stimmt, hätte ich nicht gedacht, da steht aber nichts davon, dass die
GEZ meine Ablehnung auf Grund meines Abmeldegrundes ablehnen darf:
Ich muss nur "folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen
nachweisen".
9. Grund der Abmeldung (;Haushaltsauflösung oder sonstige Ereignisse).

Ich schreibe also, dass ich kein empfangsbereites Gerät mehr besitze,
weise das durch eine Zeugenaussage nach und fertig.

>
> Tom Berger
>

Dirk



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Antwort von Tom Berger:

Am Wed, 15 Dec 2004 16:10:29 0100 schrieb Dirk Behrsing:

> Ups, so genau kenn ich mich jetzt nicht aus damit, ist aber doch wohl
> richtig, dass die keine weitergehenden Befugnisse gegenüber normalen
> Personen haben als eine "normale" Firma oder?

Klar, aber auch fast jede andere Behörde hat keine weitergehenden
Befugnisse. Ausnahmen sind Gerichtsvollzieher und Polizei (;und die auch nur
mit richterlicher Anordnung oder bei "Gefahr").

> Ich schreibe also, dass ich kein empfangsbereites Gerät mehr besitze,
> weise das durch eine Zeugenaussage nach und fertig.

Wozu eine Zeugenaussage? Die verlangt niemand.

Beachte aber, dass eine falsche Auskunft sehr böse strafrechtliche Folgen
haben kann. Das ist dann keine einfache Ordnungswidrigkeit mehr wie das
Nichtbezahlen oder Nichtanmelden.

Tom Berger

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Antwort von Alan Tiedemann:

Dirk Behrsing schrieb:
> wo ist euer Problem?
> Die GEZ ist eine stinknormale Firma, kein staatlicher Betrieb.
> Wie kommt ihr dazu einen Grund für die Abmeldung anzugeben?
> Wenn ich ein Zeitungsabo kündige, muss ich auch keinen Grund nennen
> wenn die Kündigung fristgerecht ist.

Ack. Kündigen und gut.

> Die Deutschen haben einen Höllenrespekt/-angst vor der GEZ, ohne dass
> es irgendeinen Grund dafür gäbe und das nutzen die natürlich aus.

Typisch deutsch [tm] *SCNR*

> Sollen doch die Juristen die Sache unter sich klären, ich halte mich
> da an so unwichtige Sachen wie Logik und gesunden Menschenverstand
> (;nur bei Nicht-Bildzeitungslesern).

Hehehe :-)

Achja: Dein Kammquoting saugt *g*

Gruß,
Alan

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Antwort von Ralf Fontana:

Lothar Rosengarten schrieb:

>Hingegen ist ein Empfangsteil mit dem ohne erheblichen technischen
>Aufwand nichts empfangen kann nicht empfangsfähig.

Deswegen erblinden Menschen auch vorzugsweise bei Nacht - es gibt da
nichts zu sehen. Und von Oropax wird man taub.

--
Der Macintosh war schon mausbedienbar, als ein PC-Benutzer auf die Aufforderung
"Können Sie mal ein zweites Fenster öffnen?" noch mit "Nein, nicht bei minus 15 Grad!" antwortete.
(;Wolf-Dieter Roth in Telepolis)


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Antwort von Ralf Fontana:

Der Weihnachtstroll ist übrigens inzwischen in de.rec.tv.technik
angekommen und wird auch dort von Reiner Ostmann und Sky (;alias
"Kalle") unterstützt.

--
Der Macintosh war schon mausbedienbar, als ein PC-Benutzer auf die Aufforderung
"Können Sie mal ein zweites Fenster öffnen?" noch mit "Nein, nicht bei minus 15 Grad!" antwortete.
(;Wolf-Dieter Roth in Telepolis)


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Antwort von Stefan Hundler:

Ralf Fontana schrieb im Newsbeitrag:

> Der Weihnachtstroll ist übrigens inzwischen in de.rec.tv.technik
> angekommen und wird auch dort von Reiner Ostmann und Sky (;alias
> "Kalle") unterstützt.

