Videoqualität 4K/HD 30p, 2.7K 60p

Farbgebung und Belichtung lassen sich bei der neuen DJI Mini 3 via Weißabgleich (Kelvin), ISO und Verschlusszeit in (manuellen) Pro-Modus einstellen. Die Blende bleibt hierbei fix auf der bereits erwähnten f1.7. Einsteiger dürften jedoch vor allem im dem Auto-Modus aufnehmen, der bei unseren Tests ebenfalls problemlos funktioniert hat.



Das Videomaterial der DJI Mini 3 ist vor allem dafür gedacht, „Straight of of Camera“ zu funktionieren. Betrachten wir unser Testaufnahmen hat DJI hier einen guten Job gemacht.


 DJI Mini 3, 2.7K 60p in 4K Timeline
DJI Mini 3, 2.7K 60p in 4K Timeline

Vor allem das 2.7K 60p und das 4K 30p Material wahrt eine durchaus zielgruppengerechte Balance zwischen Nachschärfung und Detaillauflösung.



Das (recht kontrastreiche) HD-Material der QuickShots fällt hier im Vergleich deutlicher ab, vor allem auf einer 4K-Timeline. Wir empfehlen daher bei einem Materialmix bei dem auch QuickShots genutzt werden sollen eher nach HD auszuspielen und für einen homogeneren Gesamteindruck das höherwertigere Material den QuickShots anzupassen.


 DJI Mini3, QuickShot HD in 4K Timeline
DJI Mini3, QuickShot HD in 4K Timeline

Da FocusTrack bei der DJI Mini 3 auf Grund der fehlenden Sensorik nicht machgerüstet werden kann, würde sich hier für zukünftige Firmware-Updates eine QuickShot-Funktion mit 2.7k Auflösung anbieten.






Gewicht unter 250g – führerscheinfrei

Mit einem Gewicht unterhalb von 250g (247g flugfertig von uns gewogen) erfüllt die neue DJI Mini 3 zumindest technisch eine wichtige Voraussetzung für eine zukünftige C0-Zertifizierung. Aktuell greift unseres Wissens nach noch die Übergangsfrist der EU Verordnung 2019/947, die dann eine mögliche Drohnen-Kennzeichnung nach C0 erstmalig zum 01.01.2024 vorsieht und wie folgt aussehen dürfte:


DJI Mini 3 in der Praxis: Günstiger Einstieg in führerscheinfreie Drohne (C0-Specs) ab 439 Euro : C0EASA

Mit dieser C0-Klassifizierung dürfte die DJI Mini 3 führerscheinfrei geflogen werden. Allerdings bedeutet dies nicht, dass keine weiteren Regeln einzuhalten wären. Hier ein Paar Stichpunkte zu den wichtigsten Pflichten, die man als Drohnenpilot beachten sollte



Versicherungsschutz



Man sollte sich um einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz für seine Drohne kümmern. Je nachdem, ob man die Drohne privat oder gewerblich nutzt, besteht eventuell bereits ein Versicherungsschutz. So beinhalten manche private Haftpflichtversicherungen bereits Drohnen mit bis zu 5 kg Fluggewicht. Wer gewerblich mit seiner Drohne fliegt, sollte über eine spezielle Drohnenversicherung oder eine gewerbliche Haftpflichtversicherung mit inklusivem Drohnenschutz verfügen.



Maximale Flughöhe beachten



Die maximale Flughöhe der DJI Mini 3 kann vom User selbst im festgelegt werden. Obergrenze sollte die von der EASA vorgegebene Maximalflughöhe von 120m sein., welche für alle Drohnen der C-Kategorie gilt. Diese kann allerdings lokal auch niedriger liegen - hier sollte man sich also vor Ort informieren.



Fly-Zone check



Flugverbotszonen gelten auch für ultraleichte Drohnen wie die DJI Mini 3, weshalb man sich auch hier vor dem Flug über die lokalen Regeln kundig machen sollte. Eine praktische Hilfsstellung bietet hier die Droniq-App der Deutschen Flugsicherung. In dieser läßt sich auch das relevante Fluggewicht auswählen, bei der Mini 3 also die Kategorie "Mikro-Drohne" von 0-0,25 kg.



Unser Tip: Wer nur einen Steigflug (ohne weiteres Kreisen) benötigt, sollte den Flugradius möglichst klein einstellen, falls die gewünschte Flugzone an Verbotszonen angrenzt.



Sichtentfernung



Grundsätzlich gilt für alle C-Kategorie Drohnen, daß stets in Sichtentfernung geflogen werden muss. Man sollte sich also von der maximal möglichen theoretischen Flugdistanz von ca. 25 km nicht zu "Blindflügen" verleiten lassen. Die praktische maximale Reichweite der Signalübertragung zur Steuerung liegt je nach Umgebung allerdings eh deutlich darunter – für urbane Räume mit starken Interferenzen gibt DJI bei der Mini 3 bsp. 1.5-3km an.



Nicht über Menschenansammlungen fliegen



Laut LuftVO vom 07.04.2017 wird eine Menschenansammlung definiert als Ansammlung von Menschen ab einer Zahl von mehr als 12 Personen. Dies gilt es vor allem auch an touristisch viel besuchten Plätzen bedenken. Die beste Lösung heißt hier häufig einfach früh aufzustehen und vor den anderen vor Ort zu sein.




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