Aus der Reihe Wahnvorstellungen und Langweile:

41c06338.845183828@news.btx.dtag.de
news:41c06338.845183828@news.btx.dtag.de

cpppad$4bh$00$1@news.t-online.com

:-[



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Antwort von Kalle:

ralf.fontana@t-online.de (;Ralf Fontana) wrote:

Na du must das ja wissen!


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Antwort von Thomas Klein:

"Wolfgang Ottenweller" schrieb

> Mit einer GEZ-Gebühr darfst Du deine Glotze in ganz Deutschland
betreiben,
> Du kannst ihn also in den Kofferraum packen und fahren bis Du Empfang
hast;
> oder einfach kurz zum Nachbarn tragen der einen Kabelanschluß hat. So
> extrapoliere ich die perverse Logik der GEZ.

Das kann man dann aber als besonderen technischen Aufwand ansehen :-)



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Antwort von Detlef Sperling:

Stefan Hundler wrote:
> Und *sollte* dies wirklich erst nach Abschalten aller terrestrischen
> TV-Programme Diskussionswürdig sein, so kann man wohl davon ausgehen, dass
> die min. einen Sender weit weg von irgendeine Zivilisation und mit wenigen
> mW weitersenden lassen.

Wenn ich jetzt von der GEZ wäre, würde ich mich für diesen Tip
nicht bedanken sondern das morgen meinem Chef als neue Idee
verkaufen.
Obwohl andererseits, nach den Infos dieses Threads, mein zukünftiger
DVB-T-Tuner ja auch gebührenpflichtig wäre.

Tja an der GEZ kommt man rechtlich wohl nicht vorbei?

Det


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Antwort von Wolfgang Barth:

Stefan Hundler wrote:

> Bei uns hier ist seit dem 6.12. der Analoge-Fernseh-Äther tot.
> Nun frage ich mich natürlich ob wir in unserem Vereinsheim das TV-Gerät,
> was
> *NUR* zum ansehen von "Sparteneigenen-Videos" war, weiterhin angemeldet
> lassen müssen.
>
> Früher (;tm) konnte man doch durch Kastration des Empfangsteil und einen
> entsprechenden Beleg vom Fernsehfritzen den Gebühren entgehen. Darum hatte
> sich aber bei uns nie jemand gekümmert, zudem ist der VDR über Koax
> angeschossen.
>
Und wieso sollte das jetzt anders sein? Aber diese "Bescheinigung"
erscheint mir ein Relikt aus "hoheitlichen Tagen".

Ich würde das Gerät einfach abmelden. Um völlig sicher zu sein kannst du
ja auch noch den Empfangsteil "unbrauchbar" machen. Ich würde einfach
die Antennenbuchse innen abknipsen.

DVB-T hin oder her sollte man dann auf der sicheren Seite sein.

mfg wb


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Antwort von Kalle:

Wolfgang Barth wrote:

>Ich würde einfach die Antennenbuchse innen abknipsen.

Damit machst du das Gerät nicht unbrauchbar, du könntest es schon mit
einer einfachen Alufolie wieder funktionstüchtig machen.

Du must schon den analogen Empfangsteil entfernen (;lassen).

Die Abmeldung sollte dann per Einschreiben vom Gerichtsvollzieher
zugestellt werden, der nimmt Kenntniss des Schreibens das er zustellt.
Bebliebter Trick der GEZ ist die Abmeldung als Ummeldung zu
interpretieren, somit zahlst du noch Monate länger. Die Zustellung
kostet je nach Bezirk ungefähr 10 Euro.

Grüsse!


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Antwort von Tom Berger:

Am Sat, 25 Dec 2004 15:31:26 0100 schrieb Kalle:

> Du must schon den analogen Empfangsteil entfernen (;lassen).

Nein. Es genügt, das Empfangsteil unbrauchbar zu machen. Eine Bescheinigung
darüber ist nicht erforderlich.

Wenn man wirklich auf Nummer Sicher gehen will, dann muss man die
Emfangselektronik so weit beschädigen, dass die Reparaturkosten den
Zeitwert des Geräts übersteigen (;Gerichtsurteil). Angesichts des Umstandes,
dass ein Gebrauchtgerät heute fast nix wert ist, ist diese Grenze aber
schnell erreicht.

Ich würde das so machen, wie Wolfgang es beschrieben hat: innen im Gerät
die Zuleitung der Antennenbuchse kappen und ein Stück Draht entfernen. Das
ist dann nur noch mit Aufschrauben des Geräts und Einsatz eines Lötkolbens
reparierbar, und das würde ich als ausreichend großen "besonderen
zusätzlichen technischen Aufwand" betrachten, von dem der RGebStV spricht.

> Die Abmeldung sollte dann per Einschreiben vom Gerichtsvollzieher
> zugestellt werden, der nimmt Kenntniss und des Schreibens das er zustellt.

Quatsch. Einschreiben genügt.

> Bebliebter Trick der GEZ ist die Abmeldung als Ummeldung zu
> interpretieren, somit zahlst du noch Monate länger.

Auch das ist falsch. Die GEZ verweigert aber völlig korrekt solche
Abmeldungen, die nicht die im RGebStV verlangten Abmeldegründe und
Auskünfte enthalten.

Tom Berger

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Antwort von Kalle:

Tom Berger wrote:

>Auch das ist falsch. Die GEZ verweigert aber völlig korrekt solche
>Abmeldungen, die nicht die im RGebStV verlangten Abmeldegründe und
>Auskünfte enthalten.

Selbst gesehen, offizelles Abmeldeformular mit allen Angaben, sogar
die Abgabe beim Recylinghof dokumentiert. Es folgt folgendes
Schreiben: Sie haben sich versehendlich abgemeldet, wir haben diese
Abmeldung gemäß Ihres Auftrages in eine Ummeldung umgewandelt ...

Die haben meine Bekannte noch drei Monate abgezockt, mit solchen
Spielchen, erst der Gerichtsvollzieher hat für Ruhe gesorgt.

Grüsse!


Space


Antwort von Tom Berger:

Am Sat, 25 Dec 2004 16:04:33 0100 schrieb Kalle:

> Selbst gesehen, [...]

Ach, ich war mal in einer Vorstellung von Copperfield, und was ich da alles
mit eigenen Augen gesehen habe ...

Tom SCNR Berger

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Antwort von Kalle:

Tom Berger wrote:

Copperfield / Siegfried und Roy : Immer auf das Umfeld achten, nicht
auf den Akteur ;-)


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Antwort von Uwe Kretschmer:

Stefan Hundler wrote:

[...]

Sehr interessanter Aspekt! :-)

Aber ich denke einmal man zahlt die GEZ Gebühr für ein "empfangbereites
Gerät". Also TV mit Tuner oder Videogerät mit Tuner. Okay, das
terrestrische analoge Signal ist abgeschaltet, folglich kann man mit dem
Teil nichts mehr empfangen. Leider gibt es aber noch analoges
Kabelfernsehen. Mit dem eingebauten Tuner kann (;könnte) man das dortige
Signal ja noch empfangen. Von daher vermute ich einmal besteht weiterhin
GEZ Pflicht.

Erst wenn auch im Kabel nichts mehr auf den Frequenzen zu empfangen ist
dürfte eine GEZ-Gebühr hinfällig dafür sein.

--
...just a linux machine!


Space


Antwort von Jascha Lendeckel:

Hallo alle zusammen,

worüber regt ihr euch eigendlich auf, seit doch froh das ihr nicht
allein dafür GEZ-Gebühren zahlen müsst, das ihr Augen habt um zu sehen
und Ohren um zu höhren. Ich kann ja verstehen, das wir GEZ für Radio und
TV zahlen, um einen "Unabhängige" Berichterstattung zu gewährleisten.
Vieleicht bewahrt uns das ja vor einem Medienmogul wie Berluskoni. Das
ich GEZ Gebüren dafür zahlen muss, das die öfentlich Rechtlichen sich
jetzt auch im Internet breit machen geht mir aber gegen den Strich. Ich
hab sie nicht darum gebeten.

Gruß Jascha

Stefan Hundler schrieb:

> Hallo!
>
> Bei uns hier ist seit dem 6.12. der Analoge-Fernseh-Äther tot.
> Nun frage ich mich natürlich ob wir in unserem Vereinsheim das
> TV-Gerät, was
> *NUR* zum ansehen von "Sparteneigenen-Videos" war, weiterhin angemeldet
> lassen müssen.
>
> Früher (;tm) konnte man doch durch Kastration des Empfangsteil und einen
> entsprechenden Beleg vom Fernsehfritzen den Gebühren entgehen. Darum
> hatte
> sich aber bei uns nie jemand gekümmert, zudem ist der VDR über Koax
> angeschossen.
>
> Wie ist es nun *dank* DVB-T?
> Wir haben zwar ein empfangfähiges Gerät wie im früheren Sinne, aber
> Programme kommen natürlich nicht mehr rein.
>
> Der Logik nach sollte man also nicht GEZ-Pflichtig sein. - Aber sein wann
> greift da schon die Logik ... :-(;
> Zudem kann ich es mit nicht vorstellen, dass die sich so einfach ein
> großes
> Stück ihres Kuchens wegnehmen lassen.
>
> Wie sieht es nun in der Realität aus?
> Google liefert mir zwar einiges an "was-wäre-wenn"-Threads aber wie es
> nun
> wirklich gehandhabt wird, habe ich nicht gefunden.
>
> CU Stefan



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Antwort von Michael Spohn:

Tom Berger schrieb:
> Warum nicht. Ich habe aber keine Ahnung, welche gesetzlichen Vorschriften
> in Mali gelten.

Du hast anscheinend leider auch wenig Ahnung, welche gesetzlichen
Vorschriften in Deutschland gelten!

Nach Deiner Rechtsauslegung wäre nach §1 (;2) Satz 2
"Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit
ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen,
unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme,
unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können."

bereits ein loser Draht ein Rundfunkempfangsgerät. Mit dem kann man
schließlich Rundfunkdarbietungen empfangen.

Man kann zwar mit dem Draht weder etwas hör- noch sichtbar machen, aber
man benötigt ja nur noch ein klein wenig technisches Zubehör, nämlich
einen Fernseher oder ein Radio, um dies zu tun.

> Keine Ahnung, warum man das will. Um für diese Nutzung keine
> Rundfunkgebühren bezahlen zu müssen, muss man nicht warten, bis es keinen
> analog zu empfangenden TV-Sender mehr gibt. Diese neue Frage ist also
> völlig unabhängig von der hier gestellten Frage zu beantworten, ich hab'
> die Antwort in diesem Thread aber dennoch schon gegeben.

Und es wurde auch schon gesagt, daß es einfache Monitore *ohne* Tuner
nicht zum Preis eines Fernsehers gibt!


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Antwort von Tom Berger:

Am Fri, 07 Jan 2005 14:17:50 0100 schrieb Michael Spohn:

> Tom Berger schrieb:
>> Warum nicht. Ich habe aber keine Ahnung, welche gesetzlichen Vorschriften
>> in Mali gelten.
>
> Du hast anscheinend leider auch wenig Ahnung, welche gesetzlichen
> Vorschriften in Deutschland gelten!

Na, das kannst Du sicher belegen.

> Nach Deiner Rechtsauslegung wäre nach §1 (;2) Satz 2
> "Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit
> ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen,
> unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme,
> unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können."
>
> bereits ein loser Draht ein Rundfunkempfangsgerät. Mit dem kann man
> schließlich Rundfunkdarbietungen empfangen.

Darf ich Dich dem Nobelkreiskomittee als Kandidat vorschlagen?

> Und es wurde auch schon gesagt, daß es einfache Monitore *ohne* Tuner
> nicht zum Preis eines Fernsehers gibt!

Was sollen denn die Marktpreise von irgend welchen Geräten mit der
Rundfunkgebühr zu tun haben? Sollen die Käufer teurer Plasmabildschirme
auch von der Gebühr befreit werden, udn die Aldi-TV-Käufer dafür doppelt
bezahlen müssen?

Oh Mann, hast Du noch mehr solcher "Argumente" auf Lager?

Tom Berger

--
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Antwort von Joerg-Olaf Schaefers:

Tom Berger wrote:
...
>> Und es wurde auch schon gesagt, daß es einfache Monitore *ohne* Tuner
>> nicht zum Preis eines Fernsehers gibt!
>
> Was sollen denn die Marktpreise von irgend welchen Geräten mit der
> Rundfunkgebühr zu tun haben?

... ganz abgesehen davon, dass man jeden gewöhnlichen Fernseher
für kleines Geld so modifizieren lassen kann, dass keine Rund-
funkgebühren mehr fällig sind.

Hier zum Beispiel: http://www.dl2mcd.de/geznein.html - Entspre-
chende Dienstleistungen sollte eigentlich jeder TV-Fachhändler
mit eigener Werkstatt anbieten.

> Oh Mann, hast Du noch mehr solcher "Argumente" auf Lager?

Sie hatten durchaus einen gewissen Unterhaltungswert ,)

ciao
Olaf


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Antwort von Michael Spohn:

Joerg-Olaf Schaefers schrieb:
>> Was sollen denn die Marktpreise von irgend welchen Geräten mit der
>> Rundfunkgebühr zu tun haben?
>
> .... ganz abgesehen davon, dass man jeden gewöhnlichen Fernseher
> für kleines Geld so modifizieren lassen kann, dass keine Rund-
> funkgebühren mehr fällig sind.

Das glaubt der liebe Herr Berger ja anscheinend nicht!

--
Tschüß
Michael


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Antwort von Michael Spohn:

Tom Berger schrieb:
>>> Warum nicht. Ich habe aber keine Ahnung, welche gesetzlichen Vorschriften
>>> in Mali gelten.
>>
>> Du hast anscheinend leider auch wenig Ahnung, welche gesetzlichen
>> Vorschriften in Deutschland gelten!
>
> Na, das kannst Du sicher belegen.

Sicher, mindestens doppelt!

Tom Berger schrieb in <1syrd3ejagl84.1s9zw7us1f3e1.dlg@40tude.net>:
> Kurz: selbst wenn Du Dir einen Empfänger so hinlötest, dass Du garantiert
> nix anderes empfangen kannst als Radio Nordkorea, dann musst Du dennoch
> Rundfunkgebühren dafür löhnen.

Wenn ich einen Empfänger habe, mit dem ich keinen deutschen Rundfunk
empfangen kann, dann brauche ich *nichts* an die GEZ zahlen.

Tom Berger schrieb in :
> Alle Kabelanschlüsse und alle Satelliten nur noch digital und nur noch
> digitales terrestrischer Funk? Wenn Du dann an der polnischen,
> österreichischen oder welcher Grenze auch kein analoges auslädnisches TV
> mehr kriegst, dann kannst Du Dein Gerät abmelden.

Was hat bitte ausländisches Fernsehen mit deutschen Fernsehgebühren zu
tun? Wenn deutsches Fernsehen nur noch digital wäre und ich nur einen
Analogtuner besitze, brauche ich nichts bezahlen. Da kann ich tausende
ausländischer analoger Programme empfangen, daran ändert sich nichts.

>> Nach Deiner Rechtsauslegung wäre nach §1 (;2) Satz 2
>> bereits ein loser Draht ein Rundfunkempfangsgerät. Mit dem kann man
>> schließlich Rundfunkdarbietungen empfangen.
>
> Darf ich Dich dem Nobelkreiskomittee als Kandidat vorschlagen?

Nur, wenn Du komplett zitierst und nicht aus dem Zusammenhang herausreißt!

Danach schrieb ich nämlich noch:

>> Man kann zwar mit dem Draht weder etwas hör- noch sichtbar machen, aber
>> man benötigt ja nur noch ein klein wenig technisches Zubehör, nämlich
>> einen Fernseher oder ein Radio, um dies zu tun.

Von Sarkasmus keine Ahnung? Dann mach's bitte nach Dieter Nuhr...

Tom Berger schrieb in :
> Am Mon, 13 Dec 2004 19:30:48 0100 schrieb Stefan Hundler:
>> Was nun, wenn kein Kabelanschluß vorhanden ist?
>
> Dann kannst Du Dir einen legen lassen, oder Du kannst eine SAT-Schüssel
> dranhängen und analoges Sat-TV empfangen.

Genau laut dieser *Deiner* Äußerung müßte *jeder* Rundfunkgebühren
bezahlen, denn er *könnte* ja ohne großen Aufwand in einen Laden gehen
und einen Fernseher kaufen. Das ist sogar einfacher als einen
Kabelanschluß legen zu lassen, den Fernseher braucht man ja einfach nur
aufstellen!

Bezahlen muß, wer einen *Tuner* hat, mit dem er etwas *empfangen* kann,
was er dann auch hören oder sehen kann. Genau das siehst Du jedoch nicht
ein und diskutierst hier lange herum. Deshalb übertrieb ich und schrieb,
daß doch eigentlich eine Antenne auch schon ein Empfangsgerät ist.
Schließlich braucht man sich "einfach" nur noch einen Fernseher dazukaufen!

>> Und es wurde auch schon gesagt, daß es einfache Monitore *ohne* Tuner
>> nicht zum Preis eines Fernsehers gibt!
>
> Was sollen denn die Marktpreise von irgend welchen Geräten mit der
> Rundfunkgebühr zu tun haben? Sollen die Käufer teurer Plasmabildschirme
> auch von der Gebühr befreit werden, udn die Aldi-TV-Käufer dafür doppelt
> bezahlen müssen?

Und was soll das als "Gegenargument"? Was haben Plasmafernseher mit
Aldi-TVs zu tun? Oder meinst Du nun Plasmabildschirm im Sinne von
"Monitor" *ohne* Tuner? Dann ist das kein *Rundfunkempfangsgerät* und in
der Tat *nicht* GEZ-pflichtig!

Tom Berger schrieb in <1atjxad2shd7r$.jux3qi54vkg8$.dlg@40tude.net>:
> Aber dann stellt sich wieder meine schon eingangs gestellte Frage: warum
> sollte man sich wegen so eines Geräts denn überhaupt mit der GEZ
> herumärgern? Wer stellt sich denn einen Fernsehempfänger ins Zimmer, der
> nix mehr empfangen kann? Wegen des Nutzens als Monitor? Den kann man auch
> schon haben, solange es noch analoge Signale gibt.

Du stelltest doch außerdem die Frage, warum jemand einen Fernseher als
Monitor nutzen sollte!? Weil ein Fernseher *mit* Tuner günstiger ist als
ein vergleichbarer Monitor *ohne* Tuner!

> Oh Mann, hast Du noch mehr solcher "Argumente" auf Lager?

*Dein* "bestes" Argument war IMHO:

> Dann kannst Du Dir einen legen lassen, oder Du kannst eine
> SAT-Schüssel dranhängen und analoges Sat-TV empfangen.

Genau das versteht man bestimmt im deutschen Recht unter "ohne
besonderen zusätzlichen technischen Aufwand". :-D

Dafür kriegst Du von mir 'nen Orden - wider den tierischen Ernst! ;-)



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Antwort von Tom Berger:

Am Sat, 08 Jan 2005 00:50:58 0100 schrieb Michael Spohn:

> Wenn ich einen Empfänger habe, mit dem ich keinen deutschen Rundfunk
> empfangen kann, dann brauche ich *nichts* an die GEZ zahlen.

Quatsch. Wenn Du Rundfunk empfangen kannst, dann musst Du Rundfunkgebühren
bezahlen. Auch wenn der einzige empfangbare Sender Radio Nodkorea ist.

> Was hat bitte ausländisches Fernsehen mit deutschen Fernsehgebühren zu
> tun? Wenn deutsches Fernsehen nur noch digital wäre und ich nur einen
> Analogtuner besitze, brauche ich nichts bezahlen. Da kann ich tausende
> ausländischer analoger Programme empfangen, daran ändert sich nichts.

Quatsch. Lies Dir die gesetzlichen Grundlagen durch.

> Genau laut dieser *Deiner* Äußerung müßte *jeder* Rundfunkgebühren
> bezahlen, denn er *könnte* ja ohne großen Aufwand in einen Laden gehen
> und einen Fernseher kaufen. Das ist sogar einfacher als einen
> Kabelanschluß legen zu lassen, den Fernseher braucht man ja einfach nur
> aufstellen!

Wenn Du nicht weisst, was "großer Aufwand" im Sinne des RGebStVs bedeutet,
dann frag' einen Richter.

> Du stelltest doch außerdem die Frage, warum jemand einen Fernseher als
> Monitor nutzen sollte!? Weil ein Fernseher *mit* Tuner günstiger ist als
> ein vergleichbarer Monitor *ohne* Tuner!

Wenn Du mit dem Tuner was empfangen kannst, dann ist es ein
gebührenpflichtiges Empfangsgerät. Es gibt analoges Kabelfernsehen auch
dort, wo es keinen analogen terrestrischen Funk mehr gibt.

Tom Berger

(;nicht angekündigtes F'Up2 missachtet)

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Antwort von Michael Spohn:

Tom Berger schrieb:
>> Genau laut dieser *Deiner* Äußerung müßte *jeder* Rundfunkgebühren
>> bezahlen, denn er *könnte* ja ohne großen Aufwand in einen Laden gehen
>> und einen Fernseher kaufen. Das ist sogar einfacher als einen
>> Kabelanschluß legen zu lassen, den Fernseher braucht man ja einfach nur
>> aufstellen!
>
> Wenn Du nicht weisst, was "großer Aufwand" im Sinne des RGebStVs bedeutet,
> dann frag' einen Richter.

Fass Dich an Deine eigene Nase! Du hast doch selbst geschrieben, daß es
kein großer Aufwand sei, einen SAT-Empfänger zu installieren.

>> Du stelltest doch außerdem die Frage, warum jemand einen Fernseher als
>> Monitor nutzen sollte!? Weil ein Fernseher *mit* Tuner günstiger ist als
>> ein vergleichbarer Monitor *ohne* Tuner!
>
> Wenn Du mit dem Tuner was empfangen kannst, dann ist es ein
> gebührenpflichtiges Empfangsgerät. Es gibt analoges Kabelfernsehen auch
> dort, wo es keinen analogen terrestrischen Funk mehr gibt.

Es gibt auch Wohnungen, wo der Kabelanschluß verplombt ist. Da wäre der
Aufwand dann auch groß im Sinne des RGebStVs.

--
Tschüß
Michael


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Antwort von Tom Berger:

Am Sat, 08 Jan 2005 11:08:52 0100 schrieb Michael Spohn:

>> Wenn Du nicht weisst, was "großer Aufwand" im Sinne des RGebStVs bedeutet,
>> dann frag' einen Richter.
>
> Fass Dich an Deine eigene Nase! Du hast doch selbst geschrieben, daß es
> kein großer Aufwand sei, einen SAT-Empfänger zu installieren.

Ja und? Wie kommst Du von dieser Aussage zu Deiner Interpretation, es sei
auch nur ein kleiner Aufwand, an ein Stück Draht ein wenig Elektronik und
einen Monitor dran zu hängen, so dass auch der Draht gebührenpflichtig ist?

> Es gibt auch Wohnungen, wo der Kabelanschluß verplombt ist. Da wäre der
> Aufwand dann auch groß im Sinne des RGebStVs.

Woher willst Du das wissen? Ich vermute eher, dass ein Richter das genau
anders sehen würde.

Tom Berger

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Antwort von Ralf Fontana:

Michael Spohn schrieb:

> Tom Berger schrieb in <1syrd3ejagl84.1s9zw7us1f3e1.dlg@40tude.net>:
>> Kurz: selbst wenn Du Dir einen Empfänger so hinlötest, dass Du garantiert
>> nix anderes empfangen kannst als Radio Nordkorea, dann musst Du dennoch
>> Rundfunkgebühren dafür löhnen.

> Wenn ich einen Empfänger habe, mit dem ich keinen deutschen Rundfunk
> empfangen kann, dann brauche ich *nichts* an die GEZ zahlen.

Eine Interessante Aussage. Sie ist zwar völlig aus der Luft gegriffen und
faktisch falsch - aber immerhin sehr interesant. Du solltest in Talk-Shows
auftreten. Als Vorbereitung habe ich mal den dringend notwendigen fup
gesetzt.


